Zitate von Juristen und Politikern über die Justiz in Deutschland
Von Mißständen in der Justiz erfährt man fast täglich aus den Medien. Die abwiegelnde Haltung der Justiz wird widerlegt durch die nachfolgenden Zitate, die fast ausschließlich von Richtern und Juristen stammen:
Rechtswesen allgemein
"Man bediene sich keines Juristen für Dinge, die schleunigst und einfach behandelt werden sollen. Juristen kleben am Buchstaben. Juristischer Wille ist oft das Gegenteil von dem, was man im gemeinen Leben Willen nennt." Adolph Freiherr von Knigge, 1752-1796, zitiert vom Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Karl-Friedrich Mayer
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 | "Von den Studierten behaupten die Rechtsgelehrten, allen anderen weit voraus zu sein, und niemand ist auf sich so eingebildet wie sie. In einem Atemzug drechseln sie wer weiß wie viel aus der Luft gegriffene Gesetze zusammen, und indem sie Auslegungen auf Auslegungen und Erläuterungen auf Erläuterungen häufen, erwecken sie den Eindruck, daž von allen Wissenschaften die ihrige die anstrengendste Tätigkeit erfordert!" Erasmus von Rotterdamm, 1469-1536, zitiert vom Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Karl-Friedrich Mayer
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"Widerstand meint Kampf gegen staatliches Unrecht. Voraussetzung dafür ist, daß der Staat nicht höchster Wert ist, sondern daß Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung gewogen und möglicherweise zu leicht befunden werden können." Fritz Bauer, ehemals Generalstaatsanwalt in Frankfurt/Main
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 | "Die Sammlung der Fehlurteile bundesdeutscher Gerichte spiegelt eine Gedankenführung bei Richtern wider, die mit demokratischem Verständnis nichts gemein hat; gleichwohl setzt keine Partei eine Änderung des Zustandes der dritten Gewalt in die erste Reihe ihrer Forderungen." Ulrich Wickert
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"Ich stimme mit Ihnen überein, daß der Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland systematisch abgebaut wird." Bemerkung eines Mitglieds des Deutschen Bundestags und Mitglieds des Rechtsausschusses im Jahre 1997
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 | "Die Deutschen müssen sich fragen, ob die Menschenrechte in unserem Land tatsächlich den Stellenwert haben, der ihnen nach unserer Verfassung und der Überzeugung aller Demokraten gebührt." Wolfgang Tierse, Bundestagspräsident
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"Wer bei uns in Deutschland etwas aufbauen will, muß die Gerichte meiden. ... Ich arbeite noch keine zehn Jahre als Rechtsanwalt, aber daß dieser Rechtsstaat dringend reformbedürftig ist, da bin ich mir sicher." Rolf Schaefer, Fachanwalt für Anwaltsrecht, Hannover, in einem Leserbrief an die FAZ, März 1999
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 | "Die heutige politische Justiz judiziert aus dem gleichen gebrochenen Rückgrat heraus, aus dem das Sondergerichtswesen (Hitlers) zu erklären ist." Dr. h.c. Max Güde, weiland Generalbundesanwalt
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"Die Lösung (der Justizmisere) wird heißen müssen, diejenigen aus dem Rechtswesen zu entfernen, die mit Ablegung ihrer Examina gleichzeitig ihre Menschlichkeit abgelegt und diese eingetauscht haben gegen Dünkel, bierselige Corpsbrüderschaft, Hofschranzentum und eine Ahnungslosigkeit, die ihresgleichen sucht." H. Kardel, Ritterkreuzträger
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 | "Ich habe in Schleswig-Holstein, in einem ganzen Bundesland, noch keinen nichtkorrupten Anwalt, Richter oder Staatsanwalt kennengelernt, bis heute!" Kreisoberinsprektorin Marion Dellnitz, Epenwöhrden
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"Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines Prozesses nur noch nachdem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der Regel müßte er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden. Das genaue Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden. Allenfalls kann man mit einiger Sicherheit sagen: Wenn du meinst, du bekommst alles, was dir nach deiner Überzeugungzusteht, irrst du dich. Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein: Führe möglichst keinen Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. Das heisst in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär." Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der "Deutschen Richterzeitung", 9/1982, S. 325
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 | "'Justitia' braucht einen Behindertenausweis. Sie ist schwer beschädigt." Bundesarbeitsminister a.D. Norbert Blüm
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Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwälte
"Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist." Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in "Zeitschrift für anwaltliche Praxis" 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266
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 | "Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst." Prof. Diether Huhn in: "Richter in Deutschland", 1982, zitiert nach: "Diether Huhn in memoriam" von Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin, NJW 2000, Heft 1, S. 51.
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"Daß die in beiden Fällen praktizierte Automatik 'Antrag = Beschluß' dem Verfassungsauftrag der Art. 13II, 104II 1, 92, 97 I GG widerspricht, also verfassungswidrig, als rechtswidrig ist, liegt auf der Hand. Das Verfahren verwirklicht aber auch mindestens den äußeren Tatbestand der Rechtbeugung, wenn es zum Nachteil der Betroffenen von dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren abweicht. ... Alles dies ist beschämend, ebenso aber auch, daß hierzulande die Verstöße gegen 'Gesetz und Recht' mittels einer Fehlorganisation von denjenigen initiiert werden, die für eine verfassungsmäßige Erfüllung des Justizgewährsanspruchs verantwortlich wären." Richterin am AG Christa Ditzen, Berlin. "Neue Juristische Wochenzeitschrift", 38, S. 2795
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Mißstände in der Anwaltschaft
"Den Kundigen wie den Unkundigen überrascht die Vielfalt der Sachverhalte, die zu parteiverräterischem Handeln oder doch in seine Nähe rückendem Verhalten genutzt werden. Noch mehr erstaunt die nicht selten geradezu jungfräulich anmutende Unberührtheit der Rechtskenntnis vom Inhalt und den ausgedehnten Grenzen des § 356, das leichtgläubige Vertrauen gestandener Volljuristen in das Urteil von Laien über diffizile Rechtsfragen und die Unbekümmertheit und manchmal Unverfrorenheit, mit der Rechtsanwälte, das Ethos ihrer Berufsbezeichnung außer acht lassend, sich über die Grenzen des § 356 hinwegsetzen zu können gemeint haben." Leipziger Kommentar -zum Strafgesetzbuch -, 10. Auflage 1982, § 356 StGB, Rechtsbeugung, Rdn. 164
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 | "Nicht zuletzt dank der Juristenschwemme in unserem Land sind die Ehrengerichte der Anwaltschaft mit standesrechtlichen Verfahren zur Zeit hoffnungslos überlastet. die Verstöße gegen die von der Bundesrechtsanwaltskammer verfaßten Standesrichtlinien nehmen weiter zu und werden gröber. Trotz juristischer Ausbildung werden die elementarsten Regeln der Gesellschaft, die selbst Laien kennen, verletzt." Leserbrief von Horst Fritzel, Präsident des Ehrengerichtshofes -jetzt Anwaltsgerichtshof- für Rechtsanwälte des Landes Hessen in DER SPIEGEL, 2/1993.
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"Nicht jeder Anwalt verdient sich den Luxus durch ehrliche Arbeit. In die Schlagzeilen geraten Juristen, die sich zu Kumpanen und Komplizen von Kriminellen machen oder der Anfechtung nicht widerstehen können, ehrlich mit dem ihnen anvertrauten Geld umzugehen. - Untendurch sind sie hingegen bei vielen Bürgern, die selbst Erfahrungen im Umgang mit Anwälten gesammelt haben. - Der Anwaltsberuf, resümieren die Autoren der Studie, sei 'mit einem erstaunlich eindeutigen und kritisch bewerteten Image behaftet.' Derart negativ werde womöglich 'kein anderer freier Beruf' gesehen." SPIEGEL-Redakteur Norbert F. Pötzl über den Ansehensverlust der westdeutschen Anwälte (I) in DER SPIEGEL, 49/1989, S. 152, 158
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 | "Im übrigen hat Herr Pötzl viele Mißstände im deutschen Anwaltsstand hervorragend recherchiert, die Dinge sind aber noch weitaus schlimmer als von ihm dargestellt." Leserbrief vom Rechtsanwalt Peter Herzberg, Esslingen, zu der SPIEGEL-Serie von Norbert F. Pötzl in DER SPIEGEL, 51/1989
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"Wenn der Beruf seinen Mann nicht mehr ernährt und seine Frau schon gar nicht, dann bricht sich der Existenzdruck dort Bahn, wo er gerade will: bei der Kollegialität, bei der Werbung, beim Kampf um den lukrativen Mandanten, bei der Gebührenehrlichkeit, bei der Beratung über den Erfolg von Klage und Rechtsmittel, bei der vorbehaltlosen Identifizierung mit dem Willen des Mandanten." Amtsrichter Klaus Burckhardt in der Deutschen Richterzeitung 1988, S. 186
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