Sacharow für Medwedjew Grundsatzfragen


Gespostet von Dr.Ulrich Brosa ® , Nov 29,2002,16:11       Archive
Übersetzung des russischen Originals oooooooooooooooo

An den Generalsekretär des
Zentralkommittees der KPdSU
Genossen
Leonid Iljitsch Breschnjew

Sehr geehrter Leonid Iljitsch,

ich bin zutiefst besorgt über die Rechtswidrigkeit,
die von den Organen des Gesundheitsdienstes an meinem
Freund Jaures Alexandrowitsch Medwedjew begangen
wurde. Am 29.Mai drang eine Polizeitruppe mit zwei
Ärzten in seine Wohnung ein und brachte ihn unter
Gewaltanwendung ohne Vorweisung eines Haftbefehls zu
einer psychiatrischen Untersuchung in die Stadt Kaluga.
Dort befindet er sich auch jetzt, und zwar in der
allgemeinen Abteilung des städtischen psychiatrischen
Krankenhauses.

Die gesamte Aktion war von Anfang bis Ende völlig
rechtswidrig. Die Organe des Gesundheitsdienstes
hatten und haben keinerlei den Gesetzen entsprechenden
Beleg, dass es sich bei J.A.Medwedjew um einen Fall
psychischer Anomalitat handelt, und noch weniger,
dass er sozial gefährlich ist.

J.A.Medwedew ist ein vollkommen gesunder Mensch. Er
ist sowjetischen und ausländischen Wissenschaftlern
sehr gut bekannt durch seine Arbeiten auf dem Gebiet
der Gerontologie, der Genetik und der Geschichte der
Biologie in der Sowjetunion sowie durch sein öffentliches
Wirken, das streng im Rahmen der Gesetze verlief und
das Interesse der sowjetischen Demokratie ebenso
berücksichtigte wie das der internationalen
Zusammenarbeit.

Es kann jedoch sein, dass die Tätigkeit J.A.Medwedjews
gewissen Interessen zuwider läuft, besonders den
Interessen der zahlenmäßig starken Klicke der Anhänger
jener antiwissenschaftlichen Richtung in der
sowjetischen Biologie, die durch ihre Provokationen,
Fehler und abenteuerlichen Thesen unserem Land schweren
Schaden zufügte. Die Arbeit Medwedjews ist jedoch -
ich wiederhole es - vollkommen legal und vom Standpunkt
der Mehrheit der sowjetischen Wissenschaftler höchst
nützlich.

Die Aktion gegen Medwedjew hat in der sowjetischen und
internationalen wissenschaftlichen Öffentlichkeit heftige
Empörung ausgelöst und Besorgnis hervorgerufen. Man sieht
darin nicht nur eine Rechtswidrigkeit gegen die Person
Medwedjews, sondern auch einen möglichen Anschlag auf die
Freiheit der Wissenschaft und auf die sowjetische
Demokratie insgesamt.

Psychiatrische Heilanstalten dürfen nicht als Mittel zur
Unterdrückung unerwünschter Personen verwendet werden.
Sie müssen auf die einzige ihnen gerechte Funktion
beschränkt bleiben: die Heilung wirklich Kranker unter
Wahrung der Menschenrechte.

Jetzt haben die Organe des Gesundheitswesens im Fall
Medwedjew damit begonnen, mit mannigfaltigen Ausflüchten
und Tricks die Angelegenheit zu verzögern. Zum Beispiel
verlegt man den Begutachtungstermin, ohne davon den
Sachverständigen zu benachrichtigen, der das Vertrauen
der Angehörigen genießt. Man zieht einen Sachverständigen
bei, den die Angehörigen abgelehnt haben. Man arbeitet
mit der Taktik beruhigender Versicherungen, lügenhafter
Versprechungen und der Verbreitung verlogener Gerüchte.
Mir ist auch bekannt geworden, dass mit schlichter
Irreführung der Verwandten, mit psychologischem Druck,
Einschüchterung und nervlicher Zermürbung Medwedjews
vorgegangen wird.

J.A.Medwedjew muß unverzüglich freigelassen werden. Die
Organe des Gesundheitswesens und das Innenministerium
müssen die Öffentlichkeit aufklären. Die Anstifter und
Vollstrecker der rechtswidrigen Aktion müssen streng
bestraft werden.

Ich kann nicht glauben, dass eine derart zum Himmel
schreiende Rechtswidrigkeit von der obersten Staatsgewalt
sanktioniert werden kann.

Ich bitte Sie, sich der Sache J.A.Medwedews anzunehmen -
im Interesse des sowjetischen Rechtsstaats und der
Demokratie. Meinen grundsätzlichen Überzeugungen über
die Wichtigkeit der öffentlichen Diskussion im
sozialistischen demokratischen Staat entsprechend
betrachte ich diesen Brief als offen.

6. Juni 1970
Andrej Dimitrijewitsch Sacharow, Akademiemitglied

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Leider habe ich Andrej Dimitrijewitsch nicht persönlich
kennengelernt, wohl aber einen seiner Freunde.

Die UdSSR und - schlimmer noch - der NS-Staat
bezeichneten sich selbst als Rechtsstaat. Einen
NS-Richter mit dem Dorfrichter Adam aus Kleists
Zerbrochenem Krug zu vergleichen wäre als schwere
Beleidigung bestraft worden.

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