Michael Kronawitter in der Falle des KUH-G Medienbericht


Gespostet von Dr.Ulrich Brosa ® , Jan 19,2005,09:18 Antwort schreiben      Forum
Im Neuen Deutschland vom 21.12.2004 erschien

400 Euro wegen 'übler Nachrede'

Arzt Michael Kronawitter ... soll im vergangenen Jahr
am Rande eines antifaschistischen Fußballturniers
den Polizisten Frank Sch. beleidigt haben. Kronawitter
habe lautstark behauptet, der Ordnungshüter habe sich
an Misshandlungen gegen einen linken Demonstranten
am 1.Mai 2000 beteiligt...

Als Zeuge der Anklage belastete der Polizist den Angeklagten...
Zwei weitere Zeugen konnten sich jedoch nicht daran erinnern,
dass Kronawitter den Beamten persönlich ansprach...
Zeugen der Verteidigung wiesen auch auf laufende Ermittlungen
gegen gewalttätige Polizeibeamte hin.

Richter Schmidt zeigte sich unbeeindruckt. Außerdem sei
er seit Verhandlungsbeginn davon ausgegangen, dass
"ein Polizist keine wahrheitswidrigen Angaben macht."


Das kennen wir schon. Casanova erzählt in seinen Memoiren,
ihm sei die Flucht aus den Bleikammern nur gelungen,
weil die Sbirren (die venezianische Polizei) bei der gesamten
Bevölkerung so verhasst gewesen seien, dass alle ihm geholfen
hätten.

Der dicke Hammer für Michael Kronawitter, der von Commissario
Brunetti nur träumen kann, kommt erst noch:


...Kronawitter und Gesetzeshüter Sch. stehen sich noch in einem
weiteren Verfahren gegenüber... wird gegen den Arzt wegen eines
Plakates ermittelt, das Beamte bei Zugriffen auf linke Demonstranten
zeigt... Die Staatsanwaltschaft betrachtet es als einen Verstoß gegen
das Urhebergesetz und die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten
Polizisten.

Wenn also Kronawitter behauptet, Polizisten misshandelten Demonstranten,
verleumdet er die Polizisten. Wenn aber Kronawitter seine Behauptungen
mit einem Foto beweisen will, verstößt er gegen das Kunsturheber-Gesetz
(KUH-G).

Kronawitter sitzt in der Falle. Er kann jetzt nur noch alle Strafen,
die auf ihn zukommen werden, demütig hinnehmen und sollte sich
in Zukunft allem bedingungslos unterwerfen, was ihm Polizei und
Justiz befehlen. Und wehe wehe wehe, wenn er sich je wieder erdreistet,
untadlige Beamte mit seiner schmutzigen Schmähkritik zu beschmieren.

Das KUH-G ist eins der verlogenen Gesetze,
die in den vergangenen Jahren verabschiedet wurden.
Sinn des Gesetzes sollte sein, dass eine schöne Frau,
die fotografiert wird, etwas von den Einnahmen abbekommt,
wenn ihr Bild an eine Werbeagentur verkauft wird.
"Schutz der Persönlichkeitsrechte" hört sich gut an.
Doch in der Praxis benutzen Behörden das KUH-G hauptsächlich
um Beweise für eigenes Fehlverhalten zu unterdrücken.
Das berüchtigte Video mit den vier Polizisten, die den Autofahrer
Rodney King verprügeln, dürfte in Deutschland nicht gezeigt werden,
weil es die "Persönlichkeitsrechte der Beamten" verletzt.

Jederzeit darf sich Kronawitter an die gütigen Behörden wenden.
Die entscheiden für ihn und Öffentlichkeit, ob seine vermeintlichen
Beweise gleich oder sofort zu vernichten sind.

Die Lösung: Wer sich an derartigen Ungerechtigkeiten beteiligt,
macht sich mitschuldig.

Ulrich Brosa

P.S. Die Demo am 1. Mai 2000 ist legendär. Mensah-Schramm war
auch dabei.
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