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Das Landgericht München als Ort einer tragischen Justizposse

Schlachte das Huhn und erschrick die Affen

Armin Witt, München


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Wegen Mordes an ihrer Landsfrau mussten sich ein Jahr lang drei Brüder aus dem Reich der Mitte vor dem Münchener Schwurgericht verantworten. Die Chinesen saßen weit über zwei Jahre in bayerischer Untersuchungshaft, ihr lukratives Geschäft ist inzwischen aufgelöst, die Reputation für immer zum Teufel. Die Angeklagten schwiegen als Beschuldigte wie ein Grab, was ihrem Naturell ebenso entspricht wie unserer Strafprozessordnung. Folglich musste ihnen der Staatsanwalt seine Beweise und Beweismittel öffentlich präsentieren. Nur zwei bescheidene Indizien erbrachten die fast zwei Jahre dauernden Ermittlungen und das Stochern in der „chinesischen Gemeinde“. Der Rest der Anklageschrift ist des Klägers bizarre Sicht des Tatablaufs, womit er das Münchener Schwurgericht vollends in die Bredouille ritt. Dummerweise hatte das Schwurgericht die Anklageschrift des Staatsanwaltes im Vorfeld geprüft und zur Hauptverhandlung zugelassen. Nun müsste dieses Gericht zur Verurteilung wegen Mordes deutsche Gesetze nicht nur biegen, sondern gleich brechen. Bei einem Freispruch bliebe indes die Ermordung einer Chinesin in München unaufgeklärt. Ein Freispruch der drei Angeklagten wäre also mehr als peinlich für die Staatsanwaltschaft und Mordkommission. Doch zum Glück für unsere Rechtssicherheit ist Strafrichtern die freie Beweiswürdigung gestattet. Diese „Freie Überzeugung“, basierend auf Wissen und eigener Erfahrung, ermöglicht Strafrichtern letztendlich die Verurteilung zu lebenslanger Haft. Aber das Wissen über China und eigene Erfahrung mit Überseechinesen halten sich bei Münchener Strafrichtern gern in Grenzen. Möge ihnen diese Gerichtsreportage bei zukünftigen Strafverfahren ebenso nutzen wie dem Staatsanwalt.

Der Fund einer weiblichen Leiche an der Münchener Freiheit

 Als hätte ein gewisser Franz Kafka im Jahr 2004 den Fundort der Leiche für einen ordinären deutschen Sonntagskrimi inszeniert: Im kleinen Appartement der Eheleute Wang findet sich des Nachts eine tote Frau bäuchlings in der vollen Badewanne. Das Wasser läuft ununterbrochen, doch der obere Ablauf der Badewanne verhindert eine Überschwemmung in der Münchener Hesseloherstraße 16. Die Tote ist leicht bekleidet, ihre nackten Beine zeigen in die Höhe. Ihr Tod dürfte schon vor einigen Tagen eingetreten sein. Zwei junge Münchner Streifenbeamte schlie§en einen Raub aus und vermuten Selbstmord, da sich im Lichtkegel ihrer Taschenlampen weder im Bad noch der Wohnung Zeichen von Gewalt und Kampf erkennen lassen. Stattdessen finden sie auf dem Schreibtisch unter einem dicken Bündel Dollarnoten ein Blatt Papier mit chinesischen Schriftzeichen, das ihnen der Ehemann der Toten als Abschiedsbrief deutet. Mit Tränen in den Augen liest er: „Mein Dicker. Du wirst mich erst verstehen, wenn du das Geld siehst“. Ein paar Schriftzeichen weiter heißt es: „In der Zukunft, wo du allein bist…“. Mühsam versuchen alle, Fassung zu bewahren. So wird dem Ehemann nicht gestattet, dass er seine Wohnung betritt und einen Blick ins Badezimmer wirft. Die Streifenbeamten lassen ihn im Hausflur auf das Kriseninterventionsteam warten. Der 49jährige Chinese Zheng Wang ist soeben von einer Reise aus Peking zurückgekehrt. Die Haus und Wohnungsschlüssel hat er wie so oft zu Hause gelassen. Da seine Ehefrau schon vor dem 4. auf 5. Juli weder aufs Telefon, später auch nicht auf sein Klingeln reagierte, rief er erst einen Landsmann, danach radebrechend eine Schwabinger Polizeistreife zur Hilfe. Diese knackt in den frühen Morgenstunden kurzerhand die nur ins Schloss gefallene Wohnungstür, bemerkt sofort den Haustürschlüssel von innen wie auch das geschlossene Wohnungsfenster, entdeckt die Tote in der Badewanne, nahm die Wohnung sorgfältig in Augenschein, fand dabei den Brief samt Geldbündel, drehte den Wasserhahn zu und rief schließlich den Leichenbeschauer. Damit war der Einsatz für die uniformierten Ordnungshüter erledigt. Schon wieder der Fall einer Frau, die glaubte, wenigstens ihr Ende selbst bestimmen zu können.

 Wider Erwarten wird in der Münchener Gerichtsmedizin die aufgedunsene Leiche der Selbstmörderin sorgfältig untersucht. Bei der äußeren Leichenschau fällt zuerst einmal der abnorm bewegliche Brustkorb auf. Bei genauerem Hinsehen auch eine lange, drei Millimeter breite Spur am Kehlkopf. Schlagartig findet die Routine ein Ende und die Bedingungen der Untersuchung werden verschärft. Durch die Obduktion stellt sich heraus, dass der erste Anschein, die Chinesin sei durch eigene Hand aus dem Leben geschieden, ab jetzt ausgeschlossen werden muss. Todesursache Fremdeinwirkung. Die 159 cm kleine 41jährige Frau mit 55 Kilo Gewicht wurde in ihrer kleinen Schwabinger Wohnung zweifelsfrei ermordet. Jemand hatte in den Tagen vor dem 4. Juli 2004 die Ailing Wang in ihrer Wohnung erdrosselt, erschlagen und schließlich ertränkt. Das fließende Wasser wusch über die Tage alle brauchbaren Spuren von der Leiche in der Badewanne. So ist der genaue Todeszeitpunkt weder von der Gerichtsmedizin noch der Münchner Mordkommission zu bestimmen. Im Appartement finden sich keinerlei fremde Spuren. „Ich hatte das Gefühl, dass da jemand gründlich geputzt hat“, so ein Ermittler der Mordkommission nicht gänzlich ohne Hochachtung vor der Professionalität: „Selbst im Staubsaugerbeutel fanden sich keine Spuren anderer Besucher“.

 Die Obduktion der Leiche hatten der Chef der Münchner Gerichtsmedizin, Professor Wolfgang Eisenmenger, sein Vertreter, Professor Randolph Penning und Dr. Fischer höchstpersönlich vorgenommen. Zwei Jahre später müssen sie als Gutachter vor dem Münchner Schwurgericht schmallippig eingestehen: „Wir haben keine konkrete Vorstellung von der Todesursache.“ Staatsanwalt Thomas Bott fragt explizit nach dem Todeszeitpunkt. Doch die hochkarätigen Koryphäen der deutschen Gerichtsmedizin können ihr Unvermögen in keiner Weise beschönigen: Todesursache und Todeszeitpunkt sind für sie an dieser chinesischen Leiche ebenso wenig zu bestimmen wie der Tatablauf. Bei diesem Mordfall scheinen die Münchener Gerichtsmediziner mit ihrem Latein am Ende und zweifeln in öffentlicher Verhandlung selbst an ihrer Existenzberechtigung.

 Die Ohnmacht der Münchener Gerichtsmedizin muss am selben Tag gleich zweimal zu Protokoll genommen werden. In der Mittagspause ist dem Hohen Gericht aufgefallen, dass eine der Dolmetscherinnen der Angeklagten nicht vereidigt gewesen ist. Das ist ein schwerer Formfehler und wäre für Karlsruhe ein Revisionsgrund. Also leiert die Chinesin mit dem deutschen Nachnamen die entsprechende Formel herunter, und Professor Penning ist gezwungen, noch einmal seinen Obduktionsbericht und das Ergebnis der Untersuchung an der Leiche vorzutragen, wodurch aber das Grauen nicht im Geringsten gemildert wird. Im Gegenteil. Alle Prozessbeteiligten scheinen durch seine Ausführungen derart schockiert, dass sie auf Nachfragen verzichten. So scheint für immer ungeklärt, ob dieser grausame Mord grundsätzlich von einem einzigen Täter verübt werden konnte, lautlos, und ohne dabei die geringsten Spuren zu hinterlassen. Unwillkürlich fragt man sich, ob in der Hesseloherstraße ein exotisches Ritual verübt worden ist.

 Bei diesem Mord ist ganze Arbeit geleistet und nichts dem Zufall überlassen worden. Die Gewalteinwirkung am Vorderteil des Halses hinterließ, in der trockenen Diktion der Gerichtsmedizin, eine drei Millimeter breite Spur von einer Strangulation, bei der der Kehlkopf eingedrückt worden war. Der Täter muss „hinten links gestanden und zugezogen haben.“ Außerdem ist das Brustbein „wie abgeschlagen“. Professor Penning hat einen „derartigen … hochschmerzhaften … Brustbeinbruch noch nie in seinem Leben gesehen, weder bei einem Arbeits- noch bei einem Verkehrsunfall“. Mit Sicherheit habe die Frau trotz dieser brutalen Verletzungen noch gelebt, als sie kopfüber in der kleinen Badewanne ertränkt wurde. Es findet sich nämlich Badewasser in der Lunge. „Jede einzelne Verletzung für sich allein würde den Tod erklären.“ fügt Penning ratlos hinzu. „Wir kennen keine entsprechende Kampftechniken, die hier eingesetzt worden sind“ bekennt er freimütig, denn es gibt „keine Anzeichen, dass das Opfer in irgendeiner Weise fixiert gewesen ist.“

 Nach knapp einem Jahr Verhandlungsdauer, am 35. Tag der Beweisaufnahme, muss Professor Randolph Penning auf Antrag des Verteidigers Dr. Klaus Goebel dem Gericht in öffentlicher Verhandlung sein Armutszeugnis als Gutachter noch einmal vortragen. Selbst nach dieser langen Zeit zur reiflichen Überlegung und Recherche will Penning sich noch immer nicht festlegen. Die Prozessbesucher erfahren aber, dass er während seiner beruflichen Laufbahn etwa 10.000 Leichen, Kollege Eisenmenger etwa 15.000 Leichen seziert hat. Sein Bekenntnis, die Sektion der Leiche Wang sei „unter anderen Bedingungen begonnen, aber dann abgebrochen worden, als Tod durch Fremdeinwirkung ersichtlich wurde“, deutet darauf hin, dass alle Beteiligten anfangs tatsächlich ahnungslos vom Selbstmord der Chinesin ausgegangen und dann völlig überrascht waren. Heute betrachtet Penning den Ablauf des „Vorgangs aus der Täterlogik“ und lässt auf direktes Nachfragen des Rechtsanwaltes die Anzahl der Mörder mehr oder weniger offen: „Alles ist möglich“. Bei der Darstellung seiner Sicht der Dinge aus der Perspektive „der Täterlogik“ fragt man sich als Prozessbeobachter unwillkürlich, ob dieser deutsche Gerichtsmediziner wenn schon nicht chinesisches Denken und Handeln, so doch wenigstens das Essen mit Stäbchen versteht.

Staatsanwalt Thomas Bott will sich endlich mit Ruhm bekleckern

 Die Münchner Staatsanwaltschaft ist ob der nun notwendigen Ermittlungen wegen dieser nach allen Regeln der Kunst Ermordeten nicht zu beneiden. Schon vor einigen Jahren musste sie bittere Erfahrungen im Münchner Chinesenmilieu machen. Im Institut für Ostasienkunde der Münchner Universität, dazumal das Zentrum der chinesischen Wirtschaftsspionage in Süddeutschland, fand sich im Sommer 1999 unter dubiosen Umständen die Leiche einer deutschen Frau mit chinesischem Nachnamen. Die legte Staatsanwalt Thomas Bott als bemitleidenswerte Selbstmörderin hurtig zu den Akten (120 UJs 708896/99), da gleich vier so genannte Abschiedsbriefe gefunden worden waren. Die 33jährige vereidigte Dolmetscherin und Halbtagsangestellte der Ludwig-Maximilians-Universität habe sich aus Liebeskummer mit einer Rasierklinge die Pulsadern aufgeschnitten, so die amtliche Version. Da kurzerhand ein Fremdverschulden ausgeschlossen wurde, obduzierte man die Leiche nicht, doch es fand eine so genannte Leichenschau durch Professor Randolph Penning statt. Seinen Bericht der „äußeren Besichtigung“ ignoriert die Staatsanwaltschaft wohlweislich. Dort hatte Professor Penning unverblümt diagnostiziert: „Ohne Obduktion ist eine sichere Feststellung der Todesursache nicht möglich“, die vermeintlich tödlichen Schnitte in die Handgelenke reichten nur bis in die zweite Fettschicht. Sie waren also nicht die offizielle Todesursache. Da fiel es auch nicht mehr ins Gewicht, dass Staatsanwaltschaft und Gerichtsmedizin drei unerklärbare Haftelektroden am „leicht abnorm beweglichen Brustkorb“ übersah. Damals ließ sich weder Gerichtsmedizin noch Staatsanwaltschaft durch derartige Anormalitäten wie einen „leicht beweglichen Brustkorb“ aufschrecken. Ohne Feststellung des Todesursache, des Todeszeitpunktes und des Tatherganges wurde mit der Leiche gleich die gesamte Affäre für alle Zeit in ein Grab außerhalb von München versenkt.

 Zu allem Übel waren die kriminaltechnischen Untersuchungen am Fundort dieser Leiche vom privaten Fernsehsender RTL2 aufgezeichnet und ausgestrahlt worden. In diesem Fernsehsender wird der Gerichtsmediziner Penning einer bestimmten Sorte von Zuschauern öfter als „Held des Alltags“ stilisiert. Eigentlich ein Fall für den Staatsanwalt, denn der hätte prüfen müssen, ob dieser „Held des Alltags“ in der Münchner Gerichtsmedizin geschlampt und die Ermittlungsbeamtin KOK Stefanie L. vom Kommissariat 112 die Totenruhe der vermeintlichen Selbstmörderin gestört und obendrein der Öffentlichkeit Dienstgeheimnisse durch das Fernsehteam verraten hat. Obendrein bekundete die Polizeibeamtin L. später ihren Vorgesetzten gegenüber, das Fernsehteam mitgenommen zu haben, „weil sie dachte, es handele sich hier um eine Ausländerin; da werde es wegen der Aufnahmen „keine Probleme“ mit den Angehörigen geben“. Trotz dieses offenkundigen Rassismus verzichtete die Münchner Staatsanwaltschaft wohlweislich auf weitere Ermittlungen im eigenen und im Chinesenmilieu, denn sie hielt sich dazumal noch an zwei Grundregeln wahrhaft erfahrener wie erfolgreicher Ermittler:
„Ein Selbstmord ist der Kriminalpolizei immer lieber als eine Tötung ohne Täter, weil durch ihn die Statistik nicht belastet wird “,
(Professor Dr. Wolfgang Spann in "Kalte Chirurgie", 1997, S. 197)
und
„Asiaten sind bei uns derart gut organisiert, dass meine Beamten nicht einmal die Personalstruktur in einem Chinarestaurant überblicken, geschweige denn deren akademische, kaufmännische und diplomatische Kreise infiltrieren können.“
(Bayer, 1999, Leiter des Dezernats Organisierte Kriminalität).

Garküchen und chinesische Reisebüros

 Der aktuelle Kriminalfall im Schwurgericht ist ebenfalls in Münchens Stadtteil Schwabing angesiedelt, nur eine kurze U-Bahn-Station vom Institut für Ostasienkunde entfernt. Die Tote in der Hesseloherstraße kam vor ein paar Jahren als Asylbewerberin zu uns und war nach ihrer Legalisierung als politische Asylantin die Buchhalterein und Organisatorin der Münchner Filiale des chinesischen Reisebüros „Glorious“. Ihre Arbeitsgeräte waren Telefon, Fax und Computer; Kundenbesuch und Laufkundschaft unerwünscht. Diese Ein-Mann-Filiale der Firma „Glorious“ operiert seit drei Jahren äußerst erfolgreich von Schwabing aus zwischen Peking, Berlin und Hamburg und ließ hohe chinesische Beamte in Reisegruppen durch Bayern führen. Bildungsurlaub auf Staatskosten der Volksrepublik China. Ein durchaus lukratives Geschäft für die Eheleute, das in naher Zukunft durch die enge Zusammenarbeit mit einer privaten, aber staatlich anerkannten deutschen Hochschule (OTAC) in Berlin die Weihen des Offiziellen erhalten sollte. Dann wären nicht nur das Geschäft, sondern auch die Gewinne explodiert, die Reputation der Manager in den heimatlichen Himmel gestiegen, und ein für alle Mal das missvergnügliche Asylverfahren in Deutschland vergessen.

 Doch je mehr das chinesische Tourismusgeschäft prosperiert und im gleichen Maße die chinesische Gemeinde in Deutschland wächst, um so tiefer reißen auch bei uns am Nordrand der Alpen die Sitten und Gebräuche aus dem Reich der Mitte ein. Auf dem wachsenden Markt des chinesischen Fremdenverkehrs wird mit den ganz harten Bandagen gekämpft, denn es geht um viel Geld, die wirtschaftliche Existenz und um enormes Renommee in der Heimat. So ein chinesisches Reisebüro eignet sich im Ausland nicht nur vorzüglich zum Verkauf billiger Flugtickets der heimischen Fluggesellschaften, sondern auch als Außenstützpunkt heikler staatlicher und halbstaatlicher Aktivitäten, wie zum Beispiel das Überwachen von Dissidenten, Flüchtlingen, Oppositionellen, Studenten, Journalisten, Diplomaten, Kulturträgern und Asylbewerbern. Auch Geschäftsreisende, Parteifunktionäre, Organhändler, Künstler und Sportler sind in einer Reisegesellschaft wohlbehütet und jederzeit in guten Händen. Chinesische Reisebüros organisieren, verhandeln, dolmetschen, sie verfügen über Devisen, knüpfen Kontakte, besorgen offizielle Dokumente und erfüllen auch mal außergewöhnliche Wünsche. Passiert dem privat geführten Reisebüro mal eine Panne, sind Partei und Staat fein raus und wahren ihr Gesicht.

 Reisebüros sollen laut „Beijing News“ vom 1. September 2006 chinesischen Touristen neuerdings sogar vor der Abreise aus China zu einem Minimum an Sitte und Anstand umerziehen: „Die nationale Tourismusbehörde fordert, dass Reisebüros die Verantwortung für Erziehung und Anleitung von Touristen übernehmen“. Vorerst gilt es, den Landsleuten das rüpelhafte Benehmen, zumindest das ekelerregende Spucken und Lärmen im Ausland abzugewöhnen. In einem Kursus für Fortgeschrittene wolle man zukünftig darauf hinwirken, dass chinesische Touristen wenigstens die billigen Handtücher im Hotelzimmer hängen lassen.
Chinesische Reisebüros sind aber auch Kristallisations- und Organisationszentren sinophiler Europäer. Kaum eine Langnase wagt sich auf eigene Faust nach und durch China. Wie auch? Ohne Sprachkenntnisse ist der Individualreisende dem Dolmetscher des kostspieligen Hotels für Ausländer ausgeliefert, auf dem Lande sogar der Bezeichnung „GweiLo“, als fremde Teufel. Also bleiben nur die organisierten Gruppenreisen durch ein Reisebüro, um die Nachfahren und Verwalter einer vermeintlich 4000 Jahre alten Kultur, Verfechter einer bäuerlichen Medizin, die nur mühsam verstehbare Oper, die große Mauer, die Terakotta-Armee, den Yangtzekiang-Staudamm, oder die ebenso billigen wie willigen jungen Asiaten unterhalb der glitzernden Fassaden der küstennahen Handelsstädte zu besuchen. Für all dieses bedarf es zur Einreise eines Visums. Selbstverständlich werden sämtliche Daten der Touristen zuerst im Chinesischen Generalkonsulat und im Reisebüro gespeichert und ausgewertet, damit die chinesischen Sicherheitsbehörden und Geheimdienste entsprechende und notwendige Maßnahmen zur Sicherheit des Gastes schon im Vorfeld ergreifen können. Diese Software, wie die zur Überwachung von ausländischen Journalisten, wurde schon vor Jahrzehnten durch das deutsche Bundeskriminalamt an das chinesische Innenministerium geliefert. Kurz und höflich gefasst: Ein chinesisches Reisebüro ist oft alles andere als eine kleine schmuddelige Garküche.

Visa-Erschleichung und Menschenschmuggel

 Deutsche Sicherheits- und Einwanderungsbehörden interessieren sich nur am Rande für die Überwachungs- und Kontrolltechniken ihrer chinesischen Kollegen. Für sie beginnt erst an unserer Landesgrenze das so genannte gelbe Problem, indem jeder Ankömmling als Einzelfall abgearbeitet wird, ohne die Schleusung von Asiaten umständlich unter dem Gesichtspunkt der Organisierten Kriminalität zu betrachten. Seit Otto Schilys Liberalisierung des Visa-Verkehrs mit China müssen Chinesen für ein Visum nicht mehr persönlich bei der deutschen Botschaft vorsprechen. Diese mühsame Prozedur erledigen seit dem Jahr 2004 chinesische Reisebüros. Seitdem steigt bei uns in Europa die illegale Einwanderung aus China sprunghaft an. Es wundert nicht, dass unter diesen erleichterten Bedingungen gleich ganze Reisegruppen mit gefälschten Visen einreisen und schleunigst in die Illegalität abtauchen, wie letzthin in Belgien, wo sich anschließend auch das Reisebüro in Luft auflöste. Eine Schleusung auf dem relativ bequemen Luftweg kostet in China etwa 7.000,- bis 10.000,- Euro, die von einigen Reisebüros vorgestreckt und in monatlichen Raten jahrelang abbezahlt werden können. Bereits vor Beginn der Ausreise stehen die Flüchtlinge in Kontakt mit ihrem späteren westlichen Arbeitgebern in der chinesischen Gastronomie oder westlicher Nischenökonomie. Ohne die entsprechenden Verbindungen wären chinesische Flüchtlinge im Ausland hoffnungslos überfordert und fielen in kürzester Zeit unseren aufmerksamen Ordnungskräften in die Hände.

 Wie vor einiger Zeit im benachbarten Österreich. Nach Angaben des dortigen Innenministeriums war bis ins Jahr 2001 für asiatische Schleusungen und Menschenschmuggel „die europaweite Schaltzentrale ein Reisebüro in Wien. Als Verbindungsmann für Europa gilt ein in Österreich geborener Chinese – der Sohn eines ehemaligen Leibarztes des langjährigen chinesischen Parteivorsitzenden Mao Zedong“. An den Führungskadern der internationalen Schleuserorganisationen lässt sich erahnen, wie hoch der chinesische Menschenhandel angehängt und wohlorganisiert ist. Ohne alt- und langbewährte Verbindungen der ehemaligen kommunistischen Regierungselite wäre er in diesem enormen Ausmaß nicht möglich. In einigen Nachfolgestaaten des kommunistischen Jugoslawiens und anderen Ländern auf dem Balkan benötigen Chinesen bis heute kein Einreisevisum. Die Polizei in Österreich geht davon aus, dass dort in den Straßenschluchten des Balkans zur Zeit mehr als 200.000 Chinesen auf ihre Einschleusung nach Westeuropa warten. Vor dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens zur EU reisten zu Weihnachten 2006 offiziell unbemerkt massenhaft Chinesen ein, die sich ohne weiteres Zutun und auf wunderbare Weise mit dem Jahreswechsel in der europäischen Gemeinschaft befanden.

 Hier in Europa bewegen sich diese Flüchtlinge unter ihresgleichen „wie der Fisch im Wasser“ (Mao). 144.000 Chinesen leben offiziell in Deutschland, die Dunkelziffer kann nur erahnt werden. Oder anders herum: von den bei uns lebenden Chinesen dürften nach Schätzungen von Dr. Carsten Giese aus Hamburg nur etwa 10 Prozent einen dauerhaften Aufenthaltsstatus haben. Auf Deutsch: bei 144.000 polizeilich Gemeldeten hieße das, dass sich auf unseren Straßen und Hinterhöfen mehr als 1,4 Millionen Festlandschinesen herumtreiben. In München leben wahrscheinlich etwa 1500 Chinesen legal, ihre Gemeinde umfasst jedoch mindestens 12.000 Mitglieder. Zu wenig für ein eigenes China-Town, doch genug, um ein gut funktionierendes Netzwerk aus China-Restaurants, Asia-Märkten, Kampfsportschulen, Übersetzerbüros, Studentenvereinigungen, Reisebüros und ihren arglosen deutschen Helfershelfern zu betreiben. Besonders undurchsichtig wird es, weil viele Chinesen und Chinesinnen in der Zwischenzeit – wie auch immer - deutsche Staatsbürger geworden sind und zum Beispiel durch Heirat unverfängliche deutsche Nachnamen angenommen haben.

 Staatsanwalt Thomas Bott ist mehr als zu bedauern. In diesem Sumpf den Mörder der Ailing Wang zu finden, ist selbst für etablierte Münchner Chinesen ziemlich aussichtslos, denn in deren Gemeinden werden Geschäfte wie Konflikte gern lautlos und intern geregelt. Es gelten andere, uns völlig fremde Spielregeln. Deutsche Behörden oder gar deren Polizei zur Hilfe zu rufen ist für Asiaten rundweg ausgeschlossen. Eisern hält man sich in ihren „Blumengärten“ (chinesische Gemeinden) an die altbewährte Devise: Gehe nicht zu deinem Fürsten, wenn du nicht gerufen wirst. Derart ist und wird gesichert, dass deutsche Behörden nicht die Sozialstrukturen und Geschäftsverbindungen der Asiaten durchschauen, geschweige denn kontrollieren. Davor schützen sie ihre Sprache, verschiedene Dialekte, Riten und Sitten, Ordnung und Gesetzmäßigkeiten aus der Heimat, sowie ihr Hang zur Intrige, Konspiration, wenn nicht gar zur Verschwörung. Chinesen pflegen ihre Überheblichkeit ebenso wie den innigen Wunsch, dass ihre Heimat China zukünftig eine entscheidende Weltmacht werde.

 Unter diesen Bedingungen befindet sich die Münchner Mordkommission in einer ihr eigenen Zwickmühle. Auf der einen Seite ist es zu spät, die Leichensache Ailing Wang als Selbstmord abzuhandeln, auf der anderen hatte Kriminaldirektor Udo Nagel, dazumal Chef der Münchner Mordkommission, als „schöner Udo“ (Münchener Merkur) öffentlich getönt, in München würden Morde „zu fast 100 Prozent aufgeklärt“. Als „Mister 100 Prozent“ von der Bildzeitung ebenso gefeiert wie als „einer der bestens Ermittlungschefs in ganz Deutschland“ hochgejubelt, befürchten andere Polizeibeamte Nagels Rückkehr aus Hamburg in die bayerische Landeshauptstadt, um in die Fußstapfen von Innenminister Günther Beckstein zu treten.

 Doch wo sollen die Ermittler in diesem außergewöhnlichen Mordfall ohne Nagels oft hilfreiche Ideen den Hebel zur Aufklärung ansetzen? Der früher gute wie direkte Draht ins Ministerium ist brüchig, jetzt wäre wieder handwerklich solide Ermittlungsarbeit angesagt. Welche Spitzel, welches Amt befragen? „Das soziale Umfeld des Opfers war uns ein Rätsel“, bekennt ein Mordermittler unverblümt. Kollegin Inge Munk vermutete anfangs einen Liebhaber als Mörder der Ailing. Auf die Idee, sich erst einmal einen Überblick über die in München oder gar in Bayern lebenden Chinesen zu verschaffen, scheint im Morddezernat niemand gekommen zu sein. In die Niederungen einer simplen Anfrage bei der Einwohnermeldebehörde nach den in München polizeilich gemeldeten Chinesen mögen sie sich nicht begeben. Ebenso wenig ins Gewerbeaufsichtsamt, in deren Registratur entsprechende Akten zu asiatischen Unternehmungen für sie aufbereitet lägen. Der Zoll scheint für sie ebenso Tabu zu sein wie die Finanzämter und Krankenkassen. Auch auf die Erkenntnisse der Staatssicherheitsbehörden können Mordkommission und Staatsanwaltschaft getrost verzichten, westliche Ethnologen oder gar Sinologen werden erst gar nicht zu Rate gezogen. Zur entsprechenden Literatur, die bis in die deutsche Kaiser- und Kolonialzeit zurückgreift, besteht bei den Mordermittlern vermutlich ein unausgesprochenes Berührungsverbot. So kommt bei ihnen niemand auf die Idee, dass die Aufklärung dieses Mordes für sie allein ein paar Nummern zu groß sein könnte. Stattdessen fixieren sie sich von Beginn an stur auf den Ehemann der Toten und überprüfen immer wieder sein Alibi. Dabei stellt sich schließlich heraus, dass ein Zheng Wang zur vermuteten Tatzeit mit dem Geschäftsfreund Yong Wang tatsächlich in Peking gewesen ist. Es stellt sich aber auch heraus, dass unsere chinesischen Mitbürger gern unter ihren „Künstlernamen“ auftreten und wirken, der Witwer noch zwei leibliche Brüder in Deutschland hat, die er als solche in ihrem chinesischen „Blumengarten“ und vor unseren Behörden hartnäckig verleugnet. Laut DNA-Untersuchungen der Münchner Gerichtsmedizin ist der Berliner Geschäftsfreund Yong Wang ebenso ein leiblicher Bruder wie der Münchner Kneipenwirt Jun Wang. Allein diese im Grunde triviale Erkenntnis erscheint unseren Ermittlern als gravierendes Indiz für den Mord an Ailing Wang. Weil die drei Brüder mit und seit dem deutschen Asylverfahren ihre Geburtsnamen, wahre Identität und verwandtschaftlichen Beziehungen gern für sich behalten wollen, bestärkt sich für die Münchener Mordermittler ihr Mordverdacht.

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