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Und der wirkliche Mörder läuft noch immer frei herum! (Teil 1)

Warum sollte Peter Köberle sterben?

(Ein Klick auf das Bild führt zu einem durch unseren Bericht angeregten Fernsehbeitrag.)
Ein Kaufmann aus Weil der Stadt wollte nach der Wende, zunächst wohlwollend unterstützt von der Landesregierung und gern gesehen von der Bevölkerung (die auf Arbeitsplätze hoffte), aus dem staatlichen Barockschloss Rammenau im Landkreis Bautzen ein exklusives Schlosshotel machen. Das Schloss wurde zu DDR-Zeiten von der Stasi genutzt und scheint eine Reihe von schmutzigen Geheimnissen zu bergen. Das Zusammenspiel von Ossi-Wessi-Gegensätzen (offen eingestandener "Hass auf alle Wessis" bei der verantwortlichen Schlossdirektorin), alten Seilschaften (die Schlossdirektorin, genannt die 'rote Rosi', war Stasi-Mitarbeiterin) und möglicherweise einem Geheimnis aus dem zweiten Weltkrieg (einer anonymen Mitteilung zufolge soll in den letzten Kriegswochen Raubgut im Schloss versteckt worden sein) kulminiert in einer heimtückischen Bluttat, deren Aufklärung durch eine konzertierte Aktion von Ermittlungsbehörden, Gerichten und sogar der sächsischen Landesregierung vereitelt wird. Durch den Mordversuch wird wenige Tage vor der geplanten Eintragung ins Grundbuch verhindert, dass ein Erbbaurechtsvertrag Rechtskraft erlangt, und so wird der westliche Investor all seiner Rechte beraubt und um Investionen in Millionenhöhe geprellt. - Und innerhalb von nur 24 Stunden nach dem Mordanschlag steht auch schon der Täter fest. Ungefragt und ohne Not(wendigkeit) gesteht er schon im Auto zum Revier seine Tat. Er wird Monate später tasächlich zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt werden - nur: Dieser Mann scheidet als Täter eindeutig aus.
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Teil 1 (Vorgeschichte):
Die 'Spinne im Netz'

 Die politisch Verantwortlichen im Land Sachsen wollten das Projekt "Schlosshotel Rammenau". Nach der Wende war man froh um westliche Investoren. Was konnte sich das Land mehr wünschen, als dass westliche Investoren kommen und das marode Schloss restaurieren. Das Wirtschaftsministerium unterstützte also die von Peter Köberle gegründete Gesellschaft ("Golfzentrum Schloss Rammenau, Betriebsgesellschaft mbH & Co. Schlosshotel KG"). Doch es gab Leute, bis in die Ministerien hinein, die wollten das Projekt nicht. Warum sie es nicht wollten, warum ein paar sehr einflussreiche Personen sogar einen Mord dafür zu begehen bzw. in Auftrag zu geben bereit waren, darüber Klarheit herzustellen, wäre die Pflicht der Ermittlungsbehörden und Gerichte gewesen. Die beteiligten Juristen haben nicht nur versagt: Sie haben sich an einem perfiden Komplott beteiligt, dessen Durchführung ein hohes Maß an krimineller Energie erforderte, aber sie haben dem Opfer dann auch noch nach dem Mordversuch (als sei es noch nicht genug, knapp dem Tode entronnen zu sein) mit erschreckender Skrupellosigkeit eine Gemeinheit nach der anderen zugefügt, und Behörden und Gerichte hören noch immer nicht auf mit diesem menschenverachtenden 'Spiel'. Dieser Fall ist eine Schande für unser Rechtssystem, ein Geschehen, das eigentlich die Menschen aufrütteln müsste.

 Ganz offensichtlich sollte Peter Köberle 'vertrieben' werden aus Rammenau! Aber kann diese Absicht einen Mordanschlag verständlich machen? - Das Beschwerdezentrum ist keine 'Hilfs-Ermittlungsbehörde', und wir maßen uns nicht an, ein solches Verbrechen 'aufklären' zu können. Wir können allerdings dokumentieren, dass die für solche Ermittlungen eigentlich zuständigen (Ermittlungs-) Behörden und Gerichte einen 'auffälligen Widerstand' gegen die Aufklärung dieses Verbrechens an den Tat gelegt haben und noch immer legen.

Das Land will das Projekt und unterstützt den westlichen Investor

 Anfang 1991 beginnt Peter Köberle, ein Bau-Kaufmann, der heute in Weil der Stadt lebt, mit der Planung einer öffentlichen Golfanlage in Rammenau (Landkreis Bautzen in Sachsen). Die Verantwortlichen im Wirtschaftsministerium sind von dem Projekt sehr angetan. Der zuständige Landrat, Dr. Gries (Bischofswerda), überzeugt den westlichen Investor, die Nebengebäude des Barockschlosses von Rammenau in seine Planungen einzubeziehen und zu einem Hotel umzubauen. Nach langem Widerstand und nachdem die Denkmalbehörden ihre Bereitschaft für Änderungen signalisiert hatten, ist Köberle dazu bereit. Obwohl das Schloss ein Kleinod ist und das Wirtschaftsministerium Fördermittel in Aussicht gestellt hat, käme ein Umbau der abbruchreifen Gebäude zu teuer und das Hotel, etwas abseits gelegen, wäre nicht rentabel zu führen gewesen.

 Mitte 1992 wird die bisher dem Landkreis Bischofswerda zugeordnete Schlossanlage vom Finanzministerium übernommen. Die mit Landrat Dr. Gries begonnenen Gespräche werden in der Folge mit dem nun zuständigen Ministerialrat Weidner (später Leiter der Sächsischen Schlösserverwaltung) weiter geführt. Auch das Finanzministerium ist dem Projekt zunächst wohlgesonnen und so wird im Oktober 1992 mit dem Initiator der Golfanlage, Peter Köberle, eine Vorvereinbarung getroffen, um ihm hinsichtlich des Hotelprojekts Planungssicherheit zu geben. Wegen fehlender Finanzmittel und ohne eine eigene Konzeption hätte das Finanzministerium die Gebäude ohnehin nicht sanieren können.

 Da das Barockschloss Rammenau ein wertvolles sächsisches Denkmal ist, wird das Institut für Denkmalpflege von Beginn an in die Planung einbezogen. Auch von dort kommt grünes Licht: Im April 1993 stimmt das Institut, vertreten durch Dr. Glaser, den notwendigen umfangreichen Umbauarbeiten zu (siehe Brief vom 22.4.93).

 Woher, fragt sich der Außenstehende, kommt dann der Widerstand gegen das Projekt, der letztlich seinen blutigen Höhepunkt in dem Mordanschlag finden wird? Und was sind die Motive für diesen Widerstand?

 Diese Frage ist für uns derzeit nicht befriedigend beantwortbar, aber eine zentrale Rolle in diesem Geschehen spielt eine Frau, die offenbar über sehr gute Beziehungen verfügte und verfügt.

Wie die Spinne im Netz

Roswitha Förster (Jg. 1947), Direktorin des staatlichen Schlossbetriebes Barockschloss Rammenau

 Ende 1993 wird der Staatliche Schlossbetrieb Rammenau gegründet, und mit diesem Zeitpunkt beginnen die Widrigkeiten für Peter Köberle und das Projekt 'Schlosshotel'. Frau Förster, bereits zu DDR-Zeiten im Schloss beschäftigt und im Dorf wegen ihrer strammen Linientreue bekannt als 'rote Rosi' (ihr Mann soll Aufseher des Gefängnisses für politische Gefangene in Bautzen, genannt 'das gelbe Elend', gewesen sein), wird zunächst 'vorübergehend' und am 1. 4. 1994 endgültig als Schlossdirektorin eingesetzt. Wenn man sich fragt, worin ihre besondere Qualifikation bestand (denn um diese Stelle hatten sich auch Historiker beworben), dann greift man ins Leere. Von Einheimischen wird erzählt, dass Roswitha Förster vor ihrer Tätigkeit im Schloss (als Dekorateurin) in einem 'Konsumladen' gearbeitet habe. Noch zu DDR-Zeiten soll ihr ein Herr Rosenkranz eine Stelle im Schloss beschafft haben, und ihre Arbeit habe zunächst darin bestanden, kleinere Restaurierungsarbeiten zu erledigen.

 Wie kommt diese Frau zum Posten der Direktorin des schönsten und begehrtesten Schlosses von ganz Sachsen?

 Sie ist eine Frau, die etwas aus sich zu machen weiß. Und sie kann offenbar gut mit Männern umgehen. Und sie scheint zu DDR-Zeiten mit einflussreichen Männern gute Beziehungen gehabt zu haben (und vielleicht auch heute noch zu haben). Staatssekretär im Finanzministerium Dr. Karl-Heinz Carl zum Beispiel, genannt 'Goldfinger' (es geht das Gerücht, er sei mal mit ein paar Goldbarren an der Grenze erwischt worden), ist nach dem Finanzminister ihr ranghöchster Vorgesetzter; Frau Förster verblüffte einmal anlässlich eines Besuchs des Herrn Staatssekretär in Rammenau die Umstehenden durch eine Vertraulichkeit bei der Begrüßung, "dass man meinen konnte, sie sei mit ihm verwandt".

 Frau Förster ("Ich hasse alle Wessis!") macht aus ihrer Abneigung gegen das Projekt keinen Hehl. Sie versteht es sehr gut, sich in den Medien als 'Anwältin der Interessen der Bevölkerung' zu stilisieren. Unterstützt wird sie dabei von der Bürgermeisterin des 1400-Seelen-Dorfes, Hiltrud Snelinski. Im Juni 1994 gelingt es beiden offensichtlich, einen Redakteur der Leipziger Volkszeitung (Harald Lachmann) für ihre Zwecke einzuspannen. Unter der Überschrift In Fichtes Geburtsort - dörfliche Idylle kontra Schickeria-Sport macht er auf subtile Art (und unter Ausnutzung unterschwelliger Aversionen gegen 'Wessis' in der ostdeutschen Bevölkerung) Stimmung gegen das Projekt. Unter Anspielung auf das Schloss schreibt er: "Die historische Mitgift weckt Begehrlichkeiten Auswärtiger, die neue Zeit Begierden der Einheimischen. ... Nicht mehr abbiegen ließ sich der Golfplatz, der bald auf 120 Hektar rund ums Schloss Gestalt annimmt. 'Die Leute im Dorf dachten halt, das bringt neue Arbeitsplätze. Aber das war wohl ein Trugschluß', läßt Schlossdirektorin Roswitha Förster keinen Zweifel an ihrer eher begrenzten Sympathie für die 18-Loch-Anlage. Sie hätte die Wiesen naturbelassen, meint sie, allenfalls 'kleine Ferienwohnungen und einen hübschen Reitstall' zwischen die Teiche gesetzt. ... Die millionenteure Rekonstruktion des Spiegelsaals für virtuose Kammerkonzerte, der vorgesehene Ausbau der beiden früheren Reitställe zu Nobelherbergen, das selbst in französischen Gourmet-Führern zur sächsischen Oberklasse gerechnete Schloss-Restaurant eines aus dem Rheinland zugewanderten Bonvivants - alles wirkt wie angetan, den Graben zwischen Schloss Rammenau und den Rammenauern erneut zu vertiefen."

 Dass es sich bei diesen Äußerungen von Förster um eine subtile Form von Agitation handelt, kann man schon daran erkennen, dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal der Erbpachtvertrag für das Hotel geschlossen war: Wie sollten vor dem Bau des Hotels neue Arbeitsplätze entstanden sein?
Ein gutes Jahr später (Juli 95) erklärt Förster telefonisch dem ihr bis dahin unbekannten Immobilienmakler Achim Salcher aus Potsdam (der die Möglichkeit ausloten wollte, sich in das Projekt ggf. noch einkaufen zu können), dass 'man' das Konzept mit Tiefgaragen, Hotelsuiten etc. für überzogen und falsch halte. Vielmehr möchte "das Land" (!) eine Anlage auch für den "normalen" Hotelgast, der sich mit dem "Landbarock" zufrieden gibt. (Siehe folgende Aktennotiz) Weiter heißt es dort: "Sie erwähnte in diesem Zusammenhang nochmals die große Enttäuschung über die Unseriosität der 'Wessis', die glauben, sich in den neuen Bundesländern gesundstoßen zu können."

 Das ist 12 Monate vor dem Mordanschlag.

 Diese Äußerungen klingen harmlos, klingen so, als gehe es einfach um zwei verschiedene 'Visionen' für die Zukunft von Rammenau und dem schönen Barockschloss. Wenn da nicht der Mordanschlag wäre - und wenn da nicht Versuche wären, die eigenen 'Visionen' gegen die Pläne des westlichen Investors notfalls auch mit kriminellen Mitteln durchzusetzen.

Die Rolle der Schlossgastronomie in dem 'Spiel'

 Im Schloss befindet sich ein über die Region hinaus bekanntes Ausflugslokal. Karl Josef Hilgert, der sich später bezichtigen wird, den Mordanschlag auf Peter Köberle verübt zu haben, erhielt 1991 für die Schlossgastronomie vom Landratsamt Bischofswerda einen 15jährigen Pachtvertrag. (Hilgert war bis zu diesem Zeitpunkt Immobilienmakler). Er macht aus dem (einfachen) Ausflugslokal ein 'Gourmet-Restaurant', wie in dem oben zitierten Bericht in der Leipziger Volkszeitung erwähnt.

 Die Geschäfte der Schlossgastronomie laufen anfangs gut. Nachdem das Schloss in die Verantwortung des Finanzministerums übergegangen war, musste Hilgert den Hotelbetrieb im Schloss (12 Zimmer) aus, wie es hieß, 'feuerpolizeilichen Gründen' aufgeben. Die Übernachtsgäste fielen damit als zusätzliche Einnahmequelle weg und zunehmend blieben wegen der schwierigen wirtschaftlichen Situation im Osten auch die Gäste seiner 'gehobenen Gastronomie' fern.

 Als Köberle die Vertragsgespräche mit dem Finanzministerium führt, muss die Gastronomie wegen des mit Hilgert bestehenden Pachtvertrages zunächst ausgespart bleiben. Im Erbpachtsvertrag vom 01.08.94 wird jedoch für die Zukunft formuliert (S. 6): "Die Zusammenführung von Schlosshotel und Gaststätte wird angestrebt."

 Im Sinne dieser Absicht fordert Ministerialrat Weidner Hilgert in einem Gespräch im Finanzministerium am 29.08.94 auf, eng mit der zukünftigen Hotelgesellschaft zu kooperieren, notfalls in einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Hilgert lehnt dies jedoch zunächst ab.

 Ein Brief von Ministerialrat Weidner an die Hamburger Consultingfirma, die die Investoren beratend begleitet, zeigt, dass das Finanzministerium sehr daran interessiert war, Schlossgastronomie und Hotel zusammenzuführen. Dies war auch aus rechtlichen Gründen unabdingbar, da das 'Gaststättengesetz' verbietet, dass ein Grundstückseigner auf einem seiner Grundstücke zwei 'gleichwertige' Gastronomiebetriebe (etwa zwei Restaurants) betreibt, da diese sich dann ja gegenseitig Konkurrenz machen. Ob Weidner dies wusste (und Köberle gegenüber verschwieg), ist schwer zu sagen. In dem Brief Weidners heißt es jedenfalls: "Einer Einigung über eine vorzeitige Beendigung seines (Anm. des Verf.: Hilgerts) Pachtvertrages würde ich mich nicht entgegenstellen."

 Diesem Wunsche spielt nun der Zufall in die Hände. Hilgert erkennt nämlich im Dezember 94, dass seine finanzielle Situation desolat ist: Er ist mit mehr als DM 250.000 überschuldet (siehe Brief RA Horz vom 10.02.95 über Hilgerts finanzielle Situation). Aus diesem Grunde bietet er schließlich im Dezember Köberle doch seine Zusammenarbeit an. Am 14.12.94 skizzieren Hilgert und Köberle in einer Vorvereinbarung eine Zusammenarbeit, die jedoch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Finanzministeriums steht (siehe Vollmacht von Josef Hilgert an Peter Köberle vom 14.12.1994)

 Mag sein, dass dabei eine Rolle spielte, dass das Ministerium Umbaumaßnahmen im Küchen- und Sanitärbereich gefordert hatte, für deren Durchführung das Restaurant für zwei Monate (Januar und Februar 95) geschlossen werden musste. Das bedeutet selbstverständlich wiederum zwei Monate Umsatzausfall.

 Er konnte nicht wissen, aber womöglich ahnen, dass die Umbaumaßnahmen von der 'Verhinderungs-Mafia' genutzt werden sollten, der Schlossgastronomie wirtschaftlich noch weiter zu schaden, ihr endgültig 'das Wasser abzugraben'. Jedenfalls hat es den Anschein, als würden die vom Ministerium verlangten Bauarbeiten vorsätzlich verzögert worden sein. Dieser Verdacht drängt sich aus folgendem Grund auf: Als die Bauarbeiten sich über Ende Februar hinaus verzögern, werden Köberle und der Geschäftsführer des Restaurants, ein Herr Kluge, von Woche zu Woche vertröstet und es wird ihnen versprochen, dass der Abschluss der Bauarbeiten unmittelbar bevorstehe. Diese über Monate nicht eingehaltenen Versprechen haben fatale finanzielle Folgen: Wenn man wüsste, dass die Bauarbeiten, wie dann tatsächlich ja auch geschehen, noch zwei Monate andauern, könnte man das Personal während dieser Zeit entlassen und Personalkosten sparen. Wenn man aber von Woche zu Woche damit rechnen kann, dass die Gaststätte wieder eröffnet werden kann, kann das Personal selbstverständlich nicht entlassen werden. - Wenn die örtlichen Firmen 'mitspielen', können auch Umbauarbeiten genutzt werden, eine Firma in den Ruin zu treiben, in jedem Fall aber können sie helfen, den Inhabern den Geschmack am Bleiben gründlich zu verderben.

 Als das Restaurant dann zu Pfingsten 95 endlich wieder eröffnet werden kann, fällt der 'Verhinderungs-Mafia' in Rammenau aber sofort eine weitere Möglichkeit, ihren 'verhassten Wessis' Sand ins Getriebe streuen zu können, ein: In den folgenden Monaten werden alle Großveranstaltungen der Gastronomie durch die Schlösserverwaltung, also durch Förster, sabotiert (siehe ein Gespräch mit Frau Dr. Dietrich, Vorgesetzte von Förster bei der Schlösserverwaltung).

 Am 09.01.95 teilt Hilgert Ministerialrat Weidner mit, dass er seinem Wunsch nach Zusammenarbeit mit Köberle entsprochen habe. Er schreibt in einem Brief: "Ihrem Ersuchen im Rahmen einer GbR mit Herrn Peter Köberle zusammenzuarbeiten, bin ich nachgekommen. Da ich mich dringend einer ärztlichen Behandlung unterziehen muß, wird Herr Köberle die Geschäftsleitung vollumfänglich ausüben und meine Interessen allseitig vertreten."

 Es gilt an dieser Stelle festzuhalten: Ministerialrat Weidner ist als Leiter der Sächsischen Schlösserverwaltung, einer Behörde des Finanzministeriums, Vorgesetzter von Frau Förster. Weidner veranlasst Hilgert (möglicherweise unter mehr oder weniger 'sanftem Druck') zu einer Zusammenarbeit mit Köberle (ggf. sogar im Rahmen einer GbR, einer 'Gesellschaft bürgerlichen Rechts'). Und obwohl Hilgert mit seinem Schritt nur dem ausdrücklichen Wunsch Weidners entspricht, sieht Roswitha Förster hier offenbar ihre Chance, einen der beiden verhassten 'Wessis', diesen "Bonvivant" aus dem Rheinland, loszuwerden: Sie nimmt Hilgerts Vollmacht an Köberle zum Vorwand, um Hilgert den Pachtvertrag zu kündigen. In einem Brief fordert sie Hilgert am 09.01.95 auf, die "Gebrauchsüberlassung der Schlossgastronomie" an Köberle bis zum 13.01.95 rückgängig zu machen, wohl wissend, dass die Schlossgastronomie von Anfang Januar bis Ende Februar aufgrund der oben erwähnten vom Finanzministerium verlangten Umbaumaßnahmen geschlossen ist und Hilgert sich gar nicht in Rammenau aufhät, sondern zu seinem Heimatort Bonn gefahren ist. Als Hilgert, wie vorhersehbar, innerhalb der Dreitages-Frist nicht reagiert, kündigt sie fristlos den Pachtvertrag zum Ende desselben Monats! - Der Außenstehende naive Beobachter würde sich fragen: Warum diese Eile? Was stand auf dem Spiel? Die Schlossgaststätte war doch ohnehin bis Ende Februar geschlossen. (Honni soi qui mal y pense!)

 Was ist da los? Wieviel Einfluss hat diese Dame eigentlich - und aus welchem Grunde hat sie diesen Einfluss, diese Macht? Sie kann so mir nichts - dir nichts ungestraft eine Entscheidung eines Mannes unterlaufen, der ihr Vorgesetzter ist (gleich mehrere Etagen über ihr)? Oder ist sie gar nicht 'Handelnde', sondern ihrerseits 'Ausführende'? Wer, da 'oben', ist dann der Drahtzieher in diesem kriminellen Spiel, das mit einem Mord zu enden gedacht war?

 Hilgert klagt selbstverständlich gegen die rechtswidrige Kündigung, und da aufgrund dieser Klage die Kündigung noch nicht rechtswirksam ist, kann der Betrieb des Restaurants vorerst fortgesetzt werden. Etwa ein Jahr später unterliegt Hilgert dann übrigens beim Landgericht Bautzen mit seiner 'Klage gegen den Freistaat Sachsen'. Wer erwartet hätte, dass ein Rheinländer bei einer Klage gegen den Freistaat bei einem Amtsgericht im Freistaat Recht bekommen könnte ...

Frau Förster hat einen Mitstreiter im Ministerium, der ebenso miese Tricks beherrscht

 Frau Förster hat offenbar einen 'Mitstreiter' (vielleicht auch einen 'alten Bekannten' ...) im Ministerium, einen Herrn Kleinschmidt, Justiziar der Schlösserverwaltung im Finanzministerium. Herr Kleinschmidt ist auch sehr 'trickreich', versteht sich ebenfalls hervorragend darauf, aberwitzig kurze Fristen zu setzen, die nicht eingehalten werden können. Er perfektioniert das perfide System der 'kalten Verhinderung' aber noch: So adressiert er am 7. April 95 einen Brief, der an die Gesellschaft gerichtet ist, an die Privatadresse von einem der Geschäftsführer, Georg Reitz. In diesem Brief, geschrieben am 7. April, fordert er bis zum 10. April den Nachweis einer Baugenehmigung (Einzelheiten dazu sind weiter unten beschrieben) und erklärt für den Fall der Nichterfüllung dieser Forderung, die Auflösung des Erpachtvertrages geltend machen zu wollen. Das ist so grotesk, dass es schon 'witzig' sein könnte. Dieser Brief hat selbstverständlich keine Rechtwirkung (allein schon deshalb, weil er nicht an die Gesellschaft adressiert war), zeigt aber den nicht einmal mehr verschleierten Versuch, diese 'Wessis' wegzuekeln, ihnen unter den absurdesten Vorwänden alle möglichen Steine in den Weg zu legen und sie dadurch 'auszubluten'. Ähnlich ist wohl ein Brief vom 8. Juni 95 an die Privatadresse des zweiten Geschäftsführers, Thomas Knoll, zu sehen. Dort heißt es: "in obiger Angelegenheit wende ich mich an Sie als gesamtgesellschaftsvertretungsberechtigten Gesellschafter ...". Nur ist Knoll nicht Gesellschafter der 'Golfzentrum Schloss Rammenau Betriebsgesellschaft mbH & Co. Schlossholtel KG', insbesondere natürlich nicht 'gesamtvertretungsberechtigt'. - Diese Wadenbeißereien eines kleinen sächsischen Justiziars sind in ihrer leicht zu durchschauenden Klebrigkeit und Kleingeistigkeit besonders ekelerregend. - Erwähnt werden muss nicht gesondert, dass Peter Köberle von den an die Privatadresse der Geschäftsführer gerichteten Schreiben selbstverständlich nicht informiert wurde. Sie waren ein (wenn auch kläglich gescheiterter) Versuch, rein formal 'juristische Fakten' zu schaffen. Solche Versuche gab es in der Folge zu Hauf.

Der Versuch, Ruf und Kreditwürdigkeit der Gesellschaft zu ruinieren oder:
Die Rolle der von Köberle eingesetzten Geschäftsführer

 Die von Peter Köberle gegründete Gesellschaft hatte sieben Gesellschafter. Einer der (westdeutschen) Gesellschafter schlägt einen seiner Geschäftspartner (Georg Reitz, Hauptgesellschafter einer Steuerberatungskanzlei) für den Posten des Geschäftsführers der Gesellschaft vor. Reitz kauft sich für DM 150.000,- in die Gesellschaft ein. Nach dem 'Prinzip vier Augen' wird ein zweiter Geschäftsführer gesucht und auf Vorschlag von Georg Reitz wird der ehemalige Gewerbelehrer Thomas Knoll (er hatte bis zu seiner Enttarnung als IM der Stasi beim Landratsamt gearbeitet) zum zweiten Geschäftsführer bestellt.

 Peter Köberle machte hier einen bedeutsamen Fehler, weil er dachte, dass Personen, die Beziehungen zu den Menschen am Ort haben, für ihn nützlich sein könnten. Das Gegenteil sollte der Fall sein.

 Im Mai 1995 wird Geschäftsführer Knoll von der Bürgermeisterin von Rammenau zu einer Gemeinderatssitzung eingeladen. Obwohl er weiß, dass die Gesellschaft Vermögenswerte in Höhe von mehreren Millionen Mark besitzt, kündigt er in dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung die Anmeldung eines Konkurses der Gesellschaft an (siehe Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 24.05. 1995). Köberle, der nur 'durch Buschfunk' von dieser Machenschaft des von ihm eingesetzten Geschäftsführers erfährt, unterrichtet das Registergericht von dieser geplanten kriminellen Aktion. Ein Konkurs hätte selbstverständlich quasi automatisch den 'Heimfall' des Grundstücks (siehe weiter unten 'Die aggressive Betreibung des Heimfalls') bewirkt. Die Anmeldung eines Konkurses wäre allerdings angesichts der Vermögenswerte ohnehin nicht möglich gewesen. Was war also der Sinn dieser Lüge? Es kann auf diese Frage nur eine Antwort geben, die mit dem Gesamtgeschehen logisch in Einklang zu bringen ist: Es ging im Wesentlichen um Kreditschädigung (was auch gelang und die Gesellschaft in Schwierigkeiten brachte), darum, den Ruf der Gesellschaft zu ruinieren. Einige Wochen später muss Geschäftsführer Reitz auf einer Gesellschafterversammlung auch einräumen, dass keine der Gesellschaften überschuldet oder konkursreif sei (im Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 19.06.1995 heißt es: "Herr Reitz stellt fest, dass weder die KG noch die GmbH überschuldet oder zahlungsunfähig ist.").

 Da sich Köberle durch die fast viereinhalb-monatige Schließung des Restaurants und durch kreditschädigendes Verhalten nicht zum Rückzug zwingen lässt, nehmen die gegen Köberle gerichteten Aktivitäten der Gegner des Projekts, wie man an dem gerade beschriebenen Vorfall erkennt, immer mehr kriminelle Züge an. Offenbar ist man der Auffassung, dass nur noch durch einen (notfalls betrügerischen, also fingierten) Konkurs die Eintragung des Erbpachtvertrages ins Grundbuch abzuwenden sei.

 Also gibt es einen zweiten Versuch: Nur eine Stunde vor einer konspirativen Sitzung in der Schlösserverwaltung am 26.6.95 erzählt die Schlossdirektorin dem Chefkoch der Schlossgastronomie von einem gemeinsamen betrügerischen Plan, der wie folgt ablaufen sollte (siehe Bericht des Chefkochs Kluge), innerhalb der kommenden vier Tage und selbstverständlich hinter dem Rücken von Köberle:
Reitz und ein weiterer Gesellschafter scheiden aus. Die Geschäftsführer Reitz und Knoll melden danach Konkurs an. Zum 30.6.95 erklärt dann die Schlösserverwaltung den Heimfall des Erbbaurechts. (Über einen Konkurs wäre ja die Geschäftsgrundlage des Vertrages weggefallen).

 Von dieser Sitzung findet Köberle Jahre später eine handschriftliche Notiz. Demnach war 'das Land' (nach Auskunft von Kleinschmidt) sogar bereit, die Kosten des neuen Vertrages zu übernehmen. Im Gegenzug hätte der Vertrag neu modifiziert und der denkmalrechtliche Bereich mit der Schlossdirektorin neu abgestimmt werden sollen. (Wer, fragt sich, außer Staatssekretär Carl -siehe oben- oder der damalige Finanzminister Milbradt selbst, hätte ein solches Versprechen geben können, ein Versprechen, das den Steuerzahler 20 Millionen Mark kosten würde - und nach dem Mordversuch jetzt ja auch tatsächlich gekostet hat?) Nur durch die voreilige Geschwätzigkeit der Schlossdirektorin kann Köberle diese betrügerische Aktion unterbinden.

 Die letzte der Unsäglichkeiten seitens der Geschäftsführer Knoll und Reitz, die wir hier aufführen wollen, ist so grotesk, dass man darüber lachen könnte, stünde sie nicht in Zusammenhang mit einem Mordanschlag. Im Zusammenhang mit der Ruf- und Kreditschädigung behauptet Reitz gegenüber dem Finanzministerium, es gebe zwei Investoren, die Interesse gezeigt hätten, das Projekt zu übernehmen: Den Aufsichtsratsvorsitzenden der Fa. Jägermeister (ein Mann namens Mast) und den bekannten Fußballstar Breitner. Köberle erfährt von diesem abenteuerlichen 'Jägerlatein' über den Jägermeister-Aufsichtsratsvorsitzenden durch einen Brief des Finanzministeriums (siehe Erklärung des Heimfalls). Herr Mast, auf sein vermeintliches Interesse am Schlosshotel Rammenau angesprochen, weiß allerdings nicht, worum es überhaupt geht (siehe Antwortbrief von Mast). Dieser Vorgang bedarf wahrlich keines weiteren Kommentars.

Die aggressive Betreibung des sog. 'Heimfalls' der Erbpacht

 In dem weiter oben bereits zitierten Brief von Justiziar Kleinschmidt taucht erstmals der Begriff 'Heimfall' auf. Ein Erbpachtvertrag läuft per Gesetz 99 Jahre und wird ins Grundbuch eingetragen. Wenn er eingetragen ist, ist er im Allgemeinen unkündbar. Das Grundstück fällt nach 99 Jahren an den Grundstückseigner zurück (Heimfall). Es können jedoch im Vertrag Bedingungen formuliert sein, die einen vorzeitigen Heimfall zur Folge haben (im Falle Köberle ist die Erbpacht z. B. mit der Pflicht zur Bebauung des Grundstücks verknüpft). Genau solche Gründe versuchen Förster, ihr (neuer ?) Mitstreiter Kleinschmidt und dessen Vorgesetzter im Ministerium, Ministerialrat Dr. Muster, dann auch mit buchstäblich 'an den Haaren herbei gezogenen' Begründungen zu konstruieren. Am Rande sei angemerkt, dass diese Juristen offenbar unfähig sind zu erkennen, dass ein 'Heimfall' nur dann eintreten kann, wenn das Grundstück zunächst einmal verpachtet ist und dieser Vertrag im Grundbuch auch eingetragen ist. Aber genau dies ist ja noch gar nicht der Fall. Das Gerede der Herren Kleinschmidt und Dr. Muster, den 'Heimfall erklären' zu wollen, ist also, juristisch gesehen, Unsinn. Gemeint ist vermutlich, dass die Eintragung des Erbpachtvertrags ins Grundbuch verhindert werden soll (das jedoch ist kein 'Heimfall'), weil dieser Vertrag, wenn einmal eingetragen, unkündbar wäre.

 Den ersten Versuch, widerrechtlich den Heimfall zu erklären, startet Ministerialdirigent Dr. Muster (höchster Beamter im Finanzministerium, damit auch Vorgesetzter von Kleinschmidt) am 11. Oktober 95 (siehe Heimfallerklärung).

 Zwei Gründe für den 'Nonsense-Heimfall', die auch schon bei Kleinschmidt auftauchen (siehe oben), werden angeführt, die eigentlich an Dummheit nicht zu überbieten sind (aber die regelmäßigen Leser des Beschwerdezentrums wissen, dass das nicht ungewöhnlich ist im Verkehr mit Behörden, speziell mit den Justizbehörden):
1. Es sei für das Torhaus mit Nebengebäuden noch keine Baugenehmigung beantragt. Dies ist wirklich unglaublich, denn der Vertrag ist noch gar nicht eingetragen. Damit ist jede Investition, die von Köberle getätigt wird, eine Investition 'auf Vertrauen' (denn das Grundstück gehört ihm ja noch gar nicht). Solange der Vertrag nicht eingetragen ist, gibt es seinerseits eigentlich noch keinerlei Verpflichtungen, die er zu 'erfüllen' haben könnte. Man kann erst die 'Erfüllung' eines Vertrages verlangen, wenn der Vertrag auch rechtsgültig geworden ist. Genau das aber, die Eintragung ins Grundbuch und damit das Wirksamwerden des Erbpachtvertrages, versuchen ja Leute wie Förster und Kleinschmidt, unterstützt von Leuten wie Reitz und Knoll, mit allen legalen, halb legalen und kriminellen Mitteln zu verhindern! Diese von Dr. Muster unterschriebene 'Heimfallerklärung' ist nicht nur eine unglaubliche Unverschämtheit, sie ist ein ans Absurde grenzender Rechtsbruch (bzw. eine Übelkeit erzeugende Verdrehung der Logik). Aber was soll man tun, wenn Absurditäten, aus welchen Gründen auch immer, von höchsten Stellen und von Gerichten gedeckt werden ...
2. Die Versicherungspflicht sei nicht erfüllt. Auch dieser Vorwurf ist an Absurdität kaum mehr zu überbieten. Wie die bereits weiter oben gezeigten Fotos zeigen, sollen abbruchreife Gebäude versichert werden, was selbstverständlich jede Versicherung ablehnt (es wäre ja die Einladung zum Versicherungsbetrug!). Diejenigen Versicherungen, die abzuschließen möglich war, wurden auch abgeschlossen, und das war Dr. Muster auch bekannt. Er verlangte also, pointiert ausgedrückt, dass Köberle Versicherungsverträge abschließen soll, die bereits beim Abschluss den Tatbestand des Versicherungsbetruges erfüllen (siehe sein Schreiben an Reitz vom 30.4.96). Auch das muss nicht weiter kommentiert werden.

 Köberle wendet sich an das Finanzministerium und droht einen Schadenersatzprozess an, wenn diese 'Wadenbeißereien' nicht umgehend aufhören. Einige Monate später, am 22.07.96, kommt es in Dresden im Finanzministerium zu einer Sitzung unter Leitung von Herrn Gerold Fischer, Präsident des Landesamtes für Finanzen, an der u. a. Förster, Kleinschmidt, Reitz und das Ehepaar Köberle teilnehmen. Reitz hat übrigens die Originalpolicen der Versicherungen dabei. Und offenbar ist da endlich ein Mann, der das Spiel durchschaut und nicht gewillt ist (oder nicht entsprechend 'verstrickt' oder 'erpressbar' oder sonstwie 'motiviert' ist), dieses perfide Spiel mitzuspielen: Fischer verfügt, dass der Erbpachtvertrag jetzt ins Grundbuch eingetragen werde! Die untergeordneten Behörden verpflichtet er zur Zusammenarbeit mit der Gesellschaft.

 Damit haben die 'Gegner' des Projekts verloren. Das Projekt 'Schlosshotel' ist nun nicht mehr aufzuhalten, es sei denn ...

 Acht Tage später wird auf Peter Köberle auf dem Gelände des Golfplatzes ein Mordanschlag verübt.

Dr. Peter Niehenke
Editor
12. 1. 2004

Den zweiten Teil der Dokumentation lesen Sie hier


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