| Gespostet von DPN ® (Peter,DPN), Oct 27,2004,23:29 | Antwort schreiben | Forum | |||
Wenn ein Richter das Recht beugt, dann entscheiden Richter darüber, ob er "schuldig geworden" ist oder nicht. Und wie weit selbst unser höchstes deutsches Gericht in einem solchen Fall zur "Rechtsverdrehung" bereit ist,
zeigt der Fall Schill ...
Es ist allzu offensichtlich und aus psychologischer wie aus soziologischer Sicht naheliegend, ja geradezu selbstverständlich: Die Justiz bedarf, ebenso wie die Politik, der Kontrolle durch die Öffentlichkeit. In einem Berufsstand, der keinerlei Kontrolle von außen mehr erfährt, schleichen sich zwangsläufig Missstände ein, weil alle Menschen dieser Erde durch Macht korrumpierbar sind. Eine solche unbedingt notwendige Kontrolle findet de facto aber nicht statt. Die Medien interessieren sich nur für spektakuläre Fälle des Versagens der Justiz, aber das "hundertfache tägliche Unrecht in den deutschen Gerichtssälen" (Dr. Egon Schneider), die alltägliche Willkür der Justizorgane, der alltägliche
kleine Machtmissbrauch, das alles wird durch die Medien nicht wahrgenommen, nicht oder nur sehr unzureichend transportiert, so dass im juristischen Alltag die "Kontrolle durch
Öffentlichkeit" versagt.
An dieser Stelle wollen wir mit einer Initiative nun ansetzen:
Es versteht sich allerdings von selbst, dass dieser 'Service' nur gegen Erstattung der Unkosten möglich ist (Reise- und ggf. Übernachtungskosten sowie ein kleine Pauschale für Verpflegung), denn unsere Mitarbeiter machen das alles in ihrer Freizeit und ehrenamtlich. Die Einzelheiten können Sie per Mail oder telefonisch bei uns erfragen. - Je nach Verfügbarkeit von ehrenamtlichen Helfern kann es möglich sein, dass ein 'Verdienstausfall' bezahlt werden muss.
Bitte beachten Sie, dass wir diesen Service nur bei begründetem Verdacht, dass Sie möglicherweise keinen fairen Prozess zu erwarten haben, anbieten können. Diesen Verdacht müssen Sie uns gegenüber glaubhaft machen. Und selbstverständlich besteht keinerlei Anspruch darauf, dass wir zu einem bestimmten Prozess erscheinen.
Dr. Peter Niehenke
Editor
P.S.: Selbstverständlich können Sie auch dann, wenn Sie keinen oben beschriebenen Verdacht begründen können, ein Mitglied der Redaktion um Teilnahme an Ihrem Prozess als Prozessbeobachter bitten. Das wäre ein 'Sevice' des Beschwerdezentrums, der regulär bezahlt werden müsste.
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