www.justizirrtum.info > Fälle > Richtersprüche > Richterin Wermelskirchen: Wenn der Gerichtssaal zum Kindergarten verkommt

"Frau Richterin, Frau Richterin, das war nicht ich, das war meine Sekretärin.

Und der böse Niehenke haut mich wieder, dabei habe ich gar nichts getan!"

Wie Rechtsanwalt Werner Huber (Kläger gegen das Beschwerdezentrum)
und Richterin Sybille Wermelskirchen (Amtsgericht Freiburg)
gemeinschaftlich die "Würde des Gerichts" ad absurdum führen und aus dem Gerichtssaal einen Kindergarten machen

Dem hier kommentierten Urteilsspruch liegt folgender Fall zugrunde: Gebührenschneiderei und Verschleierung der Verantwortlichkeiten in der Kanzlei Oesterle & Kollegen in Freiburg

Es gibt Geschichten, die werden ohne besondere Absicht zur Satire, einfach dadurch, dass man sie erzählt. Man nennt die Vorkommnisse, die diesen Geschichten zugrunde liegen, im Allgemeinen "Realsatire". (Siehe dazu auch folgenden Spottpoem Deutsche Jurist(inn)en von Dr. Richard Albrecht)

 Was würden Sie von folgendem Urteilsspruch halten: "Der Beklagte wird hiermit verurteilt, die Behauptung, zwei und zwei ergebe vier, zu widerrufen."? Ist Ihnen bewusst, verehrte Leserinnen und Leser, dass es derartige Urteile tatsächlich gibt? Ich meine natürlich nicht wirklich Urteile, bei denen einfache Regeln der Addition verletzt werden, denn das würde ja jeder Hauptschüler sofort erkennen und sich darüber lustig machen können. Ich meine Urteile, bei denen einfachste Denkgesetze und die Regeln der Logik verletzt werden. Es mag das Opfer eines solchen Urteilsspruchs wütend oder gar wahnsinnig machen, aber wenn die nächst höhere Instanz auch zu dumm ist, den Unsinn zu erkennen, oder zu feige ist, ihn offen zu legen, dann muss das Justizopfer das eben hinnehmen. In der Ex-DDR gab es viele Urteile, die gegen einfachste Denkgesetze verstießen. Das war unvermeidbar, wenn man einen Verstoß gegen Menschenrechte, die offiziell ja in den Gesetzen der DDR verankert waren, als rechtens hinstellen wollte. Das war nur möglich, wenn man Denkgesetze verletzte. Derartiger geistiger Folter hilflos ausgeliefert zu sein, kann buchstäblich zu Wahnsinn führen.

 In der Ex-DDR waren derartige Nonsense-Urteile meist politisch motiviert. Das ist schlimm. Aber es ist für den der Justiz Unterworfenen nicht unbedingt leichter zu ertragen, wenn sie durch Dummheit oder Parteilichkeit motiviert sind.

Was lernen Richter eigentlich in ihrer Ausbildung?

 Da verurteilt also in dem hier zu berichtenden Fall Richterin Wermelskirchen vom Amtsgericht in Freiburg den Autor eines Artikels im Beschwerdezentrum und mich, gemeinsam etwas zu widerrufen (in dem Urteil heißt es: "Die beiden Anspruchsverpflichteten kommen ihrer Verpflichtung nach, wenn sie gemeinsam eine Widerrufserklärung abgeben." ) Wie blöd muss man eigentlich sein, um nicht zu erkennen, dass so etwas objektiv gar nicht erfüllbar ist? (Angesichts meiner Fassungslosigkeit bitte ich den Leser um Nachsicht für meine Wortwahl.) Wie kann man mich dazu verurteilen, dass jemand anderes etwas Bestimmtes tun soll? Selbst wenn ich den Autor prügeln würde oder ihm drohen: Ich könnte, vorausgesetzt, dass ich das überhaupt wollte, doch gar nicht erzwingen, dass er irgendetwas tut. Diese Kritik mag sich für manche wie ein Herumhacken auf Begrifflichkeiten anhören, denn es sei ja schließlich klar, "was gemeint" ist. Doch genau das ist es eben nicht, denn durch diese Formulierung im Urteil bleibt offen, was eigentlich passieren soll, wenn nur einer von uns beiden zum Widerruf bereit ist. Haben dann beide mit Zwangsmaßnahmen zu rechnen, obwohl doch einer 'willig' ist? Dieser Passus in der sog. 'Urteilsbegründung' ist im für die Richterin günstigsten Fall (wenn wir keine quasi kriminellen Motive unterstellen wollen - siehe unten), schlampig formuliert. Die Formulierung ist offensichtlich von dem Bestreben getragen, dem Anwalt (dem Kläger, dem Kollegen, dem "auch Opfer des bösen Dr. Niehenke") maximal entgegen zu kommen. Das gilt übrigens ebenso für die Kostenfestsetzung, bei der wir als "Gesamtschuldner" für die Kosten zu haften haben. Das ist zwar sehr praktisch für den Kläger, aber eine unglaubliche Zumutung für die Opfer ihres kaum verschleierten parteilichen Urteils: Auch wenn der "Bärenanteil" an der unterstellten (!) Unwahrheit der Aussage wohl zu Lasten dessen geht, der diese Behauptung aufgestellt hat, muss das Beschwerdezentrum ggf. alle Kosten tragen, sollte der Autor (was ja bei Mitarbeitern des Beschwerdezentrums, etwa Studenten, durchaus der Fall sein könnte) zur Zahlung nicht in der Lage sein (eine Abwandlung der "Sippenhaft").

 Nehmen wir allen Indizien zum Trotz zur 'Ehrenrettung' der Richterin an, dass sie sich einfach nicht eindeutig genug ausgedrückt hat. Das ist dem gegenüber, der ihrer Gedankenlosigkeit unterworfen ist, zwar eine unglaubliche Zumutung, aber auch derlei Zumutungen haben ja ihre Abstufungen. Nehmen wir also an, dass sie meinte, jeder einzelne von uns solle die aufgestellte Behauptung widerrufen. Wirklich grausig an diesem gedankenlosen Urteil ist: Selbst unter dieser (vermutlich völlig unberechtigt freundlichen) Annahme wird der Unsinn dieser Urteilsbegründung nicht besser! Wie soll schließlich ich etwas widerrufen, was ich nie behauptet habe? Das ist doch einfach nur dumm, unendlich dumm! Wenn ich etwas nicht behauptet habe, dann kann ich es auch nicht widerrufen, das ergibt sich schlicht aus der Wortbedeutung. Und so sehen es selbstverständlich auch Wissenschaftler, die dem Denken noch nicht so entwöhnt sind, wie eine von Macht verwöhnte Richterin, deren Sprüchen die Menschen praktisch ausgeliefert sind. Das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) unter Leitung von Prof. Dr. Thomas Hoeren schreibt in einer Erläuterung zum Thema 'Widerruf': "Hat der Täter die Tatsache nicht selbst behauptet, sondern nur die Behauptung verbreitet, so muss er die Äußerung nicht widerrufen, sondern muss nur davon abrücken oder sich davon distanzieren!" Das ist einfach eine Frage der Logik, des sauberen Denkens! - Na, ja: Frau Wermelskirchen ist halt schon lange aus der Uni heraus ...

 So zwingt mich also die Richterin, Unsinn zu schreiben, und ich werde sogar gezwungen, diesen Unsinn mit meinem Namen zu zeichnen, Das ist sehr schwer erträglich. Hier daher eine "Ergebenheitsadresse" an Richterin Wermelskirchen, der ich ja wehrlos ausgeliefert bin, zu meiner Ehrenrettung allen Menschen gegenüber, die das Denken noch nicht (ganz) verlernt haben:

"Liebe Frau Richterin Wermelskirchen
Sollten Sie von mir fordern, dass ich widerrufe, Peter Niehenke zu sein: Ich werde auch das tun! Denn Sie haben die Möglichkeit, mich dazu zu verurteilen, mich im Extremfall ins Gefängnis zu stecken, wenn ich mich weigere. Wer sollte sie stoppen? Ihre Kollegen etwa, die (vermutlich aus ähnlichen Motiven wie Sie) Aussagen von Zeugen, die der Lüge überführt worden sind, gelten lassen, nur um mir Schaden zufügen zu können und sich zu rächen? Aber, verehrte Richterin, ich will wenigstens die Worte eines Mannes zitieren dürfen, der nicht nur, wie ich, geistige Folter ertragen musste, sondern dem man auch körperliche Folter androhen konnte: 'Und sie bewegt sich doch!' Vielleicht verstehen Sie die Andeutung ja."

So beuge ich mich denn einem Urteil, das an Dummheit nicht mehr zu überbieten ist, und behaupte, wie von mir verlangt, notfalls auch Unsinn. Ich widerrufe also, was ich nie behauptet habe, und führe damit den Begriff "Widerruf" ad absurdum. Aber niemand kann von mir verlangen, dass ich derart 'DÄMlichen' Unsinn unkommentiert stehen lasse, denn niemand kann von mir verlangen, dass ich zulasse, dass Leser meinen, ich hätte wohl meinen Verstand verloren.

 Aber, verehrte Richterin: Wenn sie mich zwingen sollten, auch meinen Widerruf zu widerrufen, dann werde ich auch das selbstverständlich tun ("Und sie bewegt sich NICHT!").

Das Ausmaß an Dummheit, dem man bei Gericht begegnet, gleicht wirklich einer Folter

 Es ist die Unvorhersehbarkeit und absolute Unberechenbarkeit der Ergebnisse, die wie eine Folter wirkt, es ist eine Folter, die Kafka trefflich beschrieben hat. Mein "Geständnis" ist also, so darf man es wohl ausdrücken, unter Folter "erzwungen". Ich weiß ja, was der nächste Schritt sein dürfte: Das Gericht wird mich unter Androhung einer von mir nicht bezahlbaren Strafe zwingen, öffentlich zu erklären, dass ich selbst davon überzeugt bin, dass zwei und zwei fünf seien. - Für diesen Fall bitte ich meine Leser um Nachsicht. Ich bin nur ein Mensch mit begrenzter Leidensfähigkeit.

 Das einzig wirklich Nachvollziehbare, was die Richterin von mir hätte verlangen können, ist: Raum dafür zur Verfügung zu stellen, dass der Autor, der eine bestimmte Behauptung aufgestellt hat, diese auch an der Stelle, an der sie aufgestellt wurde, widerruft. Denn im strengen Sinne (und diese Art 'Strenge' können wir doch bei Gericht im Guten wie im Schlechten auch 'erwarten') habe ich die Behauptung nicht einmal verbreitet, sondern ich habe den Raum zur Verfügung gestellt, dass der Autor, ein Mitarbeiter des Beschwerdezentrums, diese Behauptung, die ein "persönliches Erlebnis" schildert, verbreiten konnte. Daher ist es richtig, dass ich auch den Raum für seinen Widerruf zur Verfügung zu stellen hätte. Doch dazu musste man mich nicht erst "verurteilen", denn dies habe ich von Beginn der juristischen Auseinandersetzung an freiwllig angeboten (siehe den oben bereits zitierten Bericht Gebührenschneiderei und Verschleierung der Verantwortlichkeiten in der Kanzlei Oesterle & Kollegen in Freiburg). Mich zu verurteilen, etwas zu tun, was ich von Beginn an ohnehin freiwillig zu tun angeboten habe, kann eigentlich nur "sachfremde Motive" zur Grundlage haben. Welche das sein könnten, darüber muss man bei dem Betreuer einer Richterdatenbank kaum lange nachdenken ... (Ein weiterer Urteilsspruch dieser Richterin, der den Verdacht sachfremder Motive bei der Behandlung der Fälle, in die das Beschwerdezentrum involviert ist, erhärtet, ist übrigens in Vorbereitung.)

Dr. Peter Niehenke
18. Mai 2003