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Peter Köberle

Und der wirkliche Mörder läuft noch immer frei herum! (Teil 3)

Peter Köberle, Opfer eines heimtückischen Mordanschlags, wird angeklagt und soll für zwei Jahre ins Gefängnis.


Den ersten Teil dieser umfangreichen Dokumentation eines (trotz Verurteilung eines 'Geständigen') bis heute unaufgeklärten Verbrechens lesen Sie hier.


Nahezu jedes Opfer wird durch ein Gewaltverbrechen automatisch zum Verlierer. Es verliert oft nicht nur die Gesundheit sondern auch das Selbstvertrauen. Die Fragen: "Was habe ich falsch gemacht?" oder "Hätte ich die Tat nicht doch verhindern können?" stellen sich für die meisten Opfer. Da auch Freunde und Verwandte mit der neuen Situation nur schwer verstehen können ("Irgend etwas wirst du ja falsch gemacht haben!"), ziehen sich viele Opfer in das Schneckenhaus ihrer Gefühle zurück, weil sie sich von der Welt unverstanden fühlen.
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Weitere Berichte zu diesem Skandal lesen Sie auf der privaten Homepage des Opfers.

 Peter Köberle hatte überlebt. Sein gesundheitlicher Zustand war katastrophal. Er hatte nicht mehr die Kraft, sich gegen neues Unrecht zu wehren. Auf Druck des Sächsischen Ministeriums für Finanzen schied er am 19.12.1996 entschädigungslos aus allen Gesellschaften aus. Als Gegenleistung hatte das Ministerium versprochen, dann das Erbbaurecht im Grundbuch einzutragen. Trotz der Zusage wurde das Erbbaurecht im Grundbuch nicht vollzogen. Sogar in dieser hilflosen Situation wurde das Opfer noch belogen und betrogen.

 Erst nach neun Monaten wagte Peter Köberle vorsichtig seine ersten Schritte. Einige Wochen später war das Strafverfahren gegen Hilgert vor dem Landgericht Bautzen. Obwohl das Gericht mit den Ärzten einen Vernehmungstermin in der Klinik vorbereitet hatte, wurde dieser abgesagt, weil Hilgert im Verfahren "vollumfänglich und glaubhaft" gestanden hatte.

 Als Köberle etwa acht Wochen später das Urteil und seine Begründung las, war es zu spät. Das Urteil war längst schon rechtskräftig. Hilgert und die Richter hatten ihn vom Opfer zum Täter gemacht. Fast schien es so, als ob Hilgert mit seiner Tat den armen Menschen im Osten dadurch einen Dienst erwiesen hatte und die Richter die 7-jährige Haftstrafe bedauerten. Das war eine ungerechte und widerliche Urteilsbegründung. Deshalb hakte Köberle diesen Lebensabschnitt als unbegreiflichen und unabänderlichen Schicksalsschlag ab. Was konnte er noch ändern? Nicht mehr daran denken und alles verdrängen.

 Bereits wenige Wochen nach dem Mordanschlag hatte Frau Zeller einen Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz gestellt. Im Gegenzug mußte Köberle seine Ansprüche gegen den Schädiger (Hilgert) abtreten, damit das Amt später Regreß bei Hilgert nehmen konnte. Es dauerte 18 Monate bis das Amt eine erste Entschädigungszahlung leistete. Eine Vielzahl von Opfern verkraftet eine solch lange finanzielle Durststrecke nicht. Schon nach wenigen Wochen stürzen sie in den Abgrund der Sozialhilfe und haben kaum mehr eine Chance, da je nochmals herauszukommen.

 "Wir zahlen nur, wozu wir von den Gerichten verurteilt werden," So eine Aussage des Sozialanwalts Dr. Burdenski über die Einstellung einer Mitarbeiterin des Amtes für Familie und Soziales in einer Gerichtsverhandlung. Bei einer solchen grundsätzlichen Einstellung ist es nicht überraschend, daß siebeneinhalb Jahre nach dem Mordanschlag noch mehrere Prozesse wegen der Peter Köberle gesetzlich zustehenden Opferentschädigung beim Sozialgericht nicht abgeschlossen waren. Der mühsame und lange Instanzenweg hatte gerade erst begonnen. Die hinhaltende Einstellung der Versorgungsämter gegenüber den Opfern wird an dem folgenden Beispiel besonders deutlich (Brief Amt für Familie und Soziales vom 13.08.03).

 Nur weil die Akten während des Prozesses beim Sozialgericht liegen, können keine Bescheide erteilt werden. Nach mehr als sieben Jahren ist der gesetzliche Anspruch von Peter Köberle auf Berufsschadensausgleich vom Amt noch nicht einmal geprüft. Es drängt sich hier der Verdacht auf, dass dies weniger Behördenschlendrian und Gedankenlosigkeit der zuständigen Beamten ist, als vielmehr eine Absicht, Köberle finanziell auszuhungern um ihm weiter zu schaden. Zuständig für die Opferentschädigung von Köberle ist wegen der Sozialgerichtsklage das Landesamt für Finanzen mit Präsident Fischer an der Spitze, dem zugleich auch die Schlösserverwaltung zugeordnet ist. Wer die Methoden des Staatsapparats näher kennengelernt hat, wird bei einer solch langen Bearbeitungsdauer zumindest sehr nachdenklich. (Stand März 2004).

Ein nochmaliger Anfang

 Fast eineinhalb Jahre lag Köberle in den verschiedensten Kliniken. Dauernde schwere körperliche Schäden werden ihn ein Leben lang begleiten. Trotzdem wagte er mit Hilfe seiner Frau im Frühjahr 1998 einen nochmaligen Anfang. Als er unangemeldet bei der Bürgermeisterin in Rammenau auftauchte, war die Überraschung groß, ihre Abwehr deutlich spürbar. Am Schluß des kurzen Gesprächs warnte Sie: "Befassen Sie sich nicht mehr mit dem Schloss, da sind die Weichen längst gestellt!"

 Zwei Jahre später wird Köberle ein Schreiben der Gemeinde Rammenau vom 11.3.1997 zugänglich, in dem u.a. festgehalten ist: "4. Sollte durch die Gemeinde eine Übernahme bis 1.6.97 (Anm. A. Salcher: Saisonende) erfolgen und ist bis zu diesem Zeitpunkt das Projekt nicht verkauft, erhält die Gemeinde die Übungsanlage kostenlos übergeben." Das wäre für die Gemeinde ein preiswertes Schnäppchen gewesen, die 'kalte Sozialisierung' einer Millioneninvestition. Dass Köberle kaum mehr Freunde vorfinden würde, aber noch all seine alten Feinde hatte, das ahnte er schon vor seiner ersten Fahrt nach Rammenau.

 Obwohl Peter Köberle am 19.12.96 auf Druck des Sächsischen Ministeriums für Finanzen aus allen Gesellschaften ausgeschieden war, war er sehr überrascht, als er wenige Tage nach seinem ersten Besuch in Rammenau ein Schreiben des Sächsischen Ministeriums für Finanzen vom 1. April 1998 von einem Herrn Dr. Muster bekam, in dem das Ministerium Köberle gegenüber den Rücktritt vom Erbbaurechtsvertrag erklärte. Auch dieses Schreiben war, wie viele andere vorher, rechtsunwirksam. Hatten die juristischen Sonderschüler des Ministeriums immer noch nicht begriffen, wer ihr eigentlicher Vertragspartner war? - Hatte das nochmalige Auftauchen von Peter Köberle sie alle derart in Angst und Schrecken versetzt? War der kranke Mann wirklich so gefährlich oder vielleicht vielmehr seine Erinnerungen an eine andere Wahrheit? - Erst am 01.07.1999 erklärte das Sächsische Ministerium für Finanzen der Gesellschaft gegenüber (!) den Rücktritt vom Erbbaurechtsvertrag, der nur durch den auf Köberle verübten Mordanschlag noch möglich geworden war.

Sind diese Rechtsauslegungen noch gesetzeskonform?

 Am ersten Tag seines Besuches beobachtete Köberle zwei Mitarbeiter des Schlossbetriebes, wie sie mit einem Bagger von einem der Golfgesellschaft gehörenden Sandgemisch Material aufluden und in den Schlosspark fuhren. Dieses Material war außerhalb des Schlossareals gelagert. In Rammenau war man gerade dabei, auch die letzten Spuren von Köberle zu beseitigen. Obwohl für etwa DM 6.000 Sandgemisch abgebaggert worden war, ärgerte sich Köberle besonders über die Art des Diebstahls. Die Mitarbeiter luden das Material nicht von vorne, sondern so geschickt von hinten, dass man den Diebstahl von vorne kaum bemerkte. Nachdem die Schlossdirektorin keinen Vorschlag zur Entschädigung des Materials machte, stellte Köberle Strafanzeige wegen Diebstahls. Der Gegenwert entsprach immerhin einem guterhaltenen gebrauchten Auto.

 Wir dokumentieren diesen Fall deshalb, weil er zeigt, wie frech und rechtsbrüchig heute staatliche Dienststellen Aussagen machen können, ohne dass die Verantwortlichen je dafür juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Den Normalbürger würde bei Nachweis solch gravierender Rechtsverstöße die volle Härte der Gesetze treffen. Längst gibt es sie nicht mehr, die Gewaltenteilung. Das heute in Deutschland längst schon wieder praktizierte Recht müßte man zutreffender Weise als ein Zweiklassenrecht - oben und unten - bezeichnen.

 Nachdem Peter Köberle wegen der Diebstahlsanzeige nach 15 Monaten immer noch nichts gehört hatte, fragte Carin Köberle auf dem Polizeirevier nach dem Fortgang. "Das haben wir rasch bearbeitet und an die Staatsanwaltschaft Bautzen gegeben,", versicherte der Polizeibeamte. Auf diesem unüblichen Weg erhielt Köberle das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft. Eine Aktenprüfung ergab, dass das Ermittlungsverfahren durch Beschluss des AG Bautzen bereits eingestellt worden war. Eine Benachrichtigung an Köberle war nicht erfolgt. Die weitere Aktenprüfung ergab: Das Landesamt für Finanzen hatte mit Schreiben vom 15.02.99 an das AG Bautzen die Verteidigung übernommen, weil die Mitarbeiter im Dienst gehandelt hatten. Dieses Schreiben ist verlogen und von einer nicht mehr zu überbietenden Unverfrorenheit. Der Verdacht des Prozeßbetrugs ist begründet.

 Auf Seite 1 heißt es: "Seit dem Zeitpunkt des Besitzübergangs ist der Schlossbetrieb nicht mehr für die Liegenschaft (Flurstück 1564) verantwortlich.
Beweis: Erbbaurechtsvertrag vom 01.08.1994
- Anlage 1 - nebst Vermessungsblatt"
Wie im Teil I der Fortsetzungsserie durch das Beschwerdezentrum bereits dokumentiert wurde, war es gerade die Schlösserverwaltung, die den Vollzug des Erbbaurechts nie vollzogen hat. Folglich war das Sächsische Ministerium für Finanzen immer für die eigenen Liegenschaften verantwortlich.
Der dem Gericht vorgelegte Erbbaurechtsvertrag war außerdem unvollständig: Blatt 24 des Vertrages fehlte. Das Amt wollte offensichtlich den in der Notarurkunde festgeschriebenen Wert von 7 Millionen Mark verschweigen. Ist das etwa Zufall? - Auch das zum Vertrag vorgelegte Vermessungsblatt des Amtes ist falsch. Die neuen Flurstücksnummern sind so überschrieben, dass sie nur schwer lesbar sind. Das Gericht wurde durch die Vorlage dieses Vermessungsblatts vorsätzlich getäuscht. Zum Vergleich hier die von Notar Zagst ratifizierte Vermessungsurkunde des Erbbaurechtsvertrags. Deutlich sind auf dieser Urkunde alle Flurstücksnummern zu lesen. - Aber auch damit noch nicht genug. Köberle beobachtete den Diebstahl im Frühjahr 1998. Die auf Seite 2 - Anlage 2 bis 5 - vorgelegten Nachweise betreffen alles Vorgänge aus den Jahren 1996 bis Anfang 1997 - keine jedoch 1998. Auch hier ließ sich ein sehr leichtgläubiges Gericht (absichtlich?) täuschen. Im letzten Absatz auf Seite 2 heißt es: "Dieses Sandgemisch wurde in Absprache mit Herrn Reitz Frühjahr 1998 zur Reparatur der Abwasserschleuse im Flurstück 1564 verwendet, welches auch Gegenstand des Erbbaurechtsvertrages war." Der Schlosspark war aber nicht Inhalt des Erbbaurechtsvertrages! Gerade an dieser Aussage wird die absichtliche Täuschung des Gerichts durch das falsche Vermessungsblatt deutlich. Jeder Laie erkennt dies, wenn er beide Urkunden vergleicht.

 Wer lügt, braucht ein gutes Gedächtnis. Dass der Verfasser der Verteidigungsschrift nur ein äußerst kurzes Gedächtnis hatte, beweist er auf Seite 3. Hier steht geschrieben: "Herr Georg Reitz kann nicht als Zeuge benannt werden, da er nach diesseitiger Kenntnis im Jahr 1997 verstorben ist." Reitz war im Leben schon ein "besonderer Heiliger". Aber eine solche Absprache konnte er im Jahre 1998 nicht mehr getroffen haben. Niemand wird je diese Aussage bestätigen können. (Aber die Juristen in Sachsen meistern elegant auch solche Widersprüche. Sie sind sehr erfahren und trickreich, wie wir später noch sehen werden). Auf Seite 3 schreibt das Amt: "II. Wertung: Die Hauptverhandlung ist nicht zu eröffnen." Trotz der deutlich sichtbaren Widersprüche fasst das AG Bautzen am 09.03.1999 folgenden rechtskräftigen Beschluss: "Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt." - Dieses schon als Gerichtsposse zu bezeichnende Ermittlungsverfahren zeigt erschreckend, welche Sonderbehandlung öffentlich Bedienstete bei den Gerichten genießen und dass sie ungestraft selbst schwere Rechtsverstöße begehen können. Mit offiziellen Lügen werden sie von oben gedeckt. Und die Gerichte decken solche Rechtsverstöße und tun so, als ob sie das gar nicht sehen. Es ist nicht der Einzelfall, es ist nicht die einzelne Lüge: Es ist das widerliche Gesamtkonzept und das Zusammenwirken so vieler Personen.

 Da keine Benachrichtigung / Rechtsmittelbelehrung erfolgt war, forderte Köberle über seinen Anwalt am 01.08.2000 die Wiederaufnahme des Verfahrens. Erst nach Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde nahm die StA Bautzen (StA Josinger) Stellung und lehnte eine Wiederaufnahme ab. Ohne auf den teilweise unrichtigen Inhalt des Schreibens der StA vom 13.11.00 näher einzugehen, war an diesem Brief der rechts oben hängende gelbe Zettel interessant: Die Staatsanwaltschaft hatte schon das erste Schreiben beantwortet, aber auf dieser handschriftlichen Notiz heißt es: "Es wird um Verständnis gebeten, dass anl. Schreiben erst heute zur Post geht. Die Akte war in hiesiger Schreibkanzlei in Verstoß geraten. Mit frdl. Gruß!" Nur ein großer Tor, der nicht die dahinterliegend Absicht erkennen kann. Sehr trickreich ist die Staatsanwaltschaft Bautzen. Der Bürger darf von der Justiz gute Arbeit erwarten. Er sollte sich darauf verlassen können. Wir brauchen keine mit allen Wassern gewaschenen und trickreichen Zauberkünstler. Das Gut Recht ist zu wertvoll, um es mit billigen Taschenspielertricks zu unterlaufen.

 Konsequenterweise wurde auch die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Wiederaufnahme mit Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft vom 18. Januar 2001 abgelehnt. Wie kaum mehr anders zu erwarten war, wurde auch die Klage auf Wiederaufnahme mit Beschluss vom 18.April 2001 vom OLG Dresden als unzulässig verworfen. Peter Köberle wollte an diesem Fall prüfen, wie weit sind die Gerichte bereit, offensichtlichen Rechtsbruch mitzutragen. Deshalb klagte er in einem Zivilverfahren auf Schadensersatz. Falsche Aussagen, falsche Urkunden - die Ausgangsbasis schien für eine Zivilklage günstig. Wer konnte je als Zeuge bestätigen, dass Reitz der Entnahme ein Jahr nach seinem Tod noch zugestimmt haben soll. Interessant wurde nun die Frage, was würden jetzt die Beschuldigten aussagen. Sie waren nunmehr Zeugen.

 Zur Eröffnung war auch - ungeladen - die Schlossdirektorin erschienen. Der Anwalt von Köberle bat evtl. Zeugen des Verfahrens, den Saal zu verlassen. Öffentlich Bedienstete haben auch vor dem Zivilgericht Sonderrechte - zumindest in Sachsen. Eine solche Antwort des Richters hatte weder der Anwalt noch Köberle erwartet, als der Richter antwortete: "Ich habe nichts dagegen, wenn diese Personen im Saal bleiben. Es ist eine öffentliche Sitzung und an der kann nach deutschem Recht jeder teilnehmen." Es war ein untauglicher, ein mißglückter Versuch des Richters, die Schlossdirektorin aus der Zwickmühle einer Aussage als Zeugin herauszutricksen. In der nächsten Sitzung war die Bürgermeisterin und auch die Schlossdirektorin als Zeuge geladen. Zu diesem Termin wurde ein Schreiben des Schlossbetriebs vom 10.12.96 eingebracht, wonach Reitz am 18.12. 1996 der Entnahme des Sandes zugestimmt haben soll. Trotz Protestes akzeptierte der Richter diese neue Version. Handschriftlich steht auf diesem Brief: "Liebe Frau Förster! Am 18.12.1996 mit Frau Snelinski besprochen." - Was war besprochen worden? Keine Unterschrift. Dort, wo diese sein könnte ist ein - vermutlich aufgeklebter - Vermerk mit der Handschrift der Schlossdirektorin: 'Rückantwort'. Ganz offensichtlich war an diesem nichtssagenden Brief gefummelt worden, wie die dunklen Streifen ober- und unterhalb dieses Zusatzes beweisen. Wozu braucht es den Vermerk 'Rückantwort' auf diesem Brief? Ist das nicht höchst merkwürdig? - Trotz mehrfacher Aufforderung wurde das Original dieses Schreibens dem Gericht nicht vorgelegt. - Bei der Befragung sagte Frau Snelinski, Reitz habe das 1996 mit Frau Förster, und diese sagte, Reitz habe dies mit der Bürgermeisterin besprochen. Die Absprache im Jahre 1998 akzeptierte der Richter als Irrtum. Wegen eines lächerlichen Betrages von DM 6.000 gab es nun nicht mehr nur den Verdacht des Prozessbetrugs (falsche Vermessungsurkunde), der Urkundenfälschung (Brief), sondern entweder eine uneidlichen Falschaussage der Bürgermeisterin oder gar den eines Meineids durch die Schlossdirektorin. - Der Aufforderung, die Akte der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorzulegen, kam der Richter nicht nach. - Nach mehreren Terminen verlor Köberle auch diese Klage, weil er nicht genau sagen konnte, wann und wie der restliche Sand geladen und von wem dieser abgefahren wurde. Auch die Klage vor dem OLG wurde aus dem gleichen Grund abgewiesen. - Wenn man aber darüber nachdenkt, mit welch üblen Methoden die Lappalie Sand durch die zuständige Behörden und Gerichte behandelt und abgewürgt wurde, der wird sich später kaum noch wundern, wie die Versuche von Peter Köberle zu neuen Ermittlungen im Falle Hilgert von allen zuständigen Stellen mit verlogenen und scheinheiligen Argumenten unterdrückt wurde.

Die Ermittlungsverfahren gegen Geschäftsführer Knoll u. a.

 In dem einleitenden Artikel wurde bereits auf die unselige Rolle verwiesen, die die von Köberle eingesetzten Geschäftsführer in dieser Angelegenheit gespielt haben. Die Vorgänge führten seitens Köberle damals zu einer Strafanzeige gegen die Geschäftsführer Knoll und Reitz. Als Köberle die vielen Widersprüche im Strafverfahren gegen Hilgert erkannte, wollte er auch den Stand des Ermittlungsverfahrens gegen Knoll u.a. erfahren. Rechtzeitige Ermittlungen hätten vielleicht den Mordanschlag verhindern können. Intensive Ermittlungen hätten tief in die Schlösserverwaltung und das Sächsische Ministerium für Finanzen führen müssen und vermutlich auch das wahre Mordmotiv Schloss offenlegen müssen. Erst auf massives Nachfassen erhielt Köberle das Schreiben der StA Bautzen vom 26. Juli 1999, in dem er von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens zum 16.10.96 unterrichtet wurde. Wichtig ist der 2. Absatz: "Eine Benachrichtigung Ihrerseits erfolgte nicht, da Sie Schreiben in diesem Verfahren von Seiten der Staatsanwaltschaft an Ihre Person nicht beantworteten." Wichtig ist dieser Absatz, weil eine Aktenprüfung ergab: Es gibt in der Akte kein an Peter Köberle gerichtetes Schreiben, das er hätte beantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft ist mit dieser nachgeschobenen Behauptung also eindeutig der Lüge überführt. Eine Skrupellosigkeit besonderer Art ist der Zeitpunkt der Einstellung zum 16.10.1996, denn Peter Köberle lag an diesem Tag als Folge des Mordanschlags schon seit 10 Wochen im Koma. Seine Überlebenschancen waren in jenen Tagen äußerst gering. Das wußte mit am besten die Staatsanwaltschaft in Bautzen. Wer kann und wer wird in einer solchen Situation noch Briefe beantworten, die nur in der späteren Fantasie der Staatsanwaltschaft existieren? Interessant ist auch die Frage: Warum diese Eile für die Einstellung? Nur etwa 4 Wochen zuvor waren die anonymen Notizen bei Frau Zeller und der Brief beim Stern aufgetaucht. Allein 6 Namen, die innerhalb der sehr dünnen Ermittlungsakte erwähnt sind, stehen auch auf der Namensliste, fast alle ganz weit oben! Die Einstellung dieses Ermittlungsverfahrens - gerade zu diesem Zeitpunkt - wird die Staatsanwaltschaft nicht mehr erklären und mit den deutschen Rechtsgrundsätzen in Einklang bringen können.

 In dieser Akte lag auch ein Schreiben des Sächsischen Ministeriums für Finanzen vom 21.2.96, in dem das Sächsische Ministerium für Finanzen in diesem noch schwebenden Ermittlungsverfahren schreibt: "Ergänzend weise ich noch darauf hin, dass der Freistaat Sachsen mit Wirkung vom 11.10.1995 den Heimfall des am 1.8.1994 geschlossenen Erbbaurechtsvertrags erklärt hat, da die Erbbauberechtigte trotz wiederholter Abmahnungen nicht ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist." Gerade durch dieses Schreiben führt wegen des späteren Mordanschlags eine dicke Spur ins Finanzministerium. Glaubte der Verfasser dieses Briefes den von ihm verzapften Schwachsinn (zum Thema 'Heimfall' siehe den entsprechenden Abschnitt im einleitenden Artikel) oder machte er sich durch diese Falschaussage mitschuldig? Auch sein Name steht auf der anonymen Liste ...

 Da Peter Köberle keine Nachricht und Rechtsmittelbelehrung erhalten hatte, versuchte er dieses Strafverfahren nochmals in Gang zu bringen, um durch intensive Ermittlungen das Tatmotiv Schloss beweisen zu können. Wenn die höheren Dienststellen keine Antwort mehr finden, dann verstecken sie sich hinter nichtssagenden Floskeln und berufen sich auf die Entscheidung der unteren Behörden. Ähnlichen Einleitungen wird Köberle auch in anderen Verfahren immer wieder begegnen. Der kurze und nichtssagende Brief der Generalstaatsanwaltschaft (StA Schwürzer) begann: "Ihrer Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Bautzen vom 16. Oktober 1999 (Anm. von Köberle: Falsches Jahr, richtig ist 1996) vermag ich keine Folge zu geben. Um Wiederholungen zu vermeiden, nehme ich Bezug auf die von der Staatsanwaltschaft Bautzen zutreffend ausgeführten Gründe, die durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet sind." Danach folgt nur noch die Rechtsmittelbelehrung. So verkommen und verlogen ist das Recht inzwischen in Deutschland. Gerade die Institutionen, die es schützen sollen, scheren sich einen Dreck um die wirkliche Durchführung des Rechts. Die Justizbehörden haben nicht das Recht, mafiöse Strukturen innerhalb des Staatsapparats zu akzeptieren und durch Willfährigkeit zu unterstützen. Welche mächtige politische Kraft zog die Fäden und degradierte die Justizbeamten zu solchen Marionetten?

 Wer glaubt, dass die "unabhängigen Gerichte" anders entscheiden würden, der irrt. Mit Beschluss vom 02.02.2000 wurde die Klage vom OLG Dresden abgewiesen. Es war ein Beschluss, gegen den es kein Rechtsmittel mehr gab. Die Gründe: "Der am 21. Januar 2000 per Fax eingegangene Antrag vom gleichen Tag auf gerichtliche Entscheidung ist als unzulässig zu verwerfen....." Nicht die einzelne Entscheidung allein ist das Verwerfliche, sondern das kriminelle Zusammenwirken aller Justizbehörden zur Vertuschung eines mörderischen Verbrechens.

Die Rache der Justiz: Peter Köberle, Opfer eines heimtückischen Mordanschlags, soll nun seinerseits für zwei Jahre ins Gefängnis

 Als Außenstehender hält man es kaum für möglich: Wer einmal unschuldig in die Mühlen der Justiz gerät, der wird von der Justiz wie Max und Moritz in der Mühle zerschnippelt, den Geiern zum Fraß vorgeworfen. Als Querulant abgestempelt, bekommt man kaum mehr Recht. Gibt man nicht freiwillig auf und ordnet sich nicht unterwürfig und dankbar ein, dann findet sich immer noch ein Staatsanwalt, der versucht, den vermeintlichen Querulanten zu kriminalisieren. Meist sind solche Einschüchterungsversuche schon beim ersten Mal erfolgreich. Klappt das nicht, dann kann es vorkommen, dass der Querulant zur Untersuchung seines Geisteszustands in der Psychiatrie landet (siehe dazu die Fernsehdokumentation Wenn Anwälte pfuschen), z.B. wegen des Verdachts auf Verfolgungswahn. Auch in der Psychiatrie gibt es loyale und nach Erfolg geifernde Mitarbeiter. So manchen Querulanten hat man nun so fest im Griff. Durch Vertragsbruch des Sächsischen Ministeriums für Finanzen und später durch den Mordanschlag konnte das Schlosshotel Rammenau nicht gebaut werden, obwohl es eine lange Liste von Kaufinteressenten für die Appartements gab. Viele Jahre Entwicklungsarbeit und enorme Vorkosten gingen dadurch verloren. Peter Köberle, seine Partner und einige andere verloren durch die Machenschaften des Ministeriums viel Arbeit und Geld.

 Der Klient B. der Steuerberatungskanzlei Reitz hatte Reitz angeboten, für die Kosten der weiteren Entwicklung Geld zur Verfügung zu stellen. Dafür wollte er nach Fertigstellung ein oder zwei Hotelappartements erwerben. Nachdem das Projekt durch den Mordanschlag gescheitert war, waren alle Entwicklungskosten nur noch Schall und Rauch. Der Anwalt von B. stellte deshalb Strafanzeige, die zwei Jahre unbearbeitet bei der Staatsanwaltschaft Bautzen lag. Als Peter Köberle in den abgrundtiefen Sümpfen der sächsischen Justiz zu stochern begann, erhielt er eine Vorladung zur Vernehmung. Ende Juli 1999 nahm er - und auch seine Frau - zu den gegen sie beide gerichteten Vorwürfen schriftlich Stellung. Danach begannen die ersten Absonderlichkeiten durch die Staatsanwaltschaft Bautzen. So wurde die Stellungnahme (Eingangsstempel StA 30. Juli 1999) am 7. 9. 1999 mit einer kurzen handschriftlichen Notiz und einem Vermerk zurückgesandt: "Dieser Vorgang kann bei uns nicht zugeordnet werden." Das war mehr als eigenartig, denn die Staatsanwaltschaft hatte rechts oben selbst das richtige Aktenzeichen nachgetragen. Warum konnte der Brief nicht zugeordnet werden? Nur drei Wochen später kam ohne alle Ermittlungen bereits die am 28.09.1999 ausgestellte Anklageschrift.

 Zornig schickte Köberle seinen ersten Brief am 18.10.1999 mit einem weiteren Begleitschreiben an die Staatsanwaltschaft zurück. Einleitend schrieb er: "Unglaubliches geschieht bei der Staatsanwaltschaft Bautzen im Zusammenhang mit den Geschehnissen in Rammenau". Noch unglaublicher als diese Vorgeschichte verlief die Verhandlung am 28.01. 2000 vor dem Amtsgericht Bautzen. Obwohl er in der Anklageschrift nicht benannt war, sollte der Stasimann Thomas Knoll, der kein Hintergrundwissen hatte, der Hauptbelastungszeuge des Staatsanwalts werden. Der in der Verhandlung geklärte Sachverhalt war mit den Vorwürfen in der Anklageschrift nicht ein Einklang zu bringen. Das erkannte immerhin auch Staatsanwalt Josinger. Aus diesem Grunde beantragte er für Frau Carin Köberle Freispruch. Danach begann er mit einem etwa zehnminütigen Plädoyer, das in ähnlicher Form höchsten noch vor einem Volksgerichtshof während der Nazizeit hätte gehalten werden dürfen, das hier nur stichwortartig wiedergegeben wird:

  • niemals habe Peter Köberle die Absicht gehabt, in Rammenau ein Schlosshotel zu bauen
  • Köberle fehle für eine solch große Aufgabe jegliche fachliche Voraussetzung
  • einem gutgläubigen Ostbürger seien mit den illusionärsten Versprechungen Gelder aus der Tasche gezogen worden, ohne dass je die Absicht bestanden habe, ihm diese wieder zurückzugeben
  • vor solchen Menschen und solch leeren Versprechungen müssten die Menschen im Osten geschützt werden
  • Köberle habe die Gelder weitgehend für seinen aufwendigen Lebensstil verbraucht
Die Schlußworte von Staatsanwalt Josinger: "Deshalb beantrage ich für Peter Köberle zwei Jahre Gefängnis ohne Bewährung und DM 10.000 Geldstrafe."

 Verleumden, kriminalisieren, über unnötige Prozesse entreichern - ja das ist ein Weg, der weit weg von der Rechtsstaatlichkeit ist, aber vor deutschen Gerichten in dieser Form im Jahre 2000 möglich ist. Rechtsanwalt Dr. Wilhelm, der Frau Köberle vertreten hatte (Peter Köberle hatte keinen Anwalt) hielt nun eine Verteidigungsrede, die er so hätte nicht halten dürfen. Der Richter am Amtsgericht Bautzen Beschel ließ Dr. Wilhelm ohne Unterbrechung reden, weil auch er den versuchten Rechtsbruch durch Staatsanwalt Josinger erkannt hatte. Die wichtigsten Aussagen im Plädoyer von Dr. Wilhelm: «

  • Gehen sie auf die Universität und lernen Sie erst einmal die Grundregeln der Strafprozeßordnung!
  • Ermitteln sie vor einer Anklageergebung den wahren Sachverhalt und ersparen Sie dem Gericht zukünftig ähnliche Anklageschriften!
  • Ein Telefongespräch hätte genügt, um festzustellen, dass es für das Schlosshotel bereits eine Baugenehmigung gegeben hatte.
  • Sie verletzen böswillig die Grundrechte von Köberle. Ihr Strafantrag ist eine Schande für jedes deutsche Gericht
  • »

Das Urteil: Freispruch

Doch das erträgt StA Josinger nicht. Sofort nach dieser Niederlage legt er Berufung ein, offensichtlich ohne über den eigentlichen Grund seiner Niederlage nachzudenken. Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Wer gab StA Josinger diese Anweisungen? Für so dumm hält ihn auch Köberle nicht, dass er nicht selbst erkannt hatte, dass sein ungeheuerlicher Strafantrag nahe am Rande eines Justizverbrechens war. Und knapp zwei Monate später nahm StA Josinger ja auch am 23.03.2000 seine Berufung zurück

 Erst einige Jahre später wird Peter Köberle beweisen können, dass dieser unglaubliche Strafantrag direkt mit dem Attentat in Verbindung zu bringen ist. Bei einer nochmaligen Aktenprüfung fand er ein Schreiben vom 06.01.2000 von Staatsanwältin Grajcarek an den Generalstaatsanwalt, in dem diese zu den von Köberle beim Innenminister Hardraht vorgetragenen Vorwürfen der schlampigen Ermittlungsarbeit Stellung nimmt. Dieses Schreiben, das es in mehreren Vorentwürfen in der Akte gibt, sollte von jedem Leser dieser Seiten angeklickt werden. Es ist ein Beweis dafür, dass auch die interne Lüge als Rechtfertigung bei der Staatsanwaltschaft zum täglichen Brot gehört. Die auf Seite 2 behaupteten stundenlangen Telefongespräche mit Frau Köberle z. B. reduzieren sich in Wahrheit auf etwa 15 Minuten im Zusammenhang mit den anonymen Notizen. Das Schreiben, das Peter Köberle nur durch seine Beharrlichkeit gefunden hatte, ist ein Beweis für den abenteuerlichen Strafantrag durch Staatsanwalt Josinger. Der letzte Absatz lautet: "Im übrigen betrachte ich die haltlosen Vorwürfe des Herrn Köberle auch als Reaktion auf die Anklage der Staatsanwaltschaft Bautzen in der Strafsache gegen Peter Köberle und Doris Köberle-Zeller (200 Js 14596/97, ARR 43/99 Bz), zumal in dieser Sache Termin zur Hauptverhandlung für den 28.01.2000 anberaumt ist." Ein Strafantrag – ohne alle Ermittlungen – und dieser Brief der Staatsanwältin Grajcarek. Da bleiben viele Fragen.

Schadenersatzklage des Freistaates Sachsen gegen den vermeintlichen Täter Hilgert

 In folgender Schadenersatzklage verklagt der Freistaat Sachsen nach dem Opferentschädigungsgesetz auf Zahlung von DM 161.730,- zuzüglich 5,8 % Zinsen und auf zukünftige Zahlungen an Peter Köberle. Diese Schadensersatzklage (nur teilweise abrufbar) gegen Hilgert wurde am 4.12.2000 beim LG Bautzen eingereicht. Auch diese Klage zeigt ungewöhnliche Besonderheiten, die wir dem Leser des Beschwerdezentrums nicht vorenthalten können, da sie das Bild in diesem ungewöhnlichen Kriminalfall abrunden. Interessant ist der Vortrag des Amts zum Tathergang, der im dem tatsächlichen Verlauf in keinster Weise übereinstimmt. Peter Köberle spielte nach dieser Schilderung in der Klagschrift Golf und wandte sich von Hilgert ab, um weiter Golf zu spielen. Die Sorgen und Nöte von Hilgert waren ihm unwichtig. Auch hier kommt zum Ausdruck, dass die Lügen weitergetragen und ständig erweitert werden. Hilgert sollte nun nach der Verbüßung seiner Haftstrafe aufgrund seines falschen Geständnisses eine riesige Summe an den Freistaat bezahlen. Obwohl Hilgert angeblich von Sozialhilfe lebt, ist durchaus denkbar, dass er sich gegen diese Klage wehren wird und vielleicht sogar eine andere Wahrheit erzählen wird. Aber auf den Staatsapparat und seine tüchtigen Mitarbeiter ist Verlaß. Man hilft und schützt sich gegenseitig. Obwohl Hilgert seine Strafe weitgehend verbüßt hatte und sich bereits wieder auf freiem Fuß befand, heißt es in dieser Klagschrift (Seite 5 unten): "Dieser vorbezeichnete Sachverhalt wird unstreitig bleiben, da der Beklagte im Strafverfahren vollumfänglich geständig war und den vorstehenden Sachverhalt einräumte. Sollte der Beklagte - wider Erwarten - den vorbezeichneten Sachverhalt im hiesigen Verfahren bestreiten wollen, stellen wir den vorbezeichneten Sachverhalt hilfsweise in den Beweis: Zeugnisse der Richter am Landgericht Kindermann, Senkbeil und Weisel zu laden...." (Hervorhebung durch Köberle) Das ist eine höchst ungewöhnliche Formulierung. Kennt man im Landesamt für Finanzen einen anderen Sachverhalt und versucht, durch die Aussagen der drei Richter schon im Vorfeld alle Schotten dicht zu machen? Neue Fragen werden durch solch eine Formulierung in einer Klagschrift geradezu provoziert. Besonders wichtig ist der letzte Absatz aus Seite 12: "Die für den Verjährungsbeginn der streitgegenständlichen Ansprüche maßgebende Kenntnis erlangte der zuständige Sachbearbeiter im Sachgebiet 20 des Amtes für Familie und Soziales, Herr Rose frühestens am 8.12.1997.
Beweis: Zeugnis....." - Sollte hier durch ein falsches Zeugnis zum Verjährungsbeginn ein Prozeßbetrug zu Lasten Hilgerts begangen werden, um die Schlampereien des Amts zu vertuschen? Wie aus dem Schreiben des Amts vom 02.04.97 an Frau Zeller hervorgeht, hatte der zuständige Sachbearbeite zumindest spätestens an diesem Tag Kenntnis und nach Rechtskraft des Urteils gegen Hilgert Anfang Mai 97 Kenntnis. Das Amt hätte problemlos ab diesem Zeitpunkt den Schadensersatz einklagen können und die Klage nicht über die Verjährung verschlampen müssen.

 Spätestens hier stellen sich zwei Fragen, auf die es keine Antwort mehr geben wird. Zum Einen: Wäre die Loyalität des Mitarbeiters so weit gegangen, dass er die falsche Aussage in der Klagschrift bestätigt (vielleich sogar beeidet) hätte? Zum Anderen: Wurde die Schadensersatzklage bewusst so lange hinausgeschoben, dass der Anspruch des Freistaats verjährt war. Wollte man diese Schadensersatzansprüche gegen Hilgert nur zum Schein durchsetzen? - Eine zufriedenstellende Antwort darauf wird es nicht mehr geben, da laut Brief von RA Horz vom 22.06.2001 das Land die Klage zurückgenommen hat.

 Peter Köberle hat noch weitere Gerichtsverfahren vor den Sächsischen Gerichten angestrengt und sie alle - auch in den oberen Instanzen - verloren. Die als "unabhängig" geltenden Richter setzten sich dabei sogar rigoros über die Grundsatzentscheidungen des BGH hinweg. Noch ist der lange und mühevoll Weg von Köberle durch den undurchdringlichen Dschungel der sächsischen Gerichte nicht beendet, weil der wahre Täter immer noch frei ist. Die Justiz in Sachsen wird noch viele Überraschungen bieten.

Vom Opfer (Betroffenen)
Peter Köberle
selbst verfasster Bericht
27. 4. 2004


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