www.justizirrtum.info > Fälle > Richtersprüche > Landgericht Verden

Im Zweifel für den Angeklagten? - Nicht in Deutschland!

Ein Mann kämpft seit 20 Jahren für die Wiederaufnahme seines Verfahrens. Er wurde, trotz gravierender Ermittlungsfehler, wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt, obwohl das 'Opfer' nach der 'Vergewaltigung' noch Jungfrau war. Er hat seine Strafe abgesessen. Was also könnte das Motiv für seinen Kampf sein, wenn nicht, seine Unschuld zu beweisen, rehabilitiert zu werden? (Siehe auch: Der schwierige Umgang mit 'Verletzten'. Erlebnisbericht eines (jungen neuen) Mitarbeiters)

 Am 18.Januar 1980 trifft Herr X im Arbeitsamt Bremen auf die 17jährige Katharina (Name geändert). Sie kommen ins Gespräch. Er erfährt, dass sie Arbeit sucht und bietet ihr an, gegen Bezahlung auf seinen kleinen Sohn Thomas (Name geändert) aufzupassen. Sie nimmt sein Angebot an, beide steigen in das Auto des Herrn X und fahren zu seinem Haus in Scholen. Am Abend des gleichen Tages erstattet Katharina Strafanzeige gegen Unbekannt. Der Mann den sie im Arbeitsamt Bremen kennengelernt hatte, sei mit ihr zu seinem Haus gefahren, und habe sie dann später, auf der Rückfahrt nach Bremen zuerst vergewaltigt und sie dann zum Oralverkehr gezwungen. Zuvor soll er sie bedroht haben. Wortwörtlich habe er gesagt: "Entweder passiv oder mit Gewalt!"

 Herr X streitet zunächst alles ab. Er räumt zwar ein, der jungen Frau eindeutige Angebote gemacht zu haben, zu irgendeiner Art von sexuellem Kontakt sei es jedoch nie gekommen. Im Laufe der Verhandlung verstrickt sich Herr X jedoch in Widersprüche. Als Tatort gibt er zunächst einen Parkplatz an einer Landstraße an, den auch Katharina in ihrer Aussage erwähnt. Auf dem Parkplatz hatten Katharina und Herr X auf der Fahrt von Bremen nach Scholen eine Rast eingelegt. Hier sei er angeblich zum ersten Mal zudringlich geworden und habe versucht Katharina zu küssen. Von dem eigentlichen Tatort, einer abgelegenen Waldlichtung, erwähnt Herr X zunächst nichts Als daraufhin die Kriminalpolizei mit ihm zu der Lichtung im Wald fährt, die Katharina als Tatort angegeben hatte, muss er jedoch zugeben auch hier mit der jungen Frau gewesen zu sein. Ein Missverständnis? Eine Schutzbehauptung, oder geistige Verwirrtheit des Angeklagten? Egal was es gewesen sein mag, es hatte fatale Folgen für Herrn X.

 Von nun an glaubte ihm die Staatsanwaltschaft, und später das Gericht offensichtlich kein Wort mehr. Seine Aussagen wurden genau überprüft, er verstrickte sich in weitere Widersprüche. Während der Hauptverhandlung wurde er schließlich geständig. Er gab zu, dass er mit der 17jährigen Katharina schlafen wollte. In seiner Einlassung vor Gericht heißt es:
" [...] habe er ihr gesagt, er wolle mit ihr schlafen, worauf sie aber erklärt habe, sie lege Wert auf oralen Verkehr. [...] Er habe aber den Wunsch nach oralem Verkehr abgelehnt und es mit dem Geschlechtsverkehr versucht. Sein sexuelles Verlangen sei aber von der Zeugin grundsätzlich nicht abgelehnt worden."
Als er jedoch in sie eindringen wollte, hatte sie dabei starke Schmerzen. Er ließ sofort von ihr ab, stieg wenig später aus seinem Auto und befriedigte sich selbst.
Bedroht habe er sie nicht. Auch der Satz "Entweder passiv oder mit Gewalt!" sei nie gefallen. Er hatte auch nicht den Eindruck, dass Katharina gar nicht mit ihm schlafen wollte. Sie hätte dies zumindest nie erwähnt.

 Man kann von einem solchen Vorgehen halten was man will, den Tatbestand einer Vergewaltigung erfüllt es nicht. Es stand Aussage gegen Aussage. Das Gericht jedoch glaubte Herrn X noch immer nicht. Es verurteilte ihn zu zwei Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

 Dass Katharina keinerlei Verletzungen hatte und weder an ihrem Körper, noch an ihrer Kleidung Spuren von Sperma gefunden wurden, und sie trotz der Vergewaltigung noch immer Jungfrau war, schien nicht mehr von Belang zu sein. In dem gynäkologischen Gutachten, das wenige Stunden nach der Tat erstellt wurde, heißt es, dass das Jungfernhäutchen zwar nicht durchtrennt war, jedoch "punktförmige oberflächliche Einrisse ohne aktuelle Blutungen" aufwies. Durch eine Nachfrage bei einem Freiburger Gynäkologen stellte sich heraus, dass diese Einrisse Geschlechtsverkehr zwar nicht ausschließen, jedoch auch genauso gut durch schlichtes Fahrradfahren entstanden sein könnten. Nach Meinung des Gynäkologen handele sich hierbei wohl um ein Gutachten, indem sich der untersuchende Arzt nicht zweifelsfrei festlegen wollte.

 Auch dem Gericht schienen Zweifel zu kommen. Im Urteil ist plötzlich die Rede von "frischen oberflächlichen Einrissen". Das ärztliche Gutachten sagt etwas anderes.

 Zu frischen Einrissen passt dann auch der Tathergang viel besser. Zumindest in jener Version, die das Gericht in seinem Urteil festgehalten hat. Demnach hat Herr X Katharina zunächst so lange bedroht, bis sie vor Angst wie gelähmt war und um ihr Leben fürchtete. Danach hat er sie angeblich dazu gezwungen sich auszuziehen, hat sich auf sie gelegt und versucht in sie einzudringen. Er sei mit seinem Glied dabei "zumindest in den Vorhof der Scheide" eingedrungen. Als Katharina jedoch Schmerzen empfand, zog sich Herr X sofort zurück und verlangte von Katharina den Oralverkehr. Schließlich kam er zum Orgasmus, wobei sich seine Samenflüssigkeit über das Gesicht und in den Mund von Katharina ergoss.

 Ein etwas eigentümlicher Vergewaltiger ist das, der zuerst mit Gewalt droht, und dann plötzlich ein Problem damit hat, wenn sein Opfer Schmerzen empfindet. Eigentümlich ist auch, dass diese Schilderung des Tatherganges offensichtlich auf der Aussage beruht, die Katharina während der Verhandlung gemacht hat. In ihrer ersten polizeilichen Vernehmung hatte Katharina nämlich noch etwas ganz anderes zu Protokoll gegeben. Davon, dass Herr X von ihr abließ, als er merkte dass sie Schmerzen empfand, hatte sie zuvor nie etwas gesagt, und auch davon dass sich Samenflüssigkeit über ihr Gesicht ergossen hatte, war vor der Verhandlung nie die Rede. Vielmehr hatte Katharina ausgesagt, dass die Samenflüssigkeit von Herrn X zum größten Teil in ein Papiertaschentuch gegangen ist, der Rest sei auf sein Bein getropft. Vor der Verhandlung war sich Katharina auch sicher, dass Herr X sie ausgezogen hätte. Im Urteil heißt es dann, sie habe sich "aus Angst vor Schlägen" selbst ausgezogen. Auch daran, dass sie zuerst ausgesagt hatte, Herr X hätte ihr damit gedroht, dass er Judo und Karate könne, woraufhin sie nicht gewagt hätte sich zu wehren, konnte sie sich später nicht mehr erinnern. Erst als der Kriminalkommissar, der Katharina damals vernommen hatte, dies vor Gericht aussagte, fiel ihr ihre ursprüngliche Aussage wieder ein.

 Soviel eingeschränktes Urteilsvermögen schien die Richter derart zu beeindrucken, dass sie sich prompt dieser Sichtweise anschlossen. Sie verurteilten Herrn X mit der Begründung, seine Einlassungen seien nicht glaubwürdig und würden durch die Beweisaufnahme und die Aussage von Katharina widerlegt.

 Eine Erklärung dafür, welche Beweisaufnahme hier gemeint ist, gibt das Gericht nicht. Alle im Urteil angeführten Erläuterungen hierzu, decken sich auch mit der Aussage von Herrn X vor Gericht. Offen gelassen wird auch, warum eine junge Frau glaubwürdig sein soll, die während der Verhandlung erst durch einen Kriminalkommissar an wichtige Punkte ihrer ersten Aussage erinnert werden muss. Seit wann spricht es für die Glaubwürdigkeit eines Opfers, wenn es in seiner ersten Aussage Dinge sagt, an die es sich später nicht mehr erinnern kann? Wieso wurde hier nicht nachgehakt? Immerhin handelte es sich dabei um zentrale Aspekte, wie die konkrete Drohung mit Gewalt und die Frage ob es tatsächlich zum Geschlechtsverkehr gekommen ist oder nicht.

 Dass hier eventuell etwas nicht stimmen könnte, hätte auch den Richtern Biermann, Kaiser und Palm, auffallen müssen. Ihre Aufgabe wäre es gewesen, entweder zweifelsfrei festzustellen ob hier tatsächlich eine Vergewaltigung nach § 177 StGB vorliegt, oder eben "im Zweifel für den Angeklagten" zu entscheiden, und Herrn X freizusprechen.

 Dass das Gericht sich offensichtlich zu keiner dieser beiden Vorgehensweisen durchringen konnte, wirft die Frage auf ob es sich um bloße Schlamperei handelte, oder ob sich die Richter in ihrer Urteilsfindung vielleicht von dem umfangreichen Vorstrafenregister des Herrn X haben leiten lassen.

 Für eine nachlässige Arbeitsweise spricht so einiges. Während des gesamten Verfahrens gingen sowohl Staatsanwältin Pauli als auch die zuständigen Mitarbeiter des Landgerichtes Verden mit den Ermittlungsergebnissen mehr als fahrlässig um. Da wurden Zahlen vertauscht, Fakten nicht überprüft, und Datumsangaben verändert. Nachvollziehbare Entfernungen wurden in unrealistischen Zeiträumen zurückgelegt, und ein unglaubwürdiger Zeuge ins Feld geführt. Den Richtern schienen diese schwerwiegenden Ermittlungsfehler jedoch nicht aufzufallen. Dabei hätten sie sich nur die Mühe machen müssen, einmal genauer hinzuschauen.

 Herr X hat seine Strafe mittlerweile verbüßt und lebt mit seiner Familie in Frankreich. Er fühlt sich nach wie vor als Opfer der Justiz. Seit seiner Verurteilung kämpft er um eine Wiederaufnahme seines Falles. Die Revision seines Pflichtverteidigers Jörg Kluge, sowie zwei weitere Aufnahmeanträge seines späteren Rechtsanwalts Georg Klein wurden allesamt abgewiesen. Ein neuer Zeuge tauchte auf, der behauptete, er habe ein Gespräch mitgehört, in dem Katharina gegenüber der Ehefrau von Herrn X zugegeben habe, dass sie nicht vergewaltigt worden sei. Angehört wurde dieser Zeuge nie. Während eines Hafturlaubes entschließt sich Herr X zu fliehen. Er gelangt über Belgien nach Paris. Seine Frau und seine Kinder kommen wenig später nach. In ihrem Heimatort wurde ihnen das Leben zur Hölle gemacht. Die Frau wurde auf offener Straße angepöbelt, die Kinder in der Schule schikaniert.

 Frei Jahre lang lebte die Familie in Paris auf der Straße, schlief unter Brücken und ernährte sich aus Mülltonnen. Anfang der 90 Jahre wurde Herr X festgenommen und von der französischen Justiz an Deutschland ausgeliefert. Er verbüßte seine Reststrafe von 10 Monaten und kehrte schließlich nach Frankreich zurück. Aufgegeben hat er nicht. Er behauptet noch immer, er sei unschuldig.

Jan Peter
01.05. 2003


Was ist Ihre Meinung?

Wenn Sie über das Thema diskutieren wollen, führt Sie ein Klick direkt zum
Forum des 'Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V.'.