www.justizirrtum.info > Fälle > rechtsanwaltliche (Fehl-)Leistungen > Rechtsanwaltskammer Köln

Wie nachweislich Gesunde von skrupellosen Juristen/Medizinern für 'geisteskrank' erklärt werden

Rechtsanwaltskammer Köln will den 'unbequemen' Rechtsanwalt Plantiko (vormals hoher Offizier der Bundeswehr) unter dem Vorwand "geistiger Schwäche" kaltstellen!

Wie kann der Bürger nur so naiv sein zu glauben, die Rechtsanwaltskammern seien dazu da, seine Beschwerden zu bearbeiten. Wir hatten traurigen Anlass, darüber zu berichten, wie mit den (nachgewiesenermaßen berechtigten!) Beschwerden eines Bürgers bei der Rechtsanwaltskammer in Düsseldorf umgegangen wurde (siehe: Falsch verbucht): Der Beschwerdeführer wurde "abgebürstet" bzw. zum Narren gehalten. - Das ist natürlich ganz anders, wenn sich ein Richter (auch bei äußerst fragwürdiger "Berechtigung" seiner Beschwerde) über einen Anwalt beschwert ...

Herr Plantiko war vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt Berufsoffizier bei der Bundeswehr (Oberstleutnant) und hatte dabei unter anderem folgende Positionen inne: Staffelkapitän und Instrumentenfluglehrer, Ausbildung zum Check-Piloten in den USA und danach Kommandeur einer fliegenden Abteilung, Referent im Führungsstab des Heeres, Verteidigungsattache´in Lima und Bogota. Von 1989 bis 1994 war er als Abteilungsleiter militärische Sicherheit im Streitkräfteamteingesetzt. - Im Jahre 1999 legte er erfolgreich die zweite juristische Staatsprüfung ab.


Zu den aktuellen Entwicklungen im Fall Plantiko - 5. 10. 2002 - siehe die Links am Ende dieses Artikels.


 Zugegeben, er "redet Tacheles" (wie man in Baden sagt) und verstößt damit nach Auffassung einiger Richter gegen das sog. "Sachlichkeitsgebot". Er ist als ehemaliger Offizier eben gewohnt, die Dinge beim Namen zu nennen und auch unangehme Tatsachen direkt anzusprechen, mit Problemen eben "offensiv" umzugehen. Manches wirkt dabei auf den ersten Blick, auch (oder gerade) für den juristischen Laien, durchaus radikal, doch seine Argumente bleiben strikt rational, und offenbar ist ihm seitens der Richter auf der Ebene der Argumente schlecht beizukommen, weshalb diese darauf ausweichen, sich bei seiner Standesorganisation, der Rechtsanwaltskammer Köln, über ihn zu beschweren. Auch wir finden einige seiner Forderungen extrem, doch seine Argumente stechen - ja, wahrlich, sie "stechen", und einige Richter scheinen diese "Stiche" als äußerst schmerzhaft zu empfinden.

 Richter zu ärgern, kann auch und gerade für Anwälte böse Folgen haben: Das Anwaltsgericht der Rechtsanwaltskammer Köln will ihm nun an den Kragen! Das Anwaltsgericht unter Präsident Dr. Privat und den Vizepräsidenten Dr. Kronenburg, Dr. Thümmel und Rechtsanwalt Kiggen (siehe Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln) hat verfügt, dass Plantiko sich psychiatrisch begutachten lassen muss: "Das Gutachten soll darüber Aufschluss geben, ob Sie in der Lage sind, den Beruf des Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben, oder ob Sie durch eine 'krankhafte Sucht zum Querulieren' und das unnachsichtige Festhalten an eigenen unorthodoxen, zur geltenden Rechtsordnung im Widerspruch stehenden Standpunkten und die zwanghafte Verteidigung dieser Standpunkte hieran gehindert sind." (Hier das vollständige Schreiben der Rechtsanwaltskammer vom 14. Augsut 2002, ein peinliches Machwerk, und das obige Zitat aus diesem Schreiben macht die Erbärmlichkeit dieses Versuchs der Kammer auch für den psychologischen Laien überdeutlich: Wenn man jemandem auf der Ebene der Argumente nicht mehr begegnen kann, wenn Drohungen und Disziplinierungsversuche scheitern, ja, dann muss doch bei diesem Menschen eine "krankhafte Sucht zum Quarulieren" vorliegen! - Siehe dazu auch folgenden Brief der Redaktion von justizskandale.de). Diese Leute haben kein einziges Argument, das Plantiko nicht restlos vom Tisch wischen konnte, aber wer die Macht hat, braucht eben keine Argumente ...

Der unmittelbare Anlass für die Rüge der Rechtsanwaltskammer Köln

 Unmittelbarer Anlass für das Einschreiten der Rechtsanwaltskammer ist Plantikos Mandat in einem Fall von großer politischer Brisanz: Wolfgang Gellhaus "hatte in den siebziger Jahren die Flick-Parteispenden (siehe dazu: Die verschiedenen Parteispenden-Affären der CDU sowie Der Spendensumpf der CDU) bekannt gemacht und sich den Zorn der in Deutschland herrschenden Parteiführer, besonders der CDU, zugezogen. Es ist zu vermuten, daß im Parteinauftrag handelnde Parteigenossen in ihrer Nebentätigkeit als Richter und Beamte den Verletzten mittels Entmündigung aus dem Rechtsverkehr zogen, um seine Korruptionsenthüllungen zu ahnden und weiteren vorzubeugen. ... Ein anderer, rechtsstaatlich akzeptabler, Grund für die Entmündigung des Verletzten ist nicht vorstellbar. Er befand sich durchgehend im 'Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens ...'. Lediglich einmal während seiner 20-jährigen Entmündigung litt der Verletzte, und zwar an Zahnschmerzen ..." (Plantiko in einer Beschwerdeschrift vom 3. 5. 2000).

 In seiner Beschwereschrift klagt Plantiko die Verantwortlichen mit eindeutigen Worten an: "Einen solchen Mann unter Betreuung zu stellen, ist ein Verbrechen und unter keinem Gesichtspunkt zu rechtfertigen oder auch nur erklärbar, wenn Amtsrichter Dr. Paehler im Vollbesitz seiner Geisteskräfte war und nicht erpreßt wurde. Letzteres muß also, und zwar von Seiten der politischen Parteien als Erpresser, vermutet werden. Ebenso unerklärlich ist die am 1.2.1999 erfolgte Aufhebung der Betreuung durch den selben Richter, obwohl sich an der Sachlage nichts verändert hatte. Da das Gutachten Prof. Dr. Dr. Hirschs von 1997 nicht widerrufen war, mußte Amtsrichter Dr. Paehler den Antragsteller weiterhin als geisteskrank ansehen. Daß Dr. Paehler die Betreuung/Entmündigung trotzdem aufhob, kann also nur bedeuten, daß die ärztlichen Gutachten für ihn (zutreffend) irrelevant waren. Warum er sie nicht schon früher als irrelevant behandelte, ist unerklärlich. Wiederum ist zu vermuten, daß die politischen Parteien Einfluß nahmen und ihm signalisierten, daß ihr Entmündigungsinteresse bezüglich des Antragstellers erloschen sei und Amtsrichter Dr. Paehler nun nach Recht und Gesetz unabhängig verfahren dürfe, ...".

 Diese Äußerungen wertete der betroffene Richter, Dr. Paehler, als beleidigend und beschwerte sich bei der Rechtsanwaltskammer Köln, die Herrn Plantiko darauf eine Rüge erteilte, gegen die Rechtsanwalt Plantiko umgehend Beschwerde einlegte und eine anwaltsgerichtliche Entscheidung forderte. Der am 27. Oktober 2001 zugestellte Beschluss des Anwaltsgerichts lässt logisch denkende Menschen am Verstand der dort Urteilenden zweifeln (siehe dazu seine Gegenvorstellung): In welcher Welt leben denn diese Leute (nach dem größten aller Parteispenden-Skandale, begangen durch den damaligen Bundeskanzler), wenn man den Verdacht, ein Richter könnte in einer so brisanten Angelegenheit möglicherweise politisch unter Druck gesetzt worden sein, von vornherein und ohne jede Prüfung einfach für absurd erklärt? (Nur dann, wenn dieser Verdacht völlig absurd wäre, wäre diese Rüge wenigstens psychologisch zu verstehen.) Wahrlich eigenartig mutet einem Außenstehenden auch an, dass sogar im Verkehr von Juristen untereinander solche völlig grotesken Rechtsverdrehungen möglich sind, wie die Einstufung der Äußerung einer Vermutung, die zudem rational abgeleitet ist, als "Beleidigung". Wenn jeder Normalbürger jeden Verdacht von Ermittlungsbehörden als "Beleidigung" auffassen dürfte und die verantwortlichen Beamten für die Äußerung bzw. Verfolgung eines Verdachts eine Beleidigungsklage zu gewärtigen hätten, dann könnten die Strafverfolgungsbehörden sich vor Beleidigungsklagen nicht mehr retten! - Man gewinnt wirklich als Außenstehender zuweilen den Eindruck, dass eine sehr lange Beschäftigung im Justizapparat die Verblödung fördert.

 Bezeichnender-, besser: pikanterweise droht ausgerechnet Rechtsanwalt Plantiko, der in seiner Beschwerdeschrift in zu Recht scharfen Worten das Verbrechen anprangert, seinen (offenbar gesunden) Mandanten 20 Jahre lang für geisteskrank erklärt zu haben, und der die für dieses Verbrechen verantwortlichen Richter durch verschiedene Strafanzeigen im Auftrage seines Mandanten zur Rechenschaft ziehen will, nun seinerseits ein Verfahren mit dem Ziel, ihm unter dem Vorwand der "geistigen Schwäche" seine Zulassung als Rechtsanwalt zu entziehen.

 Mit diesem Schicksal steht er als Rechtsanwalt aber wahrlich nicht allein. Man wundert sich, wie viele "verrückte Anwälte" es offenbar zu geben scheint. Plantiko selbst vertritt z. B. einen Rechtsanwalt mit Namen Friedrich Schmidt, der aus demselben Grunde, aus dem ihm ja seine Zulassung entzogen zu werden droht (Kritik an Richtern!), vor 20 Jahren seine Anwaltszulassung wegen "geistiger Schwäche" verlor. Plantiko schreibt in einer Klageerwiderung vom 11.3.2002 (die natürlich wiederum zu einer Beschwerde des betroffenen Richters bei der Anwaltskammer führte): "Bedingt durch Verbrechen ohne Zahl seit 1982 seitens der rheinland-pfälzischen Justizkamarilla, die damals wie heute gegenüber dem Beklagten für jeden beliebigen Rechtsbruch gut ist und ihn seither praktisch zu einem 'outlaw' gemacht hat, wurde er zunächst wegen deutlicher Kritik an einem Strafsenat des OLG um seine Zulassung gebracht."

Mit der Äußerung unbequemer Wahrheiten und mit radikalen Forderungen macht Plantiko sich unbeliebt bei Gerichten und Kollegen

 Plantiko nimmt die Vertretung der Interessen seiner Mandanten eben sehr ernst, und er bricht dabei offenbar ungeschriebene Gesetze der Juristen, wenn er Fehler der involvierten Staatsanwälte und Richter (und auch mal Fehler seiner Rechtsanwalts-Kollegen) schonungslos beim Namen nennt. Und so hagelt es Beschwerden seiner Justiz-Kollegen, vornehmlich der Richter, bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Einige aus seinen Schriftsätzen herausgegriffene Zitate machen deutlich, was diese Damen und Herren so "aufregt":

  • "Offensichtlich ist Richterin Dr. Kaposi der Ansicht, daß das, was Richter Launhard aussagte, schon deshalb richtig sein muß, weil es ein Richter sagte."
  • "Es ist der Inbegriff von Heuchelei, Willkür und Machtmißbrauch, wenn ein Richter die Bezeichnung seines Verhaltens als das, was es nachweislich ist, nämlich Rechtsbeugung, als Beleidigung ansieht und bei dieser Vehöhnung von Recht und Wahrheit in zwei weiteren, strafrechtlichen, Rechtszügen von Richterkollegen, wiederum rechtsbeugend, auch noch gedeckt wird."
  • "Das im säkularen Grundgesetz-Rechtsstaat EMRK- (Europäische Menschenrechts-Konvention) und verfassungswidrige Schuldnachweissurrogat, das die Richter hier benutzten, nämlich ihre angemaßte persönliche Fähigkeit, aus den Worten der Zeugen die Wahrheit zu erkennen, ist allein Gott vorbehalten ..."
  • "Die Methode, mit der die Richter ihrer naturgesetzlich unmöglichen Fähigkeit, aus Worten die Wahrheit übers Wesen der Dinge zu erkennen, ein Feigenblatt für Unbedarfte vorhielten, war die Verknüpfung von sogenannten Realkennzeichen mit den Zeugenbehauptungen: Wenn also z. B. die Zeugin ... behauptet, eine bestimmte strafbare Handlung habe die Beschuldigte auf einer Wickelkommode verübt, und die Richter feststellen, daß eine solche Wickelkommode im Haus der Beschuldigten existiert, dann schlossen sie aus der Wahrheit der Aussage über die Existenz der Wickelkommode, daß auch das, was auf ihr passiert, wahr sein müsse. Daß fünf gebildete, lebenserfahrene gelehrte und Laienrichter ihre Unterschrift unter derartige, man kann es nicht anders als Idiotie bezeichnen, setzen und noch gebildetere, erfahrenere, gelehrtere Richter am Bundesgerichtshof, ..., diese Idiotie mit ihrer Unterschrift billigen, zeigt, daß gegenüber der mittelalterlichen Unrechtsherrschaft mit Hexenprozessen und Inquisition die 'im Namen des Volkes' Urteile austeilende Staatsgewalt um keinen Deut in Richtung Recht vorankam, sondern nur die Folter durch gleichermaßen menschenwürdewidrige Methoden der 'Wahrheits'findung ersetzte und keine Scham, Scheu oder Skrupel hat, eine Unschuldige, wie vor einem halben Jahrtausend eine Hexe, für Jahre hinter Gitter zu setzen."
  • "Es ist jedoch schon jetzt offenkundig, daß jedenfalls deutsche Richter hier kein Recht mehr sprechen können, weil sie als Parteiernannte keine Rechtsbindung haben und sich als vom Volk unabsetzbare ungestraft und sanktionslos jedes noch so ungerechte Urteil erlauben können, ..., denn eine Unrechtssprechungskorrektur durch den einzig Befugten, nämlich das regelmäßig unrechtssprechende Richter abwählende Volk, findet nicht statt. Deshalb sind Rechtsbeugung und Verfassungshochverrat im Amt tatbestandsmäßig keine Seltenheit, werden aber nie bestraft, weil Vorsatz wegen allgemeinen Desinteresses am Recht, der verbreiteten Unfähigkeit, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden, und dem fehlenden Unrechtsbewusstsein bei Unrecht praktisch nie gegeben ist, und selbst wenn, von den Gewalteneinheits- und Parteigenossen in der Staatsanwaltschaft übersehen würde." (Siehe dazu auch den von Plantiko verfassten 'Gastkommentar': Bittbrief an die Justizminister)

 Diese Sätze unterscheiden sich keineswegs von Sätzen, die ein sehr bekannter und hochgeachteter Rechtsanwalt, Dr. Egon Schneider, der früher nicht Bundeswehr-Offizier, aber Richter am Oberlandesgericht war (!), auch schreibt. Die Kritik an Dr. Schneider beschränkt sich in einer Laudatio zu seinem 75. Geburtstag allerdings auf die sehr moderat gehaltene Feststellung: "Befremdlich wirken allerdings bei allem Verständnis Äußerungen wie die, dass 'auch der dümmste Richter am Landgericht nicht so dumm sein kann, dass er solchen Humbug als vertretbare Rechtsfindung ansieht' (ZAP Nr. 19 vom 2.10.2001, S. 1179, 1180)" (Prof. Dr. Wilhlem Uhlenbruck, Köln: Egon Schneider zum 75. Geburtstag, NJW 2002, Heft 14, S. 1028) Klar: Man will sich nicht vollends lächerlich damit machen, dem Autor des Fachbuch-Bestsellers "Logik für Juristen" (!) und dem ehemaligen Richter am Oberlandesgericht, also einem wirklichen Insider, "geistige Schwäche" zu attestieren. Das könnte für diese Justizkamarilla dann doch gefährlich und ein "Eigentor" werden.

Das Karussell der "Verrückten"

 Das perfide Spiel, unbequeme Justiz- bzw. Behördenkritiker, denen man keine Gesetzesverstöße nachweisen kann, einfach für 'geisteskrank' zu erklären, ist dem Verfasser dieses Artikels, der als Sexualtherapeut arbeitet und als Bürgerrechtler ("Nacktläufer von Freiburg") bundesweit durch die Medien bekannt wurde, aufgrund eigener leidvoller Erfahrungen wohlbekannt: Er gründete die Bürgerinitiative Wald-FKK und sein (durch seinen Beruf leicht verständliches) Engagement für das selbstverständliche Bürgerrecht, im Jahre 2000 keinen mittelalterlichen Kleiderordnungen mehr unterworfen zu sein, führte zu schweren (für einen aufgeklärten Menschen kaum nachvollziehbaren) Konflikten mit den örtlichen Behörden. Seine "Uneinsichtigkeit" (sprich: seine durch Argumente nicht zu widerlegende Ansicht, ein selbstverständliches Bürgerrecht für sich in Anspruch zu nehmen!) führte, wie bei Gellhaus, zunächst zu Versuchen der Freiburger Behörden, ihn zwangsweise in die Psychiatrie einweisen zu lassen, und später, weil das nicht gelang, wie bei Rechtsanwalt Plantiko zu dem Versuch, ihm (wegen Fehlens der "sittlichen Zuverlässigkeit"!) seine Zulassung als Psychotherapeut zu entziehen (Näheres unter: Nacktläufer soll psychiatrisiert werden und Die lange Liste behördlichen Terrors gegen den Nacktläufer).

 Die Gemeinsamkeiten bei den "für verrückt Erklärten" im Falle Plantiko, Gellhaus, Niehenke und anderen, die hier nicht zur Sprache kommen, sind wahrlich auffällig:

  • Der 20 Jahre lang für "geisteskrank" erklärte Gellhaus war während dieser Zeit "gesund, vital, redlich, geistig und körperlich extrem belastbar, aktiv und wirtschaftlich höchst erfolgreich tätig. Er war Hubschrauberpilot, technischer Erfinder, gründete florierende Vereine (BFB und AWS), die sogar von der CDU als bedrohliche Konkurrenz empfunden wurden, erwarb die Fertigkeiten des Kapitäns eines Küstenmotorschiffs, beriet Botschaften, makelte Immobilien und war in jeder Gesellschaft ein witziger, wortgewandter, überlegener, anerkannter Führer aufgrund seiner überzeugenden Persönlichkeit, wurde aber von den Parteien, deren Korruption er aufdeckte, gehaßt. Die gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren wurden nicht zuende geführt, weil er sich fast immer rechtmäßig verhalten hatte und sich ein öffentliches Vefahren für die Parteien als Negativpropaganda herauszustellen drohte." (Plantiko in der schon mehrfach erwähnten Beschwerde)
  • Plantiko legte noch im Jahre 1999 erfolgreich das zweite juristische Staatsexamen ab und seine Laufbahn (siehe oben) ist nicht gerade ein Zeugnis für "geistige Schwäche".
  • Niehenke bestand sein Abitur mit der Gesamtnote 1.0, studierte Mathematik, Physik und Psychologie, war Empfänger eines Hochbegabten-Stipendiums der "Studienstiftung des Deutschen Volkes" und jahrelang im Auswahl-Ausschuss der Studienstiftung tätig, ist erfolgreicher Fachbuch-Autor und Herausgeber eines staatlich zugelassenen Fernkurses.

 Diesen drei Leuten gemeinsam ist, neben der offensichtlichen Tatsache, dass sie im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, dass Sie Behördenvertretern, Richtern oder Politikern mit ihren Handlungen gefährlich werden, dass sie offensichtliches Unrecht, Machtmissbrauch, Amtsanmaßung oder einfach Dummheit schonungslos anprangern. Es bedarf daher keiner weiteren Indizien: Mindestens in diesen drei Fällen ist der Vorwurf der Geisteskrankheit oder der "geistigen Schwäche" ein perfides Machtinstrument in der Hand machtbesessener Behörden (-vertreter), dessen Anwendung ein schweres Verbrechen darstellt, ein Verbrechen, das ausgerechnet von denen begangen wird, die unser Recht anwenden und schützen sollen: von Juristen!

Dr. Peter Niehenke
8. September 2002


Siehe folgende Rede von Ex-Staatsanwalt und Journalist Dr. Heribert Prantl: "Politik, Recht und Medien"

Aktuelle Entwicklungen im Fall Plantiko

Etwas erscheint an der Person von Rechtsanwalt Plantiko in der Tat "verrückt": Es ist das scheinbar vorhandene Vertrauen, dass er in "rationale Argumentation" setzt, obwohl er doch weiß, dass rationale Argumentation in der Justiz nur eine begrenzte Reichweite hat und und vielleicht ja auch nur haben kann ... - Seine Berufskollegen empfinden vermutlich die Beharrlichkeit, mit der er sie zwingen will, die offensichtliche Irrationalität ihres Handels einzugestehen, als "verrückt", denn sie haben vermutlich den Eindruck, dass es sich bei dieser Irrationalität halt um eine "unvermeidliche", um eine "systembedingte" Irrationalität handle, dass doch 'jeder Fachmann' eigentlich wissen müsse, dass man im Justizalltag halt 'unscharf argumentieren' und ein wenig 'mauscheln' muss. Plantikos Begründung für seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung in Rägeverfahren gegen ihn ist wiederum ein hervorragendes Beispiel seiner strikt rationalen Argumentation, die vermutlich trotzdem oder gerade deshalb von seinen Berufskollegen nicht verstanden werden wird!

Am 17. 9. 2002 erhielt Rechtsanwalt Plantiko einen Strafbefehl über € 10.000,- wegen Beleidigung von Richtern:

Er hatte einen Prozess einen "Schausprozess" genannt und die Richter "Schauspieler" bzw. als "kettenbestellte Verrichtungsgehilfen in Robe", die "den Angeklagten dessen zeihen, was sie betreiben", "die vermutlich alle Parteigänger sind und jedenfalls im Parteiauftrag gehandelt haben dürften". Außerdem hatte er angeregt, zu überprüfen, ob die Richter "der Betreuung bedürfen" (wer wollte ihm das verdenken, wo doch Richter selbst dazu tendieren, nachweisliche gesunde Menschen bei Bedarf für 'geisteskrank' zu erklären, wie in diesem Artikel nachgewiesen - gleiches Recht für alle!). Aber die Justiz kann sich selbst natürlich hervorragend schützen! Lesen Sie seinen Widerspruch gegen den Strafbefehl vom 4. 10. 2002, der wiederum ein Musterbeispiel strikt rationaler Argumentation ist, die freilich zu Schlussfolgerungen führt, die, wiewohl rational schwer abweisbar, recht ungewöhnlich sind.

Es wäre schön, wenn noch mehr Leser erkennen würden, dass es sich bei diesem Fall von RA Plantiko um einen Fall von prinzipieller Bedeutung für unser Rechtswesen und für unsere Demokratie handelt und sich zu aktiver Solidarität aufraffen würden, wie Dr. Ulrich Brosa dies in seinem Brief an die Anwaltskammer getan hat (mittlerweile sind weitere besorgte Bürger dem Beispiel von Dr. Brosa gefolgt, wie man dort nachlesen kann).


Was ist Ihre Meinung?

Wenn Sie über das Thema diskutieren wollen, führt Sie ein Klick direkt zum
entsprechenden Thread im Forum www.justizirrtum.info.