Sehr geehrter Herr Dr. Albrecht,
den Text werde ich wohl angesichts meiner bald bevorstehenden Einkerkerung wegen angeblicher "Beleidigung" irgendwie verwenden.
Allerdings will ich auf die vermeintliche Schwachstelle Ihrer Argumentation hinweisen. Sie schreiben:»Solange „Beleidigung“ nicht im Strafgesetz definiert ist, kann „Beleidigung“ gar nicht rechtserheblich („justitiabel“) sein. Jedem angeblichen Beleidiger muß entsprechend des Hinweises im Strafgesetzbuch auf „Verbotsirrtum“ (StGB § 17) „die Einsicht, Unrecht zu tun" , fehlen. Wer aber „ohne Schuld handelt“, darf nach Recht und (Straf-) Gesetz in Deutschland nicht betraft werden. Sondern muß als Unschuldiger nach dem zwingenden Rechtsgrundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" [nulla poena sine culpa] freigesprochen werden, weil nur der bestraft werden darf, der schuldhaft handelt. Beim undefinierten, damit im Sinne von Recht und Gesetz fiktiven, dazu phantomischen und virtuellen Straftatbestand "Beleidigung" aber kann diese keinem Täter individuell vorgeworfen werden, weil infolge fehlender Definition keiner wissen kann, was "Beleidigung" überhaupt ist. Denn mit der "Beleidigung" ist es eben nicht so, daß jedermann oder jede Frau von alters her immer schon weiß, was das ist.«
Die "Justiz" ist da ganz wunderbar aus dem Schneider. Meine "Verurteilung" zu zwei Monaten Kerker stützt sich voll und ganz auf die Behauptung, ich hätte bei meiner Abtreibungskritik IM WISSEN UND MIT DEM ALLEINIGEN ZWECK GEHANDELT, die "Richter" zu "beleidigen". Ich WUSSTE, dass die kirchliche Lehre, die ich mit meinem Leben als Priester vertrete, auch bzgl. der Abtreibung FALSCH sei. Sämtliche angeschriebenen Stellen, nicht nur das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft, haben sich bis heute standhaft geweigert zu begründen, woher sie dieses - aller Realität komplett zuwiderlaufendes - Wissen haben, was ich weiß und was ich bezwecke. Noch nicht mal einem ganz einfachen allgemeinen Test ihrer hellseherischen Fähigkeiten, mit denen allein sie meine Einkerkerung rechtfertigen, waren sie bereit sich zu unterziehen (einfach die kommenden Lottozahlen nennen).
Immerhin hat das "Justiz"-Ministerium mir versichert, dass die Verfassung es verbieten würde, mir gegen dieses "Justiz"-Vorgehen zu helfen, und mich dafür um mein Verständnis gebeten.
Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester