Offener Brief an den (GRÜNEN) Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon Eigener Fall


Gespostet von DPN ® (Peter,DPN), Apr 30,2005,01:02 Antwort schreiben      Forum
Zwei Beamte des Amtes für öffentliche Ordnung lassen sich ihre Zivilprozesse vom Steuerzahler bezahlen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister

Sie gerieren sich, wie es sich für einen Grünen gehört, gern unkonventionell, und so haben Sie die Schirmherrschaft für den Christopher Street Day in irgendeiner kleinen Stadt in unserem Ländle übernommen. Wie couragiert Sie doch sind. Oder gehört so etwas heutzutage für einen Politiker außerhalb der CSU vielleicht schon zur political correctness? Wie dem auch sei: Ein Zeichen besonderen Mutes ist das jedenfalls nicht, handelt es sich doch um ein Recht, das sogar schon von der CDU als solches anerkannt wird (die CSU tut sich noch ein Bisschen schwer). Ihre eigene in Wahrheit zutiefst konventionelle Haltung wurde deutlich, als Sie in einer Wahlveranstaltung vor Jahren meinten, durch Spott auf einen Bürgerrechtler punkten zu können, dessen Anliegen ernst zu nehmen NOCH nicht zur political correctness gehört, den Nacktläufer nämlich. Es war schon erbärmlich, was Sie sich da geleistet haben: "Der Nacktläufer hat doch sowieso ein Rad ab!", meinte Sie. Geradezu peinlich, wie Ihnen Ihre Mitbewerberin von der CDU damals ein Lektion in Sachen Toleranz erteilen musste (siehe der Populismus des Herrn Salomon, OB-Kandidat der GRÜNEN in Freiburg).

Aber das ist ja nun Vergangenheit. Kommen wir zur Gegenwart.

Möge Ihnen Ihr Instinkt für die vermeintliche Stimmung im Volke helfen, die Dreistigkeit zweier Ihrer Mitarbeiter vom Amt für öffentliche Ordnung zu erkennen, die Steuergelder dafür in Anspruch nehmen wollen, sich gegen berechtigte Kritik an amtlichen Entscheidungen, die sie zu verantworten haben, zivilrechtlich zu wehren. Das ist schon ein starkes Stück. Dass diese beiden Herren damit ein höchst eigenartiges Demokratieverständnis demonstrieren, ist der vergleichsweise harmlose Aspekt dieses offensichtlichen Amtsmissbrauchs. Mit Billigung (möglicherweise sogar auf Anregung) des Leiters des Amtes für öffentliche Ordnung, Walter Joseph Rubsamen, wollen sich diese beiden Beamten, Stadt(un)rechtsdirektor Markus Geißler und Stadtoberverwaltungsrat Jürgen Weckerle, ihre Zivilprozesse gegen mich von Steuergeldern finanzieren lassen. Dies kündigte Rubsamen jedenfalls anlässlich eines Prozesses gegen mich vor dem Freiburger Amtsgericht am 28. 2. 2005 öffentlich an, und mittlerweile wurde diese Absicht offenbar auch umgesetzt (siehe Abmahnung von RA Alexander Simon (Spitzname 'Dilettant'), Freiburg).

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bürger Ihrer Stadt mehrheitlich dafür Verständnis haben, dass zwei städtische Beamte nicht bereit sind, sich kritisieren zu lassen, und vom Steuerzahler Geld dafür zu erwarten, dass sie vor Kritik auch juristisch geschützt werden. Vor allem aber kann ich mir nicht vorstellen, dass die Bürger dazu bereit sind, wissend, dass dieses Geld auch noch völlig sinnlos verschwendet wird: Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach mehr als deutlich gemacht, welchen hohen Stellenwert es dem Recht auf freie Meinungsäußerung einräumt. Und selbst für den höchst unwahrscheinlichen Fall, dass Ihre Beamten mit ihrer absurden Forderung, nicht kritisiert werden zu wollen, bei Bundesverfassungsgericht Erfolg hätten, wäre dieses Geld trotzdem verschwendet, denn das Internet ist bekanntlich international und jeder mit mir solidarische Bürgerrechtler aus dem Ausland kann sich die von mir vorgenommenen Bewertungen der Handlungsweisen dieser Beamten zu eigen machen - und selbstverständlich weiterhin verbreiten. Und sein Text wäre nur 'einen Mausklick entfernt', wie alle Texte im Internet. Und genau das würde auch geschehen.

Es ist mehr als beschämend, dass ausgerechnet ein Beamter, der für Rechtsfragen zuständig ist, wie Stadtrechtsdirektor Markus Geißler, in dieser Weise mit einem Grundrecht umgeht, nämlich dem Art. 5 unseres Grundgesetzes. Ihre Beamten müssen offenbar erst noch lernen, sich an den neuen Umstand zu gewöhnen, dass es im Zeitalter des Internets schwieriger wird, freie Meinungsäußerung zu unterdrücken. Schlimm genug, dass sogar (untere) Gerichte in Deutschland in der Vergangenheit immer wieder grundgesetzwidrige Urteile fällten, weil die Richter offenbar zu dumm waren, die Verletzungen des Art. 5 des Grundgesetzes durch ihre Urteile zu erkennen. Dieser Zustand in Deutschland wird von der OSZE beklagt, die nicht nur derartige Prozesse unmissverständlich als das geißelt, was sie sind, sondern ganz generell den Missbrauch des Straftatbestands ‚Beleidigung’ durch Behörden anprangert. In einer Stellungnahme der OSZE aus dem letzten Jahr heißt es:

Strafgesetze wegen Beleidigung und Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSZE-Normen nicht konform; ihre Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Traurig, dass sich deutsche Richter so etwas sagen lassen müssen.

Doch nicht nur die OSZE beklagt diesen Missbrauch. Verständige Juristen selbst beklagen ihn. In einem Standardkommentar zum Strafgesetzbuch (Tröndle) lesen wir:

In der strafrechtlichen Praxis kann die Bedeutung des Ehrenschut-zes mit dem Gewicht seiner theoretischen Ableitung schwerlich mithalten... Die Mehrzahl der Anzeigeerstatter wird ohne größeres Federlesen auf den Privatklageweg verwiesen und er-leidet dort nach Zahlung von Sicherheitsleistungen (§379 StPO), Gebührenvorschuss (§379a), Kostenvorschuss für das Sühneverfahren (§380) und des zur Erhebung einer formgerechten Klage in der Regel erforderlichen Rechtsanwaltshonorars regel-mäßig Schiffbruch (§383 II), in hart-näckigen Fällen eine Sonderbehandlung zur Abwehr des Querulantentums... Für das Legalitäts-prinzip und das gesetzliche Normalverfahren bleibt ein kleiner Kern von Taten übrig, unter deren Opfer Amtsträger und öffentlich wirkende Personen überrepräsentiert sind.
Dem ist nichts hinzuzufügen.

Wenn Ihren Beamten offenbar schon der Anstand fehlt, die Kosten für ihre Animositäten selbst zu tragen, vielleicht hilft Ihnen Ihr politischer Instinkt, und Sie stoppen diese Frechheit. Niemand hat etwas dagegen, dass diese Herren gegen den Leiter des Beschwerdezentrums prozessieren, aber bitte schön nicht auf Kosten des Steuerzahlers! Das Prozessrisiko für einen solchen Unsinn sollen diese Herren gefälligst privat tragen!

Dr. Peter Niehenke

--modified by DPN at Sat, Apr 30, 2005, 15:58:40



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