GEGEN IHREN WILLEN ... ZWANGSWEISE VERBRINGUNG ...


Gespostet von Dr.Ulrich Brosa ® , Aug 13,2005,12:58 Antwort schreiben      Forum
Zwecks Belehrung und Ergötzung der Allgemeinheit präsentiere
ich einen Brief des Kriminalhauptkommissars Bernd Müller,
mit dem ich zur erkennungsdienstlichen Behandlung
vorgeladen wurde.

sofortige Vollziehung... keine aufschiebende Wirkung
gegen Ihren Willen
zwangsweise Verbringung

Müller wollte mich überrumpeln.
Er stellt mich als Serienstraftäter dar, obwohl er weiß,
dass mein BZR-Auszug keine Eintragung enthält.

Was kann man gegen derartige Vorladungen tun?

1) Am 8.8. habe ich Widerspruch bei der Polizei gegen
die ED-Behandlung eingelegt.
(ED-Behandlung ist Polizei-Jargon.)
2) Am 8.8. habe ich beim Verwaltungsgericht Gießen den Antrag
gestellt, die aufschiebende Wirkung meines Widerspruchs
wiederherzustellen.
(Das ist Juristendeutsch und bezeichnet die gesetzliche Prozedur.)

Meines Erachtens entscheidend ist jedoch der Schutz,
die mir immer mehr Leute gewähren, beispielsweise
http://www.ortsverband.hu-marburg.de/homepage/presse/info.php?id=19

Das Verwaltungsgericht Gießen ist meinem Antrag insoweit
sofort nachgekommen, als es der Polizeidirektion Mittelhessen
geraten hat, Zwangsmaßnahmen bis zur Entscheidung des
Gerichts nicht durchzuführen. Ich bin nicht zur ED-Behandlung
am 11.8.2005 erschienen.

Die Angelegenheit wird weite Kreise ziehen. Müller hat mich
zur ED-Behandlung vorgeladen, weil ich ein Flugblatt zur
Amöneburger Bürgermeisterwahl verteilt habe. Was bleibt
von der Freiheit der Meinungsäußerung, wenn man sich
nicht einmal über die Tugenden der Kandidaten
äußern darf?

Das Flugblatt war erfolgreich. Der Kandidat, der öffentlich
von Staatsanwaltschaft und Polizei unterstützt wurde,
hat die Wahl eindrucksvoll verloren.

Ulrich Brosa

P.S. K10ST bedeutet "Kommissariat 10 Staatsschutz". Es ist die
Abteilung der Kripo, die eigentlich Neonazi-Umtriebe
verhindern sollte.



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