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Re : Re: Hessischer Wilhelm Tell und andere, weniger erfreuliche -- Weiss | |||||
| Gespostet von dr_albrecht ® , Apr 18,2005,18:39 | Antwort schreiben | Zum Beginn des Threads | Forum | ||
Gedankensplitter von Richard Albrecht [180405]
1) Patrice Weiss meint/e:
"Dabei befindet sich vermutlich in meinen getragenen Unterhosen mehr Geist, als in der gesamten Thüringer Justiz"
Das kann ich nicht beurteilen;ich kenne, obgleich gebürtiger Apoldianer, also Thüringer, weder die Thüringer Justiz noch PW´s Unterhosen, denk´ aber mal: Wenn PW sie nur lange genug trägt und vollstinkt, dann dürfte sich seine Aussage als wissenschaftliche Nullhypothese (etwa: ´Ich kann wochenlang (m)eine Unterhose tragen und diese vollstinken und trotzdem befindet sich in der [so gegen- wie widerwärtigen] gesamten Thüringer Justiz immer noch mehr Geist als in diesen´) formulieren und empirisch falsifizieren lassen;->])
Die Bundesrepublik Deutschland als im Selbstverständnis demokratischer und soziale Rechtsstaat befindet sich heuer sowohl im Schiller- als auch im Einstein-Jahr: Ich vorschlage, daß Patrice Weiss die Nullhypothese mit Blick auf die Thüringer Justiz übernimmt.
Im übrigen ist Thüringen nicht wegen seiner Justiz. Sondern wegen seiner Rostbratwürste weltweit geschätzt;-).
2) Im jetzt unter anderem bei
http://de.geocities.com/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm
veröffentlichten Forschungsbericht "Beleidigung" habe ich versucht, die Grundlage auch für spätere justizielle Rehabilitation/en zu skizzieren ... denn wer danach immer noch berufsrichter / staatsanwaltschaft-lich wegen angeblicher "Beleidigung" nach § 185 verfolgt, anklagt, verurteilt ... weiß, was er/sie tut, kann sich also später nicht auf ´n „Idiotenbonus“ (Claudia Wolff 1978) rausreden...
3) Im Anschluß an Samuel Butler/Samuel Johnson formulierte Brian Jones, Ph.D. (London):
"Sie können sicherlich zeitweilig die gesamte Wahrheit unterdrücken.
Sie können auch gewiß einen Teil der Wahrheit dauerhaft unterdrücken.
Sie können aber nicht die gesamte Wahrheit dauerhaft unterdrücken."
Meiner (so subjektiven wie derzeit gänzlich rechtsunerheblichen) Meinung nach läßt sich diese klare und vorausschauende Gelehrtenaussage auch auf die von PW kritisierte Thüringer Justiz beziehn...
4)
Wie bekannt, bin ich selbst inzwischen öffentlich angeklagt.
Ich weiß zwar immer noch nicht warum und ob nach § 185 StGB ("Beleidigung") und/oder nach § 164 StGB ("Falsche Verdächtigung"). Ich weiß nur, daß ich seit 20. Juli 2001 (ich war damals selbst noch ehrenamtlicher Richter) meine Grundrechte wahrnahm und mich wehrt/e gegen Denunzianten, die den familienrichterlichen Ausgangs- und Eilbeschluß des vertretungsweise zuständigen "gesetzlichen Richters", RiAG Euskirchen/Dezernatsleiter Robert Ehl, vom 170701 erwirkten:
http://www.rechtskultur.de/pages/prozessbetrug.htm
Dabei kenne ich bis heute die rechtliche Grundlage der am 200701 in meinem Haus erfolgten faktischen, vom Amtsgericht Oiskirchen zu verantwortenden, Kinderentzugsaktion nicht ... möglicherweisweise war´s die Constitio Criminalis Carolina, also die sog. Hochnotpeinliche Gerichtsordnung Kaiser Karl V. von 1532; möglicherweise war´s der Code Penal oder auch der Code Napoléon oder vielleicht auch die Islamische Sharia ... möglicherweise könnte´s auch das Bürgerliche Gesetzbuch in der bis Ende 2001 geltenden Fassung gewesen sein ... Nur: Dieses wird sich niemals mehr herausfinden lassen. Denn auf dem einen Blatt mit dem Berufsrichter(eil)beschluß vom 170701 steht weder ´ne Rechtsgrundlage noch´n Gesetz und schon gar kein Paragraph. Damit fehlt/e etwas, das Dr. Egon Schneider, Autor des m.E. wichtigen juristischen Lehrbuchs "Logik für Juristen" (zuerst 1965), als Grundvoraussetzung für jeglichen rechtskraftfähigen Richterentscheid einfordert:
"Der Richter muss sich für jede Entscheidung, die er fällt, auf einen Rechtssatz berufen [..] Alle Entscheidungen sind aus dem Gesetz zu begründen."
Selbstverständlich weist auch der vom Familienrichter, Dezernatsleiter RiAG Robert Ehl, verantwortete Eilbeschluss [Amtsgericht Euskirchen 18 F 337/01 EA-SO vom 17.07.2001], wie noch jeder (Berufs-)Richterentscheid, den "Anschein von Rechtlichkeit“ (Gert Roellecke) auf.
Ob er damit freilich rechtens war, ist und sein kann - das ist eine andere, in der Tat grundsätzliche/re, Frage.
Um Grundsätzliches sollte´s hier freilich nicht gehn...sondern nur um´n paar Gedankensplitter zur Thüringer Justiz im Anschluß an Patrice Weiss.
--modified by dr_albrecht at Mon, Apr 18, 2005, 18:52:38
--modified by dr_albrecht at Mon, Apr 18, 2005, 18:56:21
--modified by dr_albrecht at Mon, Apr 18, 2005, 19:19:36
--modified by dr_albrecht at Tue, Apr 19, 2005, 02:18:23
--modified by dr_albrecht at Tue, Apr 19, 2005, 06:09:32
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