ZAP-Report: Justizspiegel

bearbeitet von Rechtsanwalt Dr. Egon Schneider, Much (Dr. Egon Schneider war früher Richter am Oberlandesgericht und ist heute Rechtsanwalt.)
 
 

"Der letzte "Justizspiegel" ist in ZAP Heft 20/1998 erschienen. Alle bis dahin veröffentlichten kritischen Justizberichte liegen nunmehr mit einem Umfang von 325 Seiten auch in Buchform vor (ZAP-Report: Justizspiegel, 2. Aufl., 1999, 32 DM). Vier Monate nach dem letzten Bericht sind mir schon wieder fast einhundert Einsendungen zugeschickt worden, darunter auch solche mit Bündeln von Anlagen. Die Zahl macht deutlich, wie sehr den Anwälten die Probleme auf den Nägeln brennen. Von der Menge der Zuschriften her wäre es fast möglich, eine "Zeitschrift für Justizunrecht" zu bestücken.

In mehreren überprüfenden Durchgängen habe ich mich für die Ubernahme von neunundzwanzig Fällen entschieden. Bevorzugt habe ich solche, über die möglichst knapp berichtet werden kann. Anderenfalls würde der "Justizspiegel" aus den Nähten platzen.

Bei TUCHOLSKY habe ich dieser Tage folgende Stelle gelesen:

"Aber ich muß es einmal sagen: dieser Kampf scheint aussichtslos . . . Ich resigniere, ich kämpfe weiter, aber ich resigniere."

Mir geht es ähnlich. Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist. Ausgeschlossen deshalb, weil die möglichen Maßnahmen nicht ergriffen werden. Der Kollege MICHAEL SCHMUCK hat im MDR Blickwinkel (MDR Heft 3/1999 S. Rl) über Richterwillkür geklagt. Er wünscht sich eine Art Revision, einen "Rechnungshof" für Gerichte, bei dem die Einzelfälle angeprangert werden könnten, und der die Gerichte auf Willkür und Machtmißbrauch hinweist. SCHMUCK fügt aber gleich hinzu: "selbstverständlich ohne an einer konkreten Entscheidung etwas ändern zu können, denn das würde das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit einschränken." Wie wenn sich ein einziger Richter um solche Hinweise kümmern würde! Sie kümmern sich ja auch jetzt nicht darum.

Einen solchen "Rechnungshof" brauchten wir zudem nicht, wenn zwei Möglichkeiten ausgeschöpft würden. Einmal müßte das Richterdienstrecht gesetzmäßig angewandt werden. Unpünktlichkeit, monatelange Untätigkeit. grobe Flegeleien in der Sitzung, bewußtes Ignorieren eindeutiger Gesetze oder Faulheit dürften nicht unter den vom Bundesgerichtshof gewebten Teppich des "Kernbereichs der richterlichen Unabhängigkeit" gekehrt werden. Zweitens müßte die Neuregelung des am Bundesverfassungsgericht gescheiterten Staatshaftungsrechts in Angriff genommen werden. Und da bin ich schon wieder bei TUCHOLSKY. Beides wäre möglich, wird aber nicht verwirklicht werden. Uber dienstrechtliche Verstöße entscheiden Richter. Ankläger und Richter in Personalunion - das kann nicht gut gehen. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, wie es im Volksmund heißt. Und ein Staatshaftungsgesetz mit dem Ziel, zu verhindern, daß iahlreiche Bürger Tag für Tag entschädigungslos Justizunrecht hinnehmen müssen? Geht nicht, die Kassen sind leer.

Dennoch hat die Anwaltschaft keine andere Wahl, als immer und immer wieder den Finger auf die Wunde zu legen. Ihre dazu berufenen Institutionen, die Kammern, sehen das offenbar nicht als ihre Aufgabe an. Von ihnen ist daher wohl keine wirksame Unterstützung zu erwarten, obwohl sie mit ihrer hohen Mitgliederzahl geradezu prädestiniert wären für die Erstellung eines Weinbuches zum alltäglichen Justizunrecht. So bleibt eben nur die Privatinitiative. Deshalb ist der ZAP-Justizspiegel zum Sprachrohr der Anwälte geworden. Und deshalb mache ich weiter. Wie nötig das ist, zeigen wieder die nachst~ehenden Fall-Schilderungen." (Zeitschrift für anwaltliche Praxis, Nr. 6 vom 24. 3. 1999, S. 266)

Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis Herne/Berlin 1999
325 Seiten, DM 32,-

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