| Gespostet von DPN ® (Peter,DPN), Mar 04,2005,00:41 | Antwort schreiben | Forum | |||
Die Würde des Gerichts ist, anders als die Würde des Menschen, antastbar, denn Institutionen haben keine 'Würde' und genießen keine 'Menschenrechte'. Die 'Würde des Gerichts' muss in deiner Demokratie auch antastbar sein, denn sie hängt von der Persönlichkeit, Kompetenz und Ausstrahlung der dort agierenden Juristen, insbesondere natürlich der jeweiligen Richter ab, hängt davon ab, wie diese Juristen, insbesondere natürlich die Richter, mit der ihnen von der Gesellschaft übertragenen Macht umgehen.
Es gibt in der deutschen Justiz
zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter,
denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.
Ex-OLG-Richter Dr. Egon Schneider (Zeitschrift für anwaltliche Praxis' 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266)
Ideal wäre es, wenn die Gerichte ihre sehr angreifbare 'Würde' einer natürlichen, einer überzeugenden Autorität verdankten. Solch eine Würde wäre durch überzogene Kritik oder Polemik gar nicht berührbar: Die Bürger würden den Kritiker einfach für einen Spinner halten. Doch die Würde deutscher Gerichte scheint so 'verletzlich' zu sein, dass sie nur durch Androhung von Gewalt geschützt werden kann. (Es ist eine Art 'Selbstbedienung' der Justiz, die staatliche Gewalt für ihre selbstsüchtigen Zwecke missbraucht.) Darauf deuten eine Vielzahl von Prozessen hin, bei denen sich die Justiz mit sich selbst beschäftigt, statt das zu tun, wofür sie von unseren Steuergeldern bezahlt wird. Es ist beschämend für Deutschland, dass diese Situation von der OSZE kritisiert werden muss (siehe unten).
Die 'Götter in Weiß' sind schon seit vielen Jahren von ihrem Thron gestoßen: Berichte über immer neue Betrügereien, in die Hunderte oder gar Tausende von Medizinern verwickelt sind, skandalöse Fehler medizinischer Gutachter, Schlamperei bei Operationen ... - die Liste wäre einfach zu lang. Die Folge ist eine erschütternde und gleichermaßen befreiende Erosion der Autorität eines ganzen Berufsstandes. Und das ist gut so: Wir Patienten müssen uns der Gefahren bewusst sein, die in Arztpraxen und in Kliniken auf uns lauern. Wir dürfen uns nicht, vertrauensvoll und kritiklos, 'anheim geben', denn 'die Verhältnisse sind nicht so', dass wir das gefahrlos tun könnten - leider.
Angesichts solcher Verhältnisse ist es ein Skandal, wie viel Arbeitszeit von deutschen Ermittlungsbeamten und Richtern darin investiert wird, unliebsame Kritiker der Justiz mit unsinnigen Strafanzeigen und selbstgerechten Urteilen zu schikanieren. Ex-OLG-Richter Dr. Egon Schneider würden bei Dorfrichter Laudi aus Kirchhain (Hessen), dem in der Richterdatenbank mittlerweile für seine wahrlich 'besonderen' richterlichen Leistungen ein 'Ehrenplatz' gebührt, sicherlich die Haare zu Berge stehen. Man hat den Eindruck, Schneider hatte genau diese Sorte Richter vor Augen, als er sein vernichtendes Urteil über die deutschen Richter fällte (siehe das einleitende Zitat von Dr. Schneider). Laudi hat nicht nur den Unsinn zu verantworten, über den wir in unserem letzten LeiDartikel berichteten (siehe Dorfrichter Laudi und die Wolfsangel-Affäre), auch die folgende Posse geht auf sein Konto: Selbstgefällige Selbstgerechtigkeit und autoritäres Gelaber anstelle einer Urteilsbegründung. Eigentlich kann man dem, was er sich leistet, nur noch in Form einer Satire wirklich gerecht werden: Dorfrichter Laudi und der schöne Tod der Kühe.
Jede Fachkraft wird eigentlich dringend benötigt, und Leute wie Dorfrichter Laudi, aber auch Staatsanwalt Franosch oder Oberstaatsanwalt Jörg und wie sie alle heißen (in unserem Fall heißt der Sünder Oberamtsanwalt Waschke), haben nichts Besseres zu tun, als Kritiker der Justiz dafür zu jagen, dass sie Missstände in deutlichen Worten anprangern. (Nebenbei: Sie, verehrte Leser, dürfen sicher sein, dass auch wir 'jagen' können, und wir lassen uns von derlei Wadenbeißerei sicher nicht einschüchtern!)
Deutsche Justizbeamte und Behördenvertreter genießen allerdings auch, was die Möglichkeit zu derartigen Machenschaften angeht, aufgrund des deutschen Strafrechts einen besonderen Komfort, der von der OSZE mit folgenden Worten kritisiert wird: "Strafgesetze wegen Beleidigung und Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSZE-Normen nicht konform; ihre Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung."
Die Schweinereien, die Zwangsburger Behördenvertreter dem Nacktläufer gegenüber ihrerseits zu verantworten haben, sind ungezählt (siehe die lange Liste behördlichen Terrors gegen den Nacktläufer): Psychiatriesierungsversuche, behördlicherseits geförderte Intrigen incl. nachweislicher Falschaussagen vor Gericht, rechtwidrige Festnahmen, unsinnige Strafbefehle wegen vorgeblich nicht angemeldeter Demostrationen (so dreist, dass es sogar Richter am Amtsgericht Dr. Udo Schleef - genannt Schleefmütze - zu viel wurde und er den Nacktläufer freisprach), rechtswidrige Verhängung von Zwangsgeldern (so dreist, dass es sogar dem Verwaltungsgericht Freiburg zu viel wurde und es das Zwangsgeld als das einstufte, was es war: rechtswidrig) und, last but not least, ein widerlicher Missbrauch mit dem Missbrauch durch die Stuttgarter Landesregierung.
Eine hervorragende Rolle in dieser langen Liste behördlicher Schweinereien spielt Stadtrechtsdirektor Markus Geißler (Jg 1947). Er besaß die Dreistigkeit, zur Befriedigung seiner nur als Rachlust einzustufenden Bedürfnisse das Verwaltungsgericht zu belügen, um ein (von genau diesem Gericht, wie bereits erwähnt, mittlerweile als 'widerrechtlich' eingestuftes) Zwangsgeld auf der Grundlage dieser Lüge durchsetzen zu können.
Aber Geißler ist bei den Zwangsburger Behörden nun wahrlich kein Einzelfall, wie uns durch Oberverwaltungsrat Jürgen Weckerle (Stellvertretender Leiter des 'Amtes für öffentliche Ordnung') sofort erkennbar wird (siehe Wie das Zischen einer Schlange - er hat, wie man an den toten Links bemerkt, seine Homepage verständlicherweise nach meiner speziellen Werbung für seine Seite schleunigst aus dem Netz entfernt ... :-)
Diese beiden ach so rechtsbeflissenen Beamten haben sich offenbar zusammen getan, um sich gegenseitig ein wenig Mut zu machen. Und was haben diese beiden 'Ritter für die Ehre von Zwangsburger Behördenvertretern' nun gegen den Nacktläufer vorzubringen?
Hier der Strafbefehl, der aufgrund des Einspruchs des Nacktläufers zur 'Anklageschrift' in diesem Verfahren wurde.
Markus Geißler behauptet, wie dem Strafbefehl zu entnehmen ist, es sei beleidigend, dass das Beschwerdezentrum auf der Seite WANTED Leser darum bittet, der Redaktion bei Recherchen und der Beschaffung von Informationen über bestimmte Personen zu helfen. Das ist ähnlich idiotisch, wie einen Verkehrspolizisten dafür anklagen zu wollen, dass er Verwarnungsgelder verhängt, denn es ist der Job von Journalisten, Informationen (auch über Menschen) zu sammeln!. Der Vorwurf der Beleidigung ist derart an den Haaren herbei gezogen, dass man darüber lachen könnte, würde nicht Staatsanwaltschaft und Richter Stark in Freiburg diesen dämlichen Unsinn zum Anlass für eine Strafe nehmen.
Und dann regt sich der Mann außerdem darüber auf, als StadtUNrechtsdirektor bezeichnet zu werden. Ausgerechnet ein solcher 'Beamter', dessen durch und durch verachtenswertes Handeln als abschreckendes Beispiel für Machtmissbrauch in jedes 'Schwarzbuch' passen würde, schreckt vor der Skrupellosigkeit nicht zurück, sein Opfer auch noch wegen Beleidigung belangen zu wollen. Wie soll man denn einen Beamten schließlich nennen, der eigentlich für 'Recht' zuständig wäre, der aber nicht davor zurück schreckt, wissentlich ein Gericht zu belügen, um damit gegen einen Bürgerrechtler behördlichen Terror zu ermöglichen? Die Bezeichnung 'StadtUNrechtsdirektor' ist die in diesem Fall mildeste aller möglichen Formen von Kennzeichnung, die diese 'Person' (des öffentlichen Lebens) sich ja wohl zu gefallen lassen hat.
Doch das sah Richter Stark (seither mit dem Spitznamen 'Schwacher Auftritt' versehen) ganz anders: Er folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft in allen Punkten.
In der Strafprozessordnung, § 243 [Durchführung der Hauptverhandlung], Abs. 4, heißt es: "Vorstrafen des Angeklagten sollen nur insoweit festgestellt werden, als sie für die Entscheidung von Bedeutung sind. Wann sie festgestellt werden, bestimmt der Vorsitzende."
Im Jahre 2003 hatte der Beschuldigte einen Strafbefehl wegen 'sexuellen Missbrauchs von Kindern' akzeptiert. Der Annahme des Strafbefehls lag ein Vorgehen der Staatsanwaltschaft zu Grunde, das man umgangssprachlich als 'Erpressung' bezeichnen würde (auch wenn diese Kennzeichnung im juristischen Sinne unzutreffend ist - siehe Landeseregierung von Baden-Württemberg betreibt Missbrauch mit dem Missbrauch). Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass die Behörden darauf spekuliert haben, dass der Beschuldigte aufgrund dieses Strafbefehls einen öffentlichen Prozess um jeden Preis vermeiden würde und damit perfekt zu disziplinieren wäre. Aber die Rechnung von Staatsanwaltschaft und Gericht, auf diese primitive Art einen Bürgerrechtler einschüchtern zu können, wird nicht aufgehen! Die unglaubliche Ansammlung von Machenschaften gegen den Nacktläufer ist zudem einfach viel zu auffällig, um nicht auch den naivsten und gutgläubigsten Bürger in dieser Angelegenheit misstrauisch gegen die Justiz und die Behörden werden zu lassen!
Es ging in diesem Prozess also um den Vorwurf der Beleidigung. Die Frage stellt sich (im Sinne des § 243, der oben zitiert wurde): Welchen Sinn hatte das geradezu genüssliche Ausbreiten der widerlichen (nie bewiesenen) Straftaten, die dem Strafbefehl zugrunde lagen, für diesen Prozess? Warum entschied der Vorsitzende Richter sich dafür, diese Missbrauchs-Affäre in diesen Prozess einzubringen? Fühlt sich das Amt für öffentliche Ordnung etwa 'missbraucht'? Ging es bei dieser Farce von einem Prozess um 'sexuell motiverte Straftaten'? Oder ist der Verdacht gerechtfertigt, dass es um 'Stimmungsmache' und 'Rache' ging (persönliche Diskreditierung des Beschuldigten)? - Diese Gelegenheit, der Öffentlichkeit den auf der Grundlage mieser Intrigen zustande gekommenen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern wieder ins Bewusstsein zu rufen, wollte sich das Gericht offenbar nicht entgehen lassen.
Und Richter Stark setzt sogar noch eins drauf, begnügt sich also nicht damit, für die aktuelle Verhandlung völlig irrelevante Vorwürfe aufzuwärmen: Er behauptete, als ob er das Gericht gegen die Berichterstattung des Beschuldigten hier im Internet in Schutz nehmen wollte, in der mündlichen Urteilsbegründung, die Annahme eines Strafbefehls sei einem 'umfassenden Geständnis' gleichzusetzen.
Justizministerin Zypries sieht das ein wenig anders. In einer Rede vom 30. 10. 2003 zum Justizmodernisierungsgesetz sagt sie: "Denkbar ist, dass der Angeklagte ein falsches Geständnis abgibt oder einen Strafbefehl akzeptiert, um ein belastendes öffentliches Hauptverfahren zu vermeiden oder abzukürzen."
Das Kammergericht Berlin stellt zum Thema 'Schuld' und 'Annahme eines Strafbefehls' im Juli 2004 fest: "Das Unterlassen des Einspruches läßt sich keineswegs als Schuldeingeständnis deuten; denn dafür kann es – wie etwa hier – die verschiedensten Gründe geben (vgl. Stree NStZ 1992, 153, 157)." (1 AR 615/04 – 5 Ws 321/04)
Doch damit nicht genug!
Bei der Feststellung der Personalien machte der Beschuldigte von seinem Recht Gebrauch, seine wirtschaftlichen Verhältnisse nicht offenlegen zu müssen. 'Schwacher Auftritt' ließ sich auch an dieser Stelle die Chance nicht nehmen, den Beschuldigten zu düpieren. Unverfroren und respektlos unterlief er den Anspruch des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung und breitete auf der Grundlage von schriftlichen Unterlagen in den Akten die wirtschaftlichen Verhältnisse in aller Ausführlichkeit vor der Öffentlichkeit aus. Wichtig auch hier: Er musste das nicht tun! Er tat es, weil er das so wollte.
Doch auch damit noch immer nicht genug!
An einer anderen Stelle warf Richter 'Schwacher Auftritt' dem Beschuldigten vor, er hätte, wenn es ihm wirklich nur um das Anprangern der Missstände gegangen sei, statt einzelne Personen anzugreifen, schließlich schreiben können, die "Stadt Freiburg" habe dies oder das getan. Es verschlägt einem die Sprache, so unglaublich dumm oder aber, schlimmer noch, heimtückisch ist dieser Vorschlag. Genau das nämlich hatte Dr. Brosa getan: Er hatte 'der Staatsanwaltschaft von Marburg' Untätigkeit vorgeworfen, und genau daraus hatte ihm ein junger, äußerst ehrgeiziger Staatsanwalt mit Namen Franosch einen Strick zu drehen versucht und ihm vorgehalten, er würde mit dieser Formulierung unterstellen, jeder einzelne Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Marburg sei gemeint (siehe unseren Bericht Autoritäres Gelaber anstelle einer Urteilsbegründung).
Auffällig eher, welche Verfahren die Staatsanwaltschaft einstellt. Ein unsägliches Urteil zum Thema Verkehrsrecht führte, parallel zu den Ermittlungen in dem hier beschriebenen Fall, ebenfalls zu Ermittlungen wegen Beleidigung. Dort hatte der Beschuldigte geschrieben: "Der Richter am Landgericht (Braunschweig) Serra Oliveira gehört entweder umgehend wegen 'geistiger Schwäche' suspendiert oder aber wegen Rechtsbeugung selbst vor Gericht gestellt und bestraft." (Siehe Wenn ein Richter sich mit den Naturgesetzen anlegt.) Die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Beleidigung in diesem Verfahren wurden nach § 154, Abs. 1 von Staatsanwalt Stuhlmann eingestellt (siehe Einstellungsbescheid vom 8. 2. 2005).
In dem der Einstellung zugrunde liegenden § 154 heißt es: Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,
1.
wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt"
Das nennt man 'Gestaltungspielraum' der Juristen ...
Die spannende Frage lautet nämlich, warum das eine Verfahren eingestellt wurde und das andere nicht. Neben dem Beschuldigten wurde in dem eingestellten Verfahren nämlich auch gegen Dr. Brosa (dem Geschädigten in dem Verkehrsgerichtsverfahren) wegen Beleidigung ermittelt. Bei Dr. Brosa würde § 154 nicht greifen, denn er hat noch lange nicht dieses 'Vorstrafenregister' angesammelt. Wieso wurde das Verfahren dennoch eingestellt? - Könnte es sein, dass dieses Verfahren einfach deshalb eingestellt wurde, weil die Staatsanwaltschaft verhindern wollte, dass die unglaublich peinlichen Details dieses Urteils von Serra de Oliveira anlässlich eines solchen Verfahrens öffentlich ausgebreitet würden? (So wie Richter 'Schwacher Auftritt' eben die 'peinlichen Details' des Strafbefehls gegen den Beschuldigten genüsslich öffentlich ausbreitete ...?)
Ja, das ist halt der 'Gestaltungsspielraum' der Juristen ...
In seinem Plädoyer wandte sich der Beschuldigte an die Zuschauer im Gerichtssaal und informierte sie darüber, dass diejenigen, die sich für die Hintergründe dieser sog. 'Vorstrafen' interessieren würden, nach der Verhandlung von ihm eine Pressemitteilung dazu erhalten könnten (es ist der Text, auf den hier schon mehrfach verlinkt wurde). 'Schwacher Auftritt' wies ihn scharf zurecht, er hätte IHN bei seinem Plädoyer anzuschauen und es sei 'unüblich', sich in einer Verhandlung an die Zuschauer zu wenden.
Die regelmäßigen Leser dieser Seiten wird diese Behauptung verwundern. Sie werden sich vielleicht erinnern, dass der bereits erwähnte junge, ehrgeizige Staatsanwalt Franosch vom Amtsgericht in Kirchhain (bzw. der Staatsanwaltschaft Marburg) sich während einer Verhandlung gleich DREI MAL explizit an die im Raum anwensenden Pressevertreter wandte (siehe Staatsanwalt Franosch wendet sich während der Verhandlung mehrfach direkt an die anwesende Presse).
Ja, das ist halt wieder der 'Gestaltungsspielraum' der Juristen ...
Welch eine Anmaßung und welche Unverschämtheit! Ein 'Zuschauer' nimmt ein gesetzlich ihm zustehendes Recht wahr! Der 'Zuschauer' repräsentiert sogar, wenn man so will, eine Art 'Verfassungsorgan', nämlich die Öffentlichkeit, die die Justiz, nach dem Willen unseres Grundgesetzes, kontrollieren soll. Dem 'Zuschauer' gegenüber hat der Richter gefälligst mit Respekt zu begegnen!
Respektlose Richter sind schwache Richter!
Verehrter Herr Richter Stark! Meinen Sie nicht, dass es der Würde eines Richters an einem deutschen Gericht besser anstünde, etwas gelassener mit solchen Situationen umzugehen?
Dr. Peter Niehenke
Der 'Nacktläufer von Freiburg'
Der Jäger sündiger Jäger
--modified by DPN at Fri, Mar 04, 2005, 14:02:12
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