Die Wolfsangel ist nach dem Hakenkreuz und
der Sig-Rune das signifikanteste Symbol des
Nationalsozialismus. Nichtsdestoweniger haben
mehrere Staatsanwaltschaften, darunter die
Braunschweiger, die Marburger, die Limburger
und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main,
das öffentliche Vorzeigen der Wolfsangel straffrei
gestellt.Das hat sich ein Textilunternehmen, welches sich
THOR STEINAR nennt, zunutze gemacht.
Das Abzeichen der Thor-Steinar-Klamotten
besteht aus einer Wolfsangel nach Art der
2.SS Panzerdivision "Das Reich"
und einer Tyr-Rune im schildförmigen Rahmen
nach Art der 32.SS Grenadierdivision "30.Januar".
Jeder, der nicht total bescheuert ist, sieht das.
Nicht jedoch die meisten Justizangehörigen.
Märkische Allgemeine Zeitung vom 5.10.2004:
Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht keine Möglichkeit,
Anklage zu erheben. "Wir halten das eher nicht für strafbar",
sagt ihr Sprecher Michael Grunwald.
Thor Steinar hat Wolfsangel-Kleidung massenweise
zu fantastisch hohen Preisen an Neonazis verkauft.
Neo-SS im Aufbau. Der Skandal kam nur auf, weil sich
einige Privatpersonen und NGOs z.B.
http://www.stop-thorsteinar.de.vu/ und
http://www.hagalil.com/
darüber aufregten.
Schließlich fand sich ein Staatsanwalt in Neuruppin
bereit etwas gegen Thor Steinar zu unternehmen.
Er ließ einen Strafbefehl gegen eine, wie die MAZ
am 5.10.2004 schrieb, Heranwachsende los,
die einen Thor-Stein-Pullover getragen hatte.
An dieser Stelle möchte man weinen, warum
es gerade ein heranwachsendes Mädchen
erwischen musste, die sicher gar nicht wusste,
was Wolfsangel und Tyr-Runen bedeuten.
Innerhalb von 4 Tagen wurde das heranwachsende
Mädchen etwa 10 Jahre älter. MAZ vom 9.10.04:
Erstmals hat ein Gericht das Tragen von Kleidung der
Modemarke "Thor Steinar" unter Strafe gestellt. Eine zur
Tatzeit 23-Jährige aus der Nähe von Prenzlau (Uckermark)
muss 30 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen, weil sie einen
"Thor Steinar"-Pullover in der Öffentlichkeit trug.
In Wirklichkeit ist das heranwachsende Mädchen
ein Mann im schlagkräftigsten Alter.
Hier ist der Strafbefehl:
Der deutsche Strafbefehl ist ein höchst
fragwürdiges Instrument. Doch ist die Sach- und
Gesetzeslage vollkommen klar. Der Strafbefehl besagt,
dass die hessischen Staatsanwaltschaften
das Recht gebeugt haben.
Der Krampf ist jedoch nicht ausgestanden.
In der Berliner Zeitung vom 5.11.2004 war zu lesen:
Innerhalb der Justiz ist die Rechtsauffassung der
Neuruppiner Behörde höchst umstritten. Bei der
Generalstaatsanwaltschaft und den Behörden in
Potsdam und Cottbus ist gar von "Gesinnungsstrafrecht"
die Rede. "Wenn das so weitergeht, können wir bald
alles verbieten", sagt ein Staatsanwalt.
Es wäre schön, wenn die Justiz den Jugendlichen,
die keine Neonazis sind und oft als "gewaltbereite
Linksextremisten" verleumdet werden, das gleiche
Maß an Meinungsfreiheit zubilligten.
Hakenkreuze, Sig-Runen, Wolfsangeln und
das andere NS-Zeug sind Morddrohungen.
Wer das verdrängt hat, sollte sich die Bilder und
Dokumente ansehen, die Ernst Klee in seinen Büchern
vorzeigt. Ich habe alle meine Bekannten gebeten,
Justizangehörige, die den Nationalsozialismus
durch die Hintertür wieder einführen wollen,
mit Strafanzeigen und öffentlichen Kampagnen
zu bedenken.
Immerhin scheint der Neuruppiner Staatsanwalt
jetzt Rückdeckung von seinem Generalstaatsanwalt
zu bekommen. Thor Steinar wackelt. Einige
rechtsextremistische Justizangehörige haben
kalte Füße bekommen.
Ulrich Brosa